Der richtige Unternehmer-Ehevertrag

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Nicht jede Ehe hält ein Leben lang. Bei Unternehmern ist im Falle der Scheidung das Unternehmen jedoch häufig durch Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsansprüche gefährdet. Dessen Erhalt für den Fall der Scheidung ist deshalb für jeden Unternehmer existenziell.

Da gerade in Scheidungsverfahren verletzte Gefühle und Emotionen eine entscheidende Rolle spielen, gerät das Unternehmen nicht selten ins Zentrum der Auseinandersetzung im Rahmen des Zugewinnausgleichsanspruches. Streitig ist dabei häufig der Unternehmenswert als Berechnungsgrundlage für Zugewinnausgleichsansprüche; mit teuren Gutachten müssen Unternehmens- und Immobilienwerte ermittelt werden. Kommt keine außergerichtliche Einigung über etwaige Ausgleichsansprüche zwischen den Eheleuten zustande, sind Unternehmen nicht selten in langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt, zumal die Unternehmenswerte als nichtliquide Vermögenswerte nicht auf dem Konto als Geldmittel vorhanden sind.

Um das Unternehmen zu sichern, ist es daher für jeden Unternehmer ein Muss, „in guten Zeiten“ einen Ehevertrag abzuschließen. Dabei ist es das Ziel, das Unternehmen „in Watte zu hüllen“ und zu schützen.

Um dies zu erreichen, sind verschiedene Regelungen im Ehevertrag denkbar. So könnten ein Verzicht auf den Zugewinn, die Pauschalierung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder die Festlegung einer Höchstgrenze vereinbart werden. Ein sehr gutes Gestaltungsmittel ist die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft, wobei das Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen und damit die Lebensgrundlage des Unternehmers geschützt wird.

Welche Vereinbarungen sinnvoll und rechtlich wirksam sind, sollte unter Berücksichtigung der konkreten Familiensituation und der Rechtsprechung des BGH zur Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen mit einem Fachanwalt für Familienrecht abgestimmt und erarbeitet werden.

Diana Wiemann-Große
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht

Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB
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