Jens Rometsch
Leipzig. Für den Leipziger Bauunternehmer Christoph Gröner kommt es gerade knüppeldick. Erst am Mittwoch fand eine Razzia bei Firmen seiner Gruppe statt, durchsuchten mehr als 100 Polizisten die Konzernzentrale in Leipzig-Eutritzsch sowie auch verschiedene Wohnadressen von Managern.
Am Donnerstag teilte nun das Amtsgericht Leipzig mit, dass über das Vermögen des 56-Jährigen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Diesmal geht es wohlgemerkt nicht um einige Firmen aus dem weit verzweigten Konzern, sondern um die Person Christoph Gröner selbst.
Auto-Verkauf wäre nur mit Erlaubnis möglich
Unter dem Aktenzeichen: 405 IN 2287/24 ordnete das Leipziger Amtsgericht „zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse“ die vorläufige Insolvenzverwaltung über Gröners Privatvermögen an. Als Anschrift für die Zustellung des Bescheids wurde dabei eine Adresse in Leipzig angegeben.
Verfügungen des Schuldners (also der betroffenen Person) über Gegenstände seines Vermögens sind laut der Gerichtsmitteilung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das bedeutet: Falls Gröner zum Beispiel einen weiteren Porsche aus seiner einst mehr als 40 Fahrzeuge umfassenden Sammlung verkaufen wollen würde, könnte er darüber nicht mehr allein entscheiden.

Quelle: Andre Kempner
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde auch in diesem Fall wieder Philipp Hackländer bestimmt. Der Rechtsanwalt von der Berliner Kanzlei White & Case bestätigte dies gegenüber der LVZ. „Ich bin vor wenigen Stunden gerichtlich beauftragt worden und beginne, meinem gerichtlichen Auftrag folgend, jetzt mit den Ermittlungen zur Vermögenssituation.“
Hackländer wurde außerdem schon mit der Prüfung der Finanzsituation von der Gröner Group GmbH und von einigen Projektgesellschaften des Baukonzerns beauftragt. Auch in diesen bisher insgesamt sieben Fällen hatte ihn das Gericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Damit darf er auch Auskünfte über alle Finanzbeziehungen und Kredite dieser Firmen einholen.
Gröner sieht keinen Grund für Privatinsolvenz
Gröners Anwalt Ben Irle sagte der LVZ, es sei wichtig zu wissen, dass dieses neue Insolvenzverfahren nicht auf Antrag seines Mandanten eingeleitet wurde. Der bekannte Unternehmer habe also keinesfalls Privatinsolvenz beantragt. „Es handelt sich vielmehr um ein Insolvenzverfahren, das von einem Dritten eingeleitet wurde.“
„Nähere Hintergründe kennt auch Herr Gröner nicht“, erläuterte der Anwalt. „Er hat über den Vorgang selbst nur über Medienanfragen und aus der Insolvenzbekanntmachung des Amtsgerichts erfahren. Herr Gröner geht nicht davon aus, dass es einen berechtigten Anlass oder einen Grund für ein solches Insolvenzverfahren gibt. Er sieht selber keinen Anlass für eine Privatinsolvenz.“
Der Betroffene gehe davon aus, in den nächsten Tagen sicher nähere Informationen zu den Hintergründen des Antrags zu erhalten. Aktuell könne er dazu nicht mehr sagen. Offen ließ Anwalt Irle zudem, ob Gröner Beschwerde gegen die gerichtliche Anordnung einlegen wird. Formal hätte er dafür zwei Wochen Zeit.
Auslöser für die schon länger laufenden Insolvenz-Prüfungsverfahren bei der Leipziger Unternehmensgruppe war eine Entscheidung der Investment-Firma Emerald Advisory GmbH, die 83 Millionen Euro an offenen Forderungen fällig gestellt hatte. Ob auch das Verfahren über Gröners Privatvermögen damit zu tun hat, blieb am Donnerstag zunächst offen.