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Polnisches Gericht hebt Abbau-Stopp in Turow auf

Der Betreiber will bis 2044 im Tagebau Turow Braunkohle abbauen. Dagegen gab es Klagen - unter anderem wegen Lärm und Umweltproblemen. Die nächste Instanz entschied nun: Die Energieversorgung hat Vorrang.

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Das Bild zeigt das Tagebaugelände Turow.
Es gibt eine neue Entscheidung zum Tagebau Turow. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Polens oberstes Verwaltungsgericht hat den Abbau-Stopp für den Braunkohle-Tagebau Turow aufgehoben. Das Gericht gab am Dienstag einer Klage des Tagebau-Betreibers PGE und der polnischen Umweltdirektion statt. Sie hatten gegen eine Entscheidung des Warschauer Verwaltungsgerichts geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte im Mai die Einstellung des Betriebs angewiesen, weil die vorgelegten Dokumente zur Umweltverträglichkeit fehlerhaft gewesen seien.

Unter anderem die Stadt Zittau sowie die Umweltorganisation Greenpeace mit ihren Niederlassungen in Tschechien und Deutschland hatten gegen den weiteren Abbau geklagt. Aus ihrer Sicht wurden die Folgen des Tagebau-Betriebs für die Nachbarländer unzureichend berücksichtigt. Zittau und Hradek nad Nisou (Grottau) in Tschechien liegen jeweils nur wenige Kilometer vom Tagebau entfernt.

Die Richter in Polen urteilten nun jedoch, in erster Instanz sei das öffentliche Interesse am Weiterbetrieb nicht ausreichend berücksichtigt worden. Es gebe „keinen Zweifel daran, dass die Energiesicherheit ein von der Verfassung geschützter Wert ist“, sagte ein Gerichtssprecher. Sie sei Garantie für die Unabhängigkeit des Staates und für die Sicherheit der Bürger.

Polen hatte die Lizenz für das Bergwerk bis 2044 verlängert. In Tschechien wird befürchtet, dass dadurch der Grundwasserspiegel sinken und die Lärmbelästigung für Bewohner zunehmen könnte. Die deutsche Seite macht ebenfalls eine Absenkung des Grundwasserspiegels geltend und verweist zudem auf Schäden an Gebäuden, die vor allem in Zittau bereits aufgetreten seien.

Bereits im Jahr 2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer einstweiligen Anordnung den Stopp des Braunkohle-Abbaus verfügt. Polen kam dem jedoch nicht nach. Der Gerichtshof verhängte daher eine Geldstrafe von 500.000 Euro in den EU-Haushalt für jeden Tag, an dem Polen der Entscheidung nicht nachkommt. (SZ mit dpa)

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