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Corona und die Folgen: So hat es eine Reiseunternehmerin aus der Oberlausitz gleich vierfach finanziell erwischt

Eine Geschäftsfrau aus dem Kreis Bautzen hat alles für den Erhalt ihres Familienunternehmens getan. Der Umgang mit staatlichen Hilfen brachte sie jetzt aber vor Gericht. Dort fiel nun eine Entscheidung.

Lesedauer: 3 Minuten

Ein Korso mit Bussen rollt bei einer Demonstration für staatliche Hilfen für Reiseunternehmen im Sommer 2020 über die Straße des 17. Juni in Berlin. Auch die Reiseunternehmerin, die jetzt in Görlitz vor Gericht stand, war von den Corona-Auswirkungen stark betroffen. Quelle: Jörg Carstensen/dpa


Frank Thümmler

Bautzen. Am Donnerstag hat sich vor dem Görlitzer Amtsgericht eine Reiseunternehmerin aus dem Landkreis Bautzen wegen Subventionsbetruges verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf ihr in mehr als 20 Einzelfällen Taten im Zusammenhang mit den staatlichen Corona-Hilfen vor.

Sie habe das Fördergeld entgegen der festgelegten Verwendungsbeschränkungen verwendet, lautet der Vorwurf in den meisten Fällen. Und in einigen wenigen Fällen habe sie unrichtige Angaben in den Antragsformularen gemacht. Subventionsbetrug ist mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bedroht. Am Ende der dreistündigen Verhandlung aber kam es nicht einmal zu einem Urteil. Trotzdem spürt die Unternehmerin die Folgen jener Zeit und ihrer Fehler bis heute.

Ein Zuschuss und ein Darlehen als Corona-Hilfe

Was war passiert? Auslöser für die finanziellen Schwierigkeiten und die folgenden Subventionsanträge der Reiseunternehmerin waren der Corona-Ausbruch und die darauf folgenden Maßnahmen der Bundesregierung. Dass ihr Unternehmen massiv betroffen war, der Umsatz zusammenbrach, liegt auf der Hand. Vor Gericht ging es um einen Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank (SAB) von rund 25.000 Euro und um einen zinsgünstigen Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von rund 280.000 Euro, den sie zur Abfederung ihrer Einnahmeverluste über ihre Hausbank beantragte und Ende 2020 (nach der ersten und inmitten der zweiten Corona-Welle) bewilligt bekam.

Die Voraussetzung für die Bewilligung waren ihre positiven Geschäftsabschlüsse aus den Vor-Corona-Jahren. Das Geld sollte helfen, die weiter anfallenden Fixkosten des Unternehmens tragen zu können. Ende 2020 war die Hilfe dringend geworden, finanziell stand der Reiseunternehmerin damals das Wasser bis zum Hals.

Die Unternehmerin beging einen Riesenfehler

Vorgeworfen wurde der Frau nun, dass sie dieses Geld nicht den Förderbestimmungen gemäß verwendet habe. Zum Teil habe sie davon Raten für ihre Reisebusse bezahlt, die aber eben auch Tilgung beinhalten, was wiederum von der Förderung ausgeschlossen gewesen sei. Der viel größere Vorwurf aber: Sie habe mit dem KfW-Darlehen dubiose Geldgeschäfte gemacht, das Geld unter anderem nach Litauen und Irland überwiesen, auch an Verwandte. Darauf wurde die Hausbank aufmerksam, informierte den Darlehensgeber KfW, der daraufhin den Vertrag kündigte und die rund 280.000 Euro sofort fällig stellte – eine Katastrophe für die Unternehmerin, aus mehreren Gründen.

Das in Litauen angelegte Geld war komplett weg, das in Irland zum erheblichen Teil. Sie war Betrügern auf den Leim gegangen, war auf die vielversprechende Online-Werbung für hohe Zinserträge hereingefallen. „Ich wollte das Darlehen eigentlich ausbezahlt haben, wie ich es brauchte, in Raten von 20.000 oder 30.000 Euro. Aber die Hausbank sagte mir, dass das die Förderbedingungen nicht vorsehen. Also hatte ich viel Geld auf dem zinslosen Konto, für das ja Darlehenszinsen anfielen. Also hatte ich nach einer Geldanlage gesucht“, erklärt die Unternehmerin.

Der Fall ist juristisch schwierig

Aber ist das Subventionsbetrug? So einfach wie es auf den ersten Blick scheint, erwies es sich vor Gericht nicht. Ein Grund: Die Geschäftsfrau hatte sich sowohl den SAB-Zuschuss als auch das KfW-Darlehen auf ihr ganz normales Unternehmenskonto auszahlen lassen, die Staatsanwaltschaft sich jene Auszahlungen herausgepickt, die gegen die Förderrichtlinien verstießen. Die Unternehmerin hatte trotz dieser Kontoeingänge aber weitere Einnahmen, mit denen sie zahlen konnte, was sie wollte.

Und: Die Förderrichtlinien waren selbst für Juristen kaum zu verstehen, erst recht nicht für unbedarfte Bürger, betonten sowohl Verteidiger Florian Berthold aus Bautzen als auch Richter Ulrich von Küster. Der Frau jetzt Vorsatz, also einen bewussten Betrug, zu unterstellen, sei nicht so einfach. Zumal für den großen KfW-Kredit gar keine generelle Abrechnung bei der KfW vorgesehen war, sondern lediglich stichprobenartige Kontrollen, wie ein Vertreter der Hausbank schilderte.

Verteidiger macht Vergleichsvorschlag

Ein weiterer Vorwurf wurde zurückgewiesen. Die Unternehmerin hatte bei einem Antrag für Kleinunternehmen die Mitarbeiterzahl für ihre beiden Betriebsstätten mit „unter zehn“ angegeben, obwohl es insgesamt mehr als zehn waren. Ob diese Angabe falsch oder richtig war, darüber stritten sich viele, der Frau in diesem Fall einen Betrug zu unterstellen, sei nicht richtig, zumal das für einen Antrag ausgezahlte Geld sofort zurückgezahlt wurde.

Vor Gericht gab es nun einen Vergleichsvorschlag vom Verteidiger. Dabei betonte er auch, dass sich seine Mandantin mit ihrer Hausbank geeinigt habe, das Darlehen mit hohen Zinsen regelmäßig zurückzahle, so weit wie möglich Sonderzahlungen leiste und jetzt einen Reisebus verkaufe, um mit dem Erlös ihre Schulden auf einen Schlag erheblich zu reduzieren. Der Verteidiger regte mit wohlwollender Unterstützung des Richters eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an. Der Staatsanwalt, der dieses Verfahren frisch übernommen hatte und von dieser Entwicklung überrascht wurde, zeigte sich offen dafür. Über die Geldauflage wurde dann noch ein wenig gefeilscht.

Richter fällt salomonische Entscheidung

Richter Ulrich von Küster verkündete schließlich die salomonische Entscheidung, dass das Verfahren eingestellt und der Unternehmerin gleichzeitig die Auflage erteilt wird, binnen sechs Monaten 6800 Euro an den christlichen Hospizdienst in Görlitz zu zahlen. „Sie zahlen ihr Darlehen ja zurück, werden am Ende also niemanden geschädigt haben, außer sich selbst durch diese dubiosen Geldanlagen“, sagte Richter Ulrich von Küster zur Angeklagten.

Die Unternehmerin wurde in den vergangenen Jahren tatsächlich mehrfach schwer getroffen – zunächst durch den Corona-Ausbruch in mehreren Wellen und die heute teilweise umstrittenen Maßnahmen der Bundesregierung. Dann als Opfer von Anlagebetrügern, durch die darauf folgende Kündigung des günstigen KfW-Darlehens, dass sie nun mit vielfachen Zinsen zurückzahlt, und schließlich durch die Strafverfolgung, die nun ein glimpfliches Ende gefunden hat.

SZ

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