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Jeder dritte Festangestellte in Sachsen arbeitet in Teilzeit

Der Wirtschaftsflügel der CDU will den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit beschränken. Auch in Sachsen wird immer häufiger verkürzt gearbeitet. Dennoch ist der Vorschlag sogar in der Wirtschaft umstritten.

Lesedauer: 3 Minuten

In Sachsen ist die Teilzeitquote im Gesundheitswesen am höchsten. Quelle: Christoph Schmidt/dpa

Nora Miethke

Dresden. Als „Lifestyle“ bezeichnen Politiker im Wirtschaftsflügel der CDU die Entscheidung vieler Beschäftigter, Teilzeit statt Vollzeit zu arbeiten. Ihr Parteitags-Antrag „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ sorgt seit einigen Tagen für Wirbel. Das englische Wort soll dieses Verhalten als ungerechtfertigt abwerten. Aber wie ist überhaupt die Situation in Sachsen? Hier die wichtigsten Fakten und Reaktionen zur Debatte.

Im vergangenen Jahr waren nach Zahlen der Landesarbeitsagentur in Sachsen insgesamt 1,057 Millionen Menschen in Vollzeit und 568.700 in Teilzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von 2016 bis 2025 ist die Zahl der Teilzeitjobs um 6,3 Prozentpunkte gestiegen. Der Anteil liegt bei 35 Prozent – nach Berlin die höchste Quote in Deutschland. Im sächsischen Vergleich ist der Landkreis Görlitz mit einem Anteil von 38,8 Prozent Spitzenreiter. Zum Hintergrund: Schon die Abweichung von einer Stunde lässt Arbeitsverhältnisse in der Statistik als Teilzeit zählen.

Teilzeitarbeit in Sachsen ist weiblich. Männer machen rund ein Viertel aller Teilzeitbeschäftigten aus, rund drei Viertel der Teilzeitjobs werden von Frauen ausgeübt. Dementsprechend überraschen die Top-5-Branchen mit den meisten Teilzeitbeschäftigten nicht: das Gesundheitswesen, der Einzelhandel, das Sozialwesen, der Bildungsbereich und die öffentliche Verwaltung.

Nach Angaben der Landesarbeitsagentur in Chemnitz sind die Hauptgründe für den Wunsch nach Teilzeit das Betreuen von Kindern und die Pflege von Angehörigen. Hinzukommen noch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie keine passenden Vollzeitangebote auf dem Arbeitsmarkt. Das sind alles triftige Gründe, für die nach Ansicht der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) auch künftig ein Rechtsanspruch auf Teilzeit gelten soll.

Für Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) ist die Diskussion denn auch eine „Phantomdebatte“, weil man sich mit ganz anderen Themen beschäftigen müsste, wie Verbesserung des Arbeitsumfelds oder Qualifizierung, um das Arbeitsvolumen zu erhöhen.

Zudem sei Sachsen das Bundesland mit der höchsten Erwerbsquote von Frauen. „Da wird Teilzeitarbeit gebraucht“, so Panter.

Entscheidend ist, dass sich Mehrarbeit lohnt. Wir brauchen spürbare Entlastungen bei Steuern und Abgaben. – Michael Kretschmer, Ministerpräsident von Sachsen

Dagegen teilt Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) den Vorstoß der MIT „ausdrücklich“. Mehr Vollzeit- und weniger Teilzeitarbeit würde einen zentralen Beitrag dazu leisten, Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und den Fachkräftemangel zu dämpfen, ist er sich sicher.

Und Kretschmer betont erneut: „Die 40-Stunden-Woche muss in Deutschland die Regel sein.“ Gleichzeitig sei aber vollkommen klar: Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, benötige flexible Modelle. „Entscheidend ist, dass sich Mehrarbeit lohnt. Wir brauchen spürbare Entlastungen bei Steuern und Abgaben“, so Kretschmer.

Weniger Teilzeit könnte auch zu weniger Erwerbstätigen führen – nicht automatisch zu mehr Arbeitsvolumen, warnt Lukas Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Dresden. Außerdem komme der Rechtsanspruch auf Teilzeit aufgrund der kleinteiligen Wirtschaftsstruktur in Sachsen bei den meisten Arbeitgebern überhaupt nicht zum Tragen.

Die Vereinigung der sächsischen Wirtschaft stellt klar: „Wir als Arbeitgeber fordern keine Pflicht zur Vollzeit, sondern nur Vertragsfreiheit zurück.“ Der jetzige Gesetzesanspruch nehme keine Rücksicht auf betriebliche Anforderungen und auch nicht auf die Kollegen, „die mehr arbeiten müssen, was andere weniger arbeiten“.

Und auch Arbeitgeber im Gesundheitsbereich sehen keine Notwendigkeit, den Rechtsanspruch einzuschränken. „Das ist nicht erforderlich“, betont Dietlinde Büttner, Sprecherin der Diakonie in Sachsen. In der Pflege gebe es Stoßzeiten, in denen die Leistungen abgefragt werden, und zu anderen Tageszeiten weniger. Das sei mit Teilzeit gut vereinbar, heißt es. Bei den Pflegern und Pflegerinnen der Diakonie liegt der durchschnittliche Beschäftigungsumfang bei 73 Prozent und damit unter 30 Wochenstunden.

Pflegerat: Teilzeit kein Ausdruck von Bequemlichkeit

Auch am Uniklinikum Dresden ist der Anteil von Teilzeitbeschäftigten in der Pflege hoch. Der 24/7-Betrieb macht flexible Arbeitszeitmodelle notwendig. Teilzeit ermögliche es vielen Mitarbeitenden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, und sei damit ein wichtiger Faktor für die Attraktivität des Pflegeberufs, heißt es. „Reformen sind sinnvoll und notwendig – die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit in der Pflege sollte dabei jedoch unbedingt erhalten bleiben“, betont ein Sprecher des Uniklinikums.

Der Sächsische Pflegerat sieht den Rechtsanspruch auf Teilzeit nicht als Ursache, sondern als Reaktion auf strukturelle Defizite im System. Pflege sei ein körperlich und emotional anstrengender Beruf. Teilzeit sei deshalb kein Ausdruck von Bequemlichkeit, sondern ein Mittel, um im Pflegeberuf zu bleiben, sagt Clemens Regenbrecht, Vorsitzender des Pflegerats. Er warnt davor, dass eine Einschränkung dieses Anspruchs nicht zu mehr Vollzeit führe, sondern die Gefahr birgt, „Pflegekräfte weiter zu belasten oder ganz aus dem Beruf zu drängen.“ Das würde den Fachkräftemangel zusätzlich verschärfen.

SZ

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