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Verbraucherzentrale setzt sich gegen sächsischen Stromversorger durch

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat zu hohe Preise für den Einbau intelligenter Stromzähler bei den Stadtwerken Olbernhau moniert. Vor dem Oberlandesgericht Dresden einigten sich die beiden Streitparteien.

Lesedauer: 2 Minuten

Mirko Jakubowsky

Dresden. Wer in Sachsen einen sogenannten Smart Meter einbauen lässt, muss sich künftig nicht mehr vor unbegründet überhöhten Preisen fürchten. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen in der vergangenen Woche mitteilte und das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Montag konkretisierte, können Versorger wie im aktuellen Fall die Stadtwerke Olbernhau die gesetzlich festgelegte Kostenobergrenze zwar überschreiten, müssen dazu allerdings die Angemessenheit ihrer Kosten beweisen. Die Verbraucherschützer hatten die Intransparenz in der Preisgestaltung angemahnt.

Gesetzliche Preisgrenze von 100 Euro

Laut Gesetz dürfen Haushalte mit einem Stromverbrauch bis zu 6000 kWh nicht mehr als 100 Euro für ein intelligentes Messsystem zahlen, sofern keine anderslautende Kalkulation offengelegt wird. Die Stadtwerke Olbernhau forderten jedoch 217,53 Euro – ohne entsprechende Begründung. Das Gericht in Dresden stellte nun fest, dass der Betreiber die Angemessenheit der hohen Kosten im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) nachzuweisen habe.

Zwei weitere Netzbetreiber in Sachsen – die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda und Plauen Netz – hatten es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen und ihre Preise schon nach entsprechenden Abmahnungen durch die Verbraucherzentrale angepasst. Die Stadtwerke Olbernhau zeigten sich zunächst jedoch wenig beeindruckt von den Argumenten der Verbraucherschützer, passten ihr Preisblatt nach eigener Aussage noch vor Klageerhebung an, gaben aber nicht die entsprechende Unterlassungserklärung ab.

Das wurde erst vor Gericht nachgeholt, woraufhin sich beide Parteien gütlich einigten und den Rechtsstreit schließlich übereinstimmend für erledigt erklärten. Der Ausgang des Verfahrens sei laut OLG offen gewesen und wäre vermutlich durch ein Sachverständigengutachten zu klären.

Verbraucherschützer sehen gestärkte Rechte

Was genau die Stadtwerke Olbernhau für die vorzeitige Ausstattung mit intelligenten Messsystemen in Rechnung stellen kann, ist damit allerdings weiterhin nicht gerichtlich entschieden. Denn wenn Versorger konkret ihre Kosten nachweisen können, ist eine Überschreitung der vom Gesetzgeber festgelegten 100 Euro durchaus möglich.

„Das Urteil schafft Rechtssicherheit und verpflichtet Anbieter zu mehr Transparenz“, erklärte Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. Preisüberschreitungen seien nur mit nachvollziehbarer Kalkulation zulässig, eine pauschale Begründung mit hohen Kosten reiche laut Gericht nicht aus.

Im Fall der Stadtwerke Olbernhau gibt es nach Unternehmensangaben ohnehin keinen Kunden, den die angemahnte Preisgestaltung betroffen habe. Auch Kunden, die sich wenigstens für einen freiwilligen Einbau eines Smart Meters interessiert hätten, gebe es nicht.

Transparenzhinweis: In einer älteren Fassung dieses Artikels hieß es, dass die Verbraucherschützer einen juristischen Sieg errungen hätten. Dies ist nicht der Fall, das Verfahren wurde mit einer gütlichen Einigung beendet.

SZ

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