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Verfassungsgericht lehnt Beschwerde ab: Rodung für Tagebau Nochten hat begonnen

Bis zuletzt wehrte sich die Eigentümerin gegen die Abholzung ihres Waldstückes. Doch vor Gericht hatte sie keinen Erfolg. Nun hat der Energiekonzern Leag schnell gehandelt.

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Gerodete Bäume liegen vor einem Vorschnittbagger im Tagebau Nochten. Quelle: Sebastian Kahnert/dpa

Deutsche Presse-Agentur dpa

Rohne. Die Rodung des privaten Waldes bei Rohne für den Tagebau Nochten hat am Freitag begonnen. Am Morgen war bereits ein Drittel des Grundstücks abgeholzt, wie ein Sprecher der Polizei sagte. Die Lage vor Ort blieb demnach ruhig. Proteste gab es keine.

Der Energiekonzern Leag will das Waldgrundstück bei Rohne, einem Ortsteil von Schleifen (Landkreis Görlitz), für die Erweiterung des Tagebaus Nochten abbaggern. Da die Eigentümerin das Grundstück nicht verkaufen will, beantragte der Energiekonzern eine Grundabtretung zum 1. Januar 2026. Dabei handelt es sich um eine Form der Enteignung im Bergrecht. Das sächsische Oberbergamt gab dem Antrag statt.

Das Waldgrundstück war seit 2019 an eine Umweltgruppe verpachtet, die dort eigenen Angaben zufolge Kultur- und Bildungsmaßnahmen organisiert.

Gericht bestätigt Enteignung im Namen der Stromversorgung

Gegen die Enteignung hatte sich die Eigentümerin rechtlich gewehrt. Eine Klage vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) scheiterte jedoch. Unter anderem führte das OVG an, dass das öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung der Stromversorgung durch die beiden Kraftwerke, für die es keine ausreichende Kohleersatzversorgung gebe, die von der Antragstellerin geltend gemachten Interessen überwiege. Die Entscheidung fällte das OVG im Dezember.

Auch ein daraufhin eingereichter Antrag beim Bundesverfassungsgericht, die Enteignung und Rodung des Waldstückes mit einer einstweiligen Anordnung zu stoppen, blieb erfolglos.

Der Braunkohletagebau Nochten wird seit 1968 betrieben und die gewonnene Braunkohle in den Kraftwerken Boxberg und Schwarze Pumpe verstromt.

SZ

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