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Sachsens Wirtschaft fordert arbeitgeberfreundlichere Ausländerbehörden

Immer mehr Geflüchtete finden eine Arbeit in Sachsen. Doch es könnten mehr sein, wenn über Aufenthaltstitel einheitlicher entschieden werden würde. Die Industrie- und Handelskammern haben da einen Vorschlag.

Lesedauer: 3 Minuten

Nora Miethke

In Sachsen finden immer mehr geflüchtete Menschen einen Job. Inzwischen gehen mehr als 26.000 von ihnen einer Arbeit nach – der Großteil in Voll- und Teilzeit, wie die Landesarbeitsagentur in Chemnitz berichtet. Gleichzeitig sind aber fast 22.000 Geflüchtete arbeitslos gemeldet. Dabei könnten mehr von ihnen arbeiten oder nach einer Ausbildung weiterbeschäftigt werden, wenn in den kommunalen Ausländerbehörden Entscheidungen transparenter und arbeitgeberfreundlicher getroffen werden würden. Das finden zumindest die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Sachsen.

In einem Brief an Staatssekretär Thomas Kralinski im sächsischen Wirtschaftsministerium fordern die Kammern eine „zentralisierte Bearbeitung von Anträgen auf beschäftigungsbezogene Aufenthaltstiteln“. Damit sei keine zentrale Ausländerbehörde gemeint, heißt es auf Nachfrage, aber eine zentrale Bearbeitungsstelle. Das würde „klare Zuständigkeiten schaffen, Verfahren vereinheitlichen, Bearbeitungszeiten verkürzen und damit Unternehmen wie Fachkräften Planungssicherheit geben“, heißt es in dem Brief.

Ausländerbehörden am Limit

Hintergrund ist: Die Strukturen der Ausländerbehörden stoßen zunehmend an Kapazitäts- und Effizienzgrenzen. Lange Bearbeitungszeiten würden eine nahtlose Anschlussbeschäftigung von ausländischen Azubis erschweren, trotz vorhandener Jobs. Laut der IHKs würden Unternehmen regelmäßig auf Probleme bei der Anstellung von Personen mit Duldung oder mit auslaufenden fluchtbedingten Aufenthaltstiteln stoßen. Diese würden noch verstärkt werden, wenn zwei Ausländerbehörden beteiligt wären, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Bewerber aus unterschiedlichen Landkreisen kommen. Oft entscheiden die Behörden nicht einheitlich, so die Kritik. Eine besondere Hürde sei die Wohnsitzauflage, weil der Wohnsitzwechsel erst nach bestandener Probezeit möglich wäre. Das bedeutet in der Praxis, dass Betroffene entweder lange Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen oder die Arbeitsstelle nicht antreten können.

„Die Firmen verlieren die Geduld und sind verunsichert“, heißt es bei der IHK Dresden. Die Kammer fordert „arbeitgeberfreundliche, konsistente Entscheidungen“, die nicht von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde variieren, eine bessere Erreichbarkeit und mehr Serviceorientierung. So sollten die Behörden auch die Arbeitgeber in die Beratung einbeziehen.

Wirtschaftsministerium unterstützt einheitliche Prozesse

Das sächsische Wirtschaftsministerium sieht eine große Chance darin, die Bearbeitung von aufenthaltsrechtlichen Prüfverfahren bei der Einwanderung zentral zu organisieren – vorausgesetzt, die Umsetzung gelingt gut. „Dadurch könnten die Verfahren schneller ablaufen und für Unternehmen sowie Fachkräfte transparenter werden“, so Wirtschaftsminister Dirk Panter. Andere Bundesländer, wie zuletzt Baden-Württemberg, hätten mit solchen zentralen Lösungen meist gute Erfahrungen gemacht. Deshalb hält das Wirtschaftsministerium es für sinnvoll, diese Möglichkeit ernsthaft zu prüfen.

In einer zentralen Stelle könne fachliches Wissen für bestimmte Verfahren gebündelt werden. Dadurch werden auch Unterschiede in der Bearbeitung, wie sie bei vielen verschiedenen lokalen Behörden vorkommen können, vermieden. Das sorgt für mehr Klarheit und schnellere Entscheidungen. Das Wirtschaftsministerium sei sich mit dem für Aufenthaltsrecht zuständigen Innenministerium einig, dass das Thema in die geplante Reformkommission eingebracht werden soll.

Innenministerium zurückhaltend

Im Innenministerium äußert man sich sehr viel zurückhaltender. „Diese Forderung steht nicht im Koalitionsvertrag. Das Staatsministerium des Innern wird einem Ergebnis der Reformkommission nicht vorgreifen“, sagt ein Sprecher. Die Vorschläge seien bislang zu „unscharf, um sie öffentlich diskutieren zu können“, heißt es.

Grundsätzlich dürfen Asylbewerber, die rechtmäßig in Deutschland sind, nach drei Monaten einen Job annehmen. Geduldete sind abgelehnte Asylbewerber, die strenggenommen nicht arbeiten dürfen.

Sachsen könnte bei „Spurwechsel” nachsteuern

Kay Tröger vom IQ-Netzwerk ist in der Beratung zur Anerkennung von Zugewanderten und Geflüchteten tätig. Auch er hält eine Vereinheitlichung der Prozesse für sinnvoll. Das könnte auch beim „Spurwechsel“ helfen, der in Sachsen laut Tröger nicht intensiv begleitet wurde. „Da könnte man noch nachsteuern“, sagt er. Hinter dem Spurwechsel verbirgt sich die Idee, dass Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für den Arbeitsmarkt erhalten können, anstatt das Land verlassen zu müssen.

Geduldete Ausländer, die vor Oktober 2022 mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis gelebt haben, können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. Bis zum 31. März wurden in Sachsen rund 5.137 Anträge nach dem Aufenthaltsgesetz gestellt, von denen bis Ende März 3.095 Anträge entschieden waren.

Zusätzlich gibt es seit März 2024 noch die Möglichkeit eines Aufenthaltstitels zur Ausbildung für geduldete Asylbewerber. Laut dem Innenministerium hatten um Stichtag 31. Mai 89 Personen einen solchen Aufenthaltstitel.

„Wir versuchen alles, um Menschen aus der ganzen Welt hierher zu bekommen“, so Tröger. Dabei wäre es seiner Ansicht nach viel effektiver, in jene zu investieren, die schon da sind. Und die Wirtschaftskammern wünschen sich eine offene Diskussion über ihre Forderung. Die hat zumindest mit dem Wirtschaftsministerium schon begonnen.

SZ

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