Die Vergabe der Bahnstrecken Dresden–Görlitz, Dresden–Zittau–Liberec und Liberec–Zittau–Seifhennersdorf wird jetzt ein Fall für die Justiz. Die Verkehrsgesellschaft Start Ostsachen teilte nun mit, sie habe sich beim Oberlandesgericht Dresden über die Vergabekammer des Freistaates Sachen beschwert.
Grund für die Beschwerde war die Entscheidung der Vergabekammer, die Start GmbH – eine Tochter der Deutschen Bahn AG – dürfe die drei Strecken nicht betreiben. Damit hatte die in Leipzig angesiedelte Kammer einen Beschluss der ostsächsischen Verkehrsverbünde und ihrer tschechischen Partner gekippt. Sie hatten die drei Strecken der Start GmbH und nicht dem derzeitigen Betreiber Länderbahn zugesprochen. Dagegen hatte die Länderbahn bei der Vergabekammer Einspruch eingelegt – mit Erfolg. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts bestätigte gegenüber der SZ den Eingang der Beschwerde. (WiS)
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