Von Michael Rothe
Dresden. In den vergangenen fünf Jahren ist mehr als eine halbe Milliarde Euro GRW-Fördergeld nach Sachsen geflossen. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des sächsischen Bundestagsabgeordneten Torsten Herbst (FDP) hervor, die der SZ vorliegt.
Das Programm GRW – Kürzel für Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“– ist seit 1969 zentrales Instrument deutscher Strukturpolitik und wichtigstes Investitionsförderprogramm für Firmen, Kommunen, Landkreise. Mit dem Geld werden Gewerbegebiete unterstützt, aber auch Freibäder und Tourismus. Demnach waren die Hilfen 2023 mit 127.501.306 Euro höher denn je – ein Steigerungslauf mit insgesamt 554,3 Millionen Euro in den letzten fünf Jahren.
Ein anderes bedeutendes Programm ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Die Zuschüsse und Kredite zur Senkung von Energie- und Ressourcenverbräuchen, betrugen zuletzt 7,3 Millionen Euro.
„Während Ministerpräsident Kretschmer täglich über die Bundesregierung schimpft, förderte der Bund die sächsische Wirtschaft 2023 allein über zwei Programme mit rund 135 Millionen Euro“, sagt Torsten Herbst. Unter der jetzigen Bundesregierung habe die Förderung für den hiesigen Mittelstand einen Rekord erreicht. Sie sei eine wichtige Hilfe für Unternehmen, die im Freistaat investieren. Damit stärke der Bund den Standort und helfe besonders kleinen und mittleren Unternehmen, so das Mitglied im FDP-Bundesvorstand. Gerade in Sachsen hätten viele Betriebe keine ausreichende Kapitalbasis, um große Investitionen aus eigener Kraft zu stemmen.
Sachsen mit zweitgrößtem Budget aller Bundesländer
Ein 821-seitiges Papier listet von 2011 bis 2022 gut 1.880 GRW-Begünstigte auf. Die Zuschüsse reichen von vierstelligen Beträgen z. B. für Marketing bis zu zweistelligen Millionen für Betriebserweiterungen.
Laut Sachsens Wirtschaftsministerium verfügt der Freistaat in diesem Jahr über rund 188 Millionen Euro GRW-Mittel, das zweitgrößte Budget aller Länder. Die Hälfte seien zugewiesene Bundesgelder, die vom Land kofinanziert würden. Das ist seit 2022 kein einheitliches „C-Fördergebiet“ mehr, weil Dresden, Leipzig und wirtschaftsstarke Landkreise nun weniger bedürftig sind.
Wer in strukturschwachen Regionen investiert, kann eine Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden mit maximal 90 Prozent unterstützt. Wegen der Haushaltssituation, und um mehr Anträge bewilligen zu können, hatte die Staatsregierung die Fördersätze im April in Absprache mit den Kammern und Verbänden um zehn Prozentpunkte auf höchstens 80 Prozent des Investvolumens gesenkt.
„Damit wollen wir der unverändert hohen Nachfrage gerecht werden“, sagt Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD). Für finanzschwache Kommunen gilt eine Härtefallklausel. Verschiedene Maßnahmen sind künftig von der Förderung ausgeschlossen, u.a. die Modernisierung von Abwasserreinigungsanlagen und die Förderung von unentgeltlichen touristischen Parkplätzen. Zudem liegt der Fokus nun auf der Transformation hin zu klimaneutraler und nachhaltiger Wirtschaft.