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Krankschreibung ab erstem Tag: Sachsens Ärzte warnen vor überfüllten Praxen

Die Bundesregierung will die Karenztage und das Telefon-Attest abschaffen. Ärzte in Sachsen warnen vor längeren Wartezeiten und mehr Infektionen. Was kommt auf die Patienten zu?

Lesedauer: 3 Minuten

Mit ihrem Reformpaket will die Bundesregierung die telefonische Krankschreibung und die Karenztage abschaffen. Ärzte in Sachsen kritisieren diese Pläne und warnen vor überfüllten Praxen. Quelle: Sina Schuldt/dpa

Von Andreas Debski und Franziska Höhnl

Dresden. Ärztevertreter, Krankenkassen und Gewerkschaften aus Sachsen kritisieren die Pläne der Bundesregierung, die Karenztage-Regelung und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. „Die Beschlüsse sind aus hausärztlicher Sicht katastrophal“, sagt Dr. Torben Ostendorf, der Vorsitzende des Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. Millionen Menschen müssten zusätzlich in die Praxen kommen – „nur um sich eine Bescheinigung abzuholen, ohne dass das medizinisch irgendeinen Sinn ergibt“.

Die Bundesregierung hatte am Donnerstag ein Reformpaket vorgestellt. Zu diesem gehören Änderungen im Gesundheitssystem. Künftig muss die Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Zudem ist geplant, dass es keine Krankschreibungen am Telefon mehr geben soll. Zusätzlich werden die Strafen für das falsche Ausstellen von Krankschreibungen erhöht.

Attestpflicht gilt bislang ab viertem Krankheitstag

Von den neuen Vorgaben dürften vor allem Hausärzte betroffen sein, die meist die erste Anlaufstelle sind. Deshalb warnen die Mediziner vor überfüllten Praxen und einer weiteren Zunahme an Bürokratie. „Diese Zeit fehlt dann bei den Patientinnen und Patienten, die wirklich unsere Hilfe brauchen. Die Folge werden längere Wartezeiten für die echten Krankheitsfälle sein“, erklärt Ostendorf gegenüber der Leipziger Volkszeitung und der Sächsischen Zeitung.

Per Gesetz sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bislang dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, ärztlich feststellen zu lassen. An den ersten drei Tagen besteht diese Pflicht nicht (Karenztage).

Diese Zeit fehlt dann bei den Patientinnen und Patienten, die wirklich unsere Hilfe brauchen. Die Folge werden längere Wartezeiten für die echten Krankheitsfälle sein. – Dr. Torben Ostendorf, Vorsitzender des Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes

Allerdings können Arbeitgeber im Einzelfall ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Die telefonische Krankschreibung war in Corona-Zeiten für Atemwegsbeschwerden eingeführt und 2023 auf weitere Erkrankungen ausgedehnt worden.

Ärztekammer warnt vor Ressourcen-Verschwendung

Die Hausärzte verweisen auf Studien, wonach das Telefon-Attest zu keinem Anstieg der Arbeitsausfälle geführt hat. So kommt etwa eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung und der Barmer-Ersatzkasse zu dem Schluss, dass „sich keinerlei Hinweise auf einen unsachgemäßen Einsatz“ ergeben hätten. „Die Koalition macht sich mit diesen faktenfreien Beschlüssen unglaubwürdig und nimmt die Überlastung des Gesundheitswesens billigend in Kauf“, kritisiert Ostendorf.

Erik Bodendieck, der Präsident der Landesärztekammer in Sachsen, bezeichnet die Pläne der Bundesregierung als „nicht zielführend“. Die medizinische Versorgung werde sich „nicht verbessern, da weitere Ressourcen in den Praxen gebunden werden“. Zudem werde die Gesundheitskompetenz der Menschen weiter beschränkt, sagt Bodendieck.

Kinderärzte erwarten spürbare Nachteile für Familien

Auch von Kinder- und Jugendärzten kommt deutliche Kritik. „Wenn wir künftig wieder zahlreiche Bagatellerkrankungen ausschließlich persönlich in der Praxis sehen müssen, fehlt uns die Zeit für Kinder und Jugendliche mit komplexeren gesundheitlichen Problemen”, sagt Dr. Melanie Ahaus, die Verbandssprecherin in Sachsen. Diese Fälle müssten dann häufiger an Fachärzte überwiesen werden.

Hier wird den Beschäftigten erneut unterstellt, grundlos krank zu feiern. Das ist aber erwiesenermaßen nicht der Fall. – Daniela Kolbe, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Sachsen

Für Familien hätte die Neuregelung spürbare Nachteile, meint Ahaus. „Eltern müssten mit leicht erkrankten Kindern wieder in die Praxis kommen, obwohl häufig keine medizinische Untersuchung oder Behandlung erforderlich ist.“ Das bedeute zusätzlichen Aufwand, längere Wartezeiten und ein höheres Infektionsrisiko in den Wartezimmern.

Auch Krankenkasse und DGB kritisieren die Bundespläne

Die Krankenkassen kritisieren die Bundespläne ebenfalls. „Die Beschlüsse zur Krankschreibung setzen am falschen Punkt an“, sagt Ilona Wojnowski, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Plus.

Die telefonische Krankschreibung sei kein Treiber des Krankenstands. „Ihre Abschaffung und die AU-Pflicht ab dem ersten Tag schaffen vor allem mehr Aufwand in ohnehin belasteten Arztpraxen“, warnt Wojnowski. Fehlzeiten ließen sich vielmehr durch verstärkte Prävention, gesunde Arbeitsbedingungen und eine bessere Versorgung verhindern.

Für Sachsens DGB-Vorsitzende Daniela Kolbe bedeuten die Bundespläne einen Rückschritt. „Hier wird den Beschäftigten erneut unterstellt, grundlos krank zu feiern. Das ist aber erwiesenermaßen nicht der Fall und muss unter Stimmungsmache gegenüber den Beschäftigten verbucht werden“, sagt die Gewerkschaftschefin.

SZ

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