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Kritik an „Waffenlieferungen“: DHL Leipzig feuert Mitarbeiter – und kassiert jetzt Niederlage vor Gericht

Ein DHL-Mitarbeiter sprach öffentlich über angebliche Rüstungstransporte am Leipziger Flughafen – und wurde gekündigt. Jetzt hat das Arbeitsgericht entschieden: Die Kündigungen sind nichtig. Doch der Streit geht weiter.

Lesedauer: 3 Minuten

Christopher Tersch hat seinen Arbeitgeber, das Leipziger DHL-Drehkreuz, öffentlich hart kritisiert - und angebliche Rheinmetall-Sendungen angeprangert. Durfte DHL ihn dafür feuern? Das Arbeitsgericht Leipzig hat entschieden. Quelle: HENRYC FELS

Von Florian Reinke

Leipzig. Es geht um angebliche Pakete des Rüstungskonzerns Rheinmetall, intern priorisierte Militärgüter und um einen Mitarbeiter, der seinen Arbeitgeber öffentlich hart angeht: Christopher Tersch äußerte seine Meinung ohne Umschweife, als er im Sommer 2025 auf einer Demonstration das Mikro in die Hand nahm.

Er habe, erzählte der Verdi-Vertrauensmann im Leipziger DHL-Luftfrachtdrehkreuz, schon Pakete von Rheinmetall in den Händen gehalten. In einem Container habe zudem ein Hinweis gelegen, dass militärische Güter priorisiert würden. „So etwas, finde ich, geht einfach gar nicht.“

Nach dem Auftritt beim sogenannten „Marsch zum Flughafen“, einer Demonstration gegen deutsche Waffentransporte nach Israel, die ein Palästina-Aktionsbündnis um die Gruppe Handala Leipzig organisierte, dauert es nicht lang – und Tersch ist seinen Job los. DHL stellt ihn zunächst frei, kündigt ihm dann fristlos: Er habe „gegen mehrere Auflagen seines Arbeitsvertrages verstoßen“. Tersch akzeptierte das nicht – und verklagte seinen Arbeitgeber. Jetzt steht fest: DHL muss ihn weiterbeschäftigen.

Arbeitsgericht Leipzig: Kündigung gegen DHL-Mitarbeiter unwirksam

Das Arbeitsgericht Leipzig hat sowohl die fristlose als auch eine später nachgeschobene fristgerechte Kündigung für nichtig erklärt. Auch ein Antrag des Konzerns, das Arbeitsverhältnis gerichtlich aufzuheben, scheiterte. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. DHL müsse den Mitarbeiter somit weiter beschäftigen.

DHL reagierte auf Anfrage knapp: „Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis, allerdings steht eine offizielle Begründung des Gerichts noch aus.“ Man bereite die „notwendigen Rechtsmittel“ vor, um die aus Unternehmenssicht „klar fehlerhafte Entscheidung“ überprüfen zu lassen.

Christopher Tersch vom dem Arbeitsgericht Leipzig: Er verklagte DHL nach der Kündigung.
Christopher Tersch vom dem Arbeitsgericht Leipzig: Er verklagte DHL nach der Kündigung.
Quelle: Andre Kempner

Leipziger DHL-Mitarbeiter kritisierte Rheinmetall-Sendungen

Wie die Kammer zu ihrem Ergebnis kam, lässt sich erst mit der Begründung nachvollziehen. Doch die Frontlinien zeichneten sich bereits ab. DHL berief sich in der Verhandlung zunächst auf Verschwiegenheitspflichten, die der Mitarbeiter verletzt habe, indem er Rheinmetall als angeblichen Kunden namentlich nannte. Zudem habe er sich im Mitarbeitergespräch nicht von seinen Aussagen distanziert, einzig den Namen des Rüstungskonzerns hätte er nach eigenem Bekunden nicht erwähnen sollen.

Terschs Anwältin hielt dagegen – unklar sei, ob die bloße Nennung eines bekannten Rüstungsunternehmens überhaupt ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis darstelle. Tersch selbst sagte: „In dieser ganzen Rede geht es mir nicht um Rheinmetall. Das war eine allgemeine politische Äußerung.“

Aktionsbündnis politisiert den Fall Tersch

Bei einem anderen Punkt zeichnete sich die Kammer klarer: Terschs Äußerungen seien eher nicht als unzulässige „Schmähkritik“ zu werten. Auch über den Ablauf der Kündigung selbst stritten beide Seiten. War das Gespräch davor eine ergebnisoffene Anhörung, wie der DHL-Anwalt sagte? Oder ein „reines Beendigungsgespräch“, bei dem die Entscheidung längst feststand, wie Terschs Anwältin rügte? Was am Ende ausschlaggebend war, wird erst die schriftliche Begründung zeigen.

Das DHL-Drehkreuz in Leipzig/Halle: Über angebliche Waffenlieferungen spricht DHL bisher nicht.
Das DHL-Drehkreuz in Leipzig/Halle: Über angebliche Waffenlieferungen spricht DHL bisher nicht.
Quelle: Jan Woitas/dpa

Der Fall ist politisch aufgeladen. Mehr als 1500 Menschen unterschrieben eine Petition für Terschs Wiedereinstellung, initiiert unter anderem vom Palästina Aktionsbündnis Leipzig. In der Initiative sind verschiedene Gruppen aktiv, darunter auch Handala Leipzig, eine vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Organisation, die den Terror der Hamas als legitimen Widerstand rechtfertigt.

Demo am Tag der Verhandlung: Aktivisten des „Palästina Aktionsbündnis Leipzig“ stellen sich hinter Tersch.
Demo am Tag der Verhandlung: Aktivisten des „Palästina Aktionsbündnis Leipzig“ stellen sich hinter Tersch.
Quelle: Andre Kempner

Gibt es wirklich Waffenlieferungen über das Leipziger DHL-Drehkreuz?

Zu Waffenlieferungen über das Leipziger DHL-Hub, wie sie Aktivisten anprangern, sagt der Konzern weiterhin nichts. Laut den offiziellen Regeln von DHL-Express sind komplette Waffen, Munition und Sprengstoffe vom Transport ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Transport von Waffenteilen und militärischem Zubehör – etwa Nachtsichtgeräten, Schalldämpfern, Magazinen – demnach aber möglich.

Rheinmetall hatte auf LVZ-Anfrage bestätigt, grundsätzlich auch externe kommerzielle Versanddienstleister zu nutzen, „sofern es die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, die Art der Fracht und die Sicherheitsbestimmungen ermöglichen“. Welche konkreten Dienstleister und Produktkategorien davon betroffen sind, ließ der Konzern offen.

Tersch selbst gab sich vor Gericht zurückhaltend. Auf die Frage, wie er sich die Rückkehr in den Betrieb vorstelle, antwortete er schlicht: „So wie bisher.“ Sein Ziel: einfach die Arbeit verrichten – und mit dem Lohn Miete und Essen bezahlen.

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