Dresden. So spröde sein Name, so schwer hat es das „Entgelttransparenzgesetz“. Auf Lohngerechtigkeit ausgerichtet und seit gut einem Jahr in Kraft, wird es kaum genutzt. Das ist das Ergebnis einer Studie der Internetplattform Gehalt.de.
Seit fast acht Monaten hat jeder Anspruch auf Auskunft zum Gehalt der Kolleginnen und Kollegen – vorausgesetzt, er oder sie hat davon 200 oder mehr im Betrieb. Zwar würden 72 Prozent der Arbeitnehmer erwägen, davon Gebrauch zu machen, aber nur zwei Prozent hätten es getan, heißt es. Artur Jagiello, Sprecher des unabhängigen Vergleichsportals, geht davon aus, dass sich die Zahlen vom April kaum geändert haben. Gut drei Viertel der befragten 1 900 Arbeitnehmer hatten bezweifelt, dass das Gesetz die Lohnlücke von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen reduziert – auch, weil es aus Datenschutzgründen zur Auskunft mindestens sechs Beschäftigte des anderen Geschlechts mit vergleichbarem Job braucht. „Es gibt Optimierungsbedarf“, so Jagiello. Sein Haus hat gerade deutschlandweit Löhne analysiert.
Die Industrie- und Handelskammer Dresden hat laut ihrem Sprecher Lars Fiehler „keine einzige Anfrage eines Unternehmens zu diesem Thema, was sicher auch mit den regional vorherrschenden Unternehmensgrößen zu tun hat“. Von den gut 185 200 Unternehmen in Sachsen haben nur 750 mehr als besagte 200 Mitarbeiter.
Sachsens DGB-Chef Markus Schlimbach spricht von einem „weiten Weg“. Vor allem Frauen müssten den Mut aufbringen, Benachteiligung anzuprangern, sagt er. Und: „Wo es in Sachsen wichtig wäre, in kleineren Betrieben, greift das Gesetz leider nicht.“ Von einer Antwort auf die SZ-Frage, ob das Gesetz wirke, wollte Sachsens Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) „gern absehen“. Ihre Sprecherin: „Es wurde durch den Bund verabschiedet, und die Aufgabe der Evaluierung des Gesetzes liegt daher auch dort.“ Diese Bewertung soll laut Bundesfamilienministerium Mitte 2019 vorgelegt werden.
von Michael Rothe
Bildquelle: dpa