Roland Herold
Leipzig. Für Besitzerinnen und Besitzer älterer Kamine in Sachsen geht am Jahresende der Ofen aus – falls sie nicht vorher aktiv geworden sind. Kamine, Kaminöfen und Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis einschließlich zum 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, gelten dann als nicht mehr zugelassen. In Sachsen, wo vor allem in ländlichen Gegenden noch vielfach mit Holz- oder Kohleöfen geheizt wird, könnte es tausende Haushalte treffen. „Von der Austauschpflicht betroffen sind überwiegend sehr alte Öfen“, so der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Die Grenze für die Emissionswerte liegt bei 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas. Das schreibt in Deutschland die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für Einzelraumfeuerstätten vor. Ausgenommen davon sind zum einen ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen. Ebenso Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Ebenso wenig betroffen sind Kachelgrundöfen und nicht gewerblich verwendete Küchenherde in Privathaushalten, außerdem Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Einzelheizungen im Durchschnitt mehr als 15 Jahre alt
Laut einer Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kommen in Sachsen in rund einem Drittel von 2,3 Millionen Wohnungen zusätzliche Heizquellen zum Einsatz. Besonders beliebt ist danach der Kamin (40,4 Prozent), gefolgt von Holz- und Pellet-Einzelöfen (20,2 Prozent) und Kohleöfen (18,6 Prozent). Das Durchschnittsalter der Heizungsanlagen liegt bei Wohnungen und Häusern bei mehr als 15 Jahren.
Der Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte kann laut der Verbraucherzentrale auf zwei Wegen geschehen: Entweder der Hersteller bestätigt es einem dies schriftlich. Oder der Schornsteinfeger nimmt eine – mit etwa 500 Euro allerdings recht teure – Messung vor. Wird der Grenzwert gerissen, muss die Feuerstätte stillgelegt und durch eine neuere ersetzt werden. Auch eine Modernisierung des Kamins ist möglich. Allerdings kann der nachträgliche Einbau einer Staubminderungseinrichtung teurer sein als ein neuer Ofen.
Schornsteinfeger empfehlen einen Austausch
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt daher eher den Austausch. Schließlich hätten die modernen Feuerstätten einen höheren Wirkungsgrad, heizten effizienter und erreichten bessere Emissionswerte. Eine Nachrüstung könne hingegen bei fest verbauten Feuerstätten eine Lösung sein. Sollte der Besitzer kein Interesse an einem Weiterbetrieb haben oder eine Investition scheuen, bleibe auch noch die komplette Stilllegung.
Der Präsident des sächsischen Schornsteinfegerverbandes, Mario Einbock, sagt zur aktuellen Lage: „Die Kollegen sind gerade dabei, die verschiedenen Maßnahmen – es gibt ja mehrere Möglichkeiten – umzusetzen.“ Deshalb sei der Stand auch unterschiedlich. Aber die Umstellung werde definitiv erfolgen. Lieferengpässe bei neuen Holzöfen sähe er nicht. Die Preisspanne beginne beim einfachen Werkstattofen für 300 Euro aus dem Baumarkt und sei nach oben hin offen.
Alter des Ofens über das Typenschild ermitteln
Ermittelt werden kann das Alter des Kaminofens über das Typenschild. Ob der Kamin die geforderten Grenzwerte einhält, ist dann in den Herstellerunterlagen nachzulesen oder in der Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) zu recherchieren (cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste).
Im neuen Jahr kontrolliert der Schornsteinfeger dann im Rahmen der regelmäßigen Inspektion die Umsetzung, sagt Schornsteinfegerverbandspräsident Einbock. Extra-Kontrollen darüber hinaus werde es nicht geben. „Wir sind ja keine Feuerpolizei.“ Dennoch kann es passieren, dass bei Verstößen die zuständige Behörde informiert werden muss, die dem Besitzer dann womöglich aufs Dach steigt – es drohen Strafen bis maximal 50.000 Euro.
Aufpassen bei Internet-Angeboten
Im Internet einen Ofen preisgünstig zu bestellen, ist jedenfalls nicht immer eine Alternative. Der sächsische Schornsteinfegerverband rät: „Der Käufer einer neuen Einzelraumfeuerungsanlage sollte darauf achten, dass er vom Verkäufer eine Typbescheinigung erhält, die dokumentiert, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte einhalten kann.“ Diese muss aber in jeden Fall in Deutsch abgefasst sein.
Mit der Maßnahme werden in einer vierten und wohl vorerst letzten Stufe seit 2010 die Grenzwerte fürs Heizen mit dem Kamin noch einmal verschärft. Das Problem: Um möglichst feinstaubarm zu heizen, bedarf es gewisser Grundkenntnisse. Denn Heizen mit Holz ist auch mit neuem Ofen kein Selbstläufer. Einrichtungen wie die Ofenakademie in Halle (Westfalen) bieten daher online einen freiwilligen Ofenführerschein ab 39 Euro an, der helfen soll, sauberer und effektiver zu heizen. Dafür kann sich auch das sächsische Umweltministerium (SMEKUL) erwärmen.
Begrenzte Plätze für Gratis-Ofenführerschein
Auf LVZ-Anfrage teilt das Haus von Minister Wolfram Günther (Grüne) mit: „Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat sich ebenfalls für eine Zusammenarbeit mit der Ofenakademie im Rahmen der Kampagne ‚Clever heizen – Geld sparen‘ entschlossen und ein Kontingent an Online-Schulungen für sächsische Holzofennutzer erworben.“ Wie viele Schulungen damit kostenlos genutzt werden können und wie die Verteilung erfolgt, wollte das SMEKUL nicht mitteilen. Der offizielle Start der Kampagne sei für Ende Oktober geplant.
Die Nutzerschulung gäbe Tipps und Empfehlungen zum effizienten und emissionsarmen Heizen. Damit ziele sie neben der Einsparung von Brennstoff hauptsächlich auf die Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen und Treibhausgasen ab. Dazu komme ein reduziertes Risiko für Schornsteinbrände und das Verhindern von Nachbarschaftsbeschwerden, hofft das SMEKUL.