Dieses Urteil dürfte nicht bloß in Riesa für ein kurzes Aufatmen gesorgt haben: Ein Fitnessstudio darf mit den Begriffen „Olympia“ und „olympisch“ werben. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit einem am Montag veröffentlichten Urteil. Das Landgericht hatte bereits zuvor eine Klage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) abgewiesen. Eine Fitnessstudio-Kette hatte anlässlich der Sommerspiele von Rio de Janeiro 2016 mit Slogans wie „Olympia Special“ und „Wir holen Olympia in den Club“ geworben. Dies verstoße nicht gegen das Olympia-Markenschutzgesetz, stellte das Oberlandesgericht jetzt fest.
„Der verständige Durchschnittsverbraucher“ könne der Rabattaktion keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass der Anbieter etwa einer der Sponsoren der Olympischen Spiele sei oder geschäftliche Beziehungen mit den Veranstaltern der Spiele unterhalte, lautet die Begründung des OLG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde könnte der DOSB Revision vor dem Bundesgerichtshof anstreben.
Wie Harald Czudaj, Betreiber des Riesaer Olympia und Bob-Olympiasieger von 1994, das Urteil aufgenommen hat und ob sich die Klage auch gegen sein Studio richtete, war am Montag noch nicht zu erfahren: Er war für die SZ bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen. (WiS)
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