Suche
Suche

Gläubiger gehen zum großen Teil leer aus

Der Leipziger Rechtsprofessor Benjamin Böhme sieht die Entwicklung bei den Insolvenzen kritisch – und konstatiert steigende Risiken für Unternehmen, deren Geschäftspartner in Turbulenzen geraten.

Lesedauer: 3 Minuten

Blick auf einen Insolvenzantrag
Auch in Sachsen steigt die Zahl der Insolvenzen. Betroffen sind fast immer auch Geschäftspartner, manchmal mit gravierenden Folgen. Symbolfoto: DPA/Jonas Walzberg

Von Ulrich Milde

Leipzig. Der Geschäftsführer eines kleinen Maschinenbauunternehmens in Leipzig blieb ruhig. „Das ist zwar schade, betrifft uns aber nur am Rande“, sagte der Manager über die Schieflage eines Kunden. Denn das Geld für die gelieferte Maschine war auf dem Geschäftskonto schließlich schon vor einiger Zeit eingegangen. Doch wenige Monate später kam das böse Erwachen: Der Insolvenzverwalter forderte den Betrag zurück. Die Begründung lautete, dass nicht der Kunde, sondern dessen Ehefrau die Rechnung beglichen hatte – ein durchaus alltägliches Geschäft.
Für Benjamin Böhme, Professor an der Dualen Hochschule Sachsen in Leipzig, ist das auch ein Ergebnis der Rechtsprechung der vergangenen Jahre bei Firmenpleiten. „Die ursprüngliche Zielvorstellung des Gesetzgebers – den Strukturwandel unter Bewahrung der vorhandenen Werte und Schonung der gesunden Wirtschaft zu organisieren – konnten die Bundesgerichte im letzten Jahr dabei nicht verwirklichen“, sagt der Jurist, der Insolvenzrecht, Bürgerliches Recht sowie Zivilprozessrecht lehrt. Durch die jüngsten Urteile seien vielmehr vor allem gesunde Betriebe, Geschäftsführer und Investoren mit zusätzlichen Ausfall-, Anfechtungs- und Haftungsrisiken belastet worden, kritisiert er.

Weg vom ursprünglichen Sinn
Mögliche Motive hat Böhme, der zuvor als Manager bei der Mercedes-Benz Group AG die Rechtsabteilung einer Konzerntochter leitete und als Verhandler in Lieferanteninsolvenzen tätig war, nicht ausgemacht. „Auffällig ist jedoch das Bemühen, die finanziellen Grundlagen eines Insolvenzverfahrens abzusichern, indem genug Masse generiert wird, um die Kosten eines Verfahrens zu decken.“ Dabei hatte das Insolvenzverfahren nach Angaben des Juristen ursprünglich den Sinn, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Es sei also darum gegangen, das vorhandene Vermögen des Schuldners „bestmöglich zu versilbern und paritätisch an die Gläubiger zu verteilen.“ Soweit die Theorie.

Höchster Pleitenstand seit 2005
Doch in der Praxis sei das Verfahren mit weiteren Funktionen aufgeladen worden. Arbeitsplätze sollten erhalten bleiben und Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden. Dies habe seinen Preis. „Kaum eine Unternehmensinsolvenz kommt mittlerweile ohne spezialisierte Rechtsanwälte aus.“ Zahlreiche Insolvenzverwalter beschäftigten die Gerichte, da die Ansprüche mitunter sehr komplex strukturiert seien. „Allein der Bundesgerichtshof unterhält einen eigenen Senat, der sich maßgeblich mit diesen Fragestellungen beschäftigt.“ So sei die einstige Gesamtvollstreckung zum umfassenden Wirtschaftslenkungs- und Ordnungsinstrument mutiert, „das eine ganze Branche ernährt und erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen hat“. Die Position des Insolvenzverwalters sei auf diese Weise gestärkt worden, die Gläubiger schauten zum großen Teil in die Röhre. „Sie fallen nicht selten mit wenigstens 90 Prozent ihrer Forderungen aus.“
Im vorigen Jahr wurden nach Erhebungen des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) deutschlandweit 17.604 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften verzeichnet – der höchste Stand seit 2005. „Selbst im Zuge der großen Finanzkrise 2009 lag die Zahl rund fünf Prozent niedriger“, berichtet IWH-Professor Steffen Müller. Diese Entwicklung lässt sich seiner Einschätzung nach nicht mehr durch Nachholeffekte aus der Pandemie mit den staatlichen Hilfen und der jahrelangen Niedrigzinspolitik erklären. „Die aktuell hohen Insolvenzzahlen spiegeln immer deutlicher die gegenwärtigen wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland wider“, sagt Müller. Insolvenzen seien auch ein normaler Bestandteil der Marktwirtschaft: Sie stellten notwendige Marktbereinigungen dar und schafften Raum für zukunftsfähige Unternehmen.
Die größte industrielle Pleite in Sachsen gab es im vorigen Jahr bei den deutschen Ablegern des Schweizer Solarmodulherstellers Meyer Burger, der allein im Freistaat zwei Standorte mit 600 Beschäftigten hatte. In die Schieflage gerieten unter anderem auch das Stahl- und Hartgusswerk in Leipzig, der Straßenbahnbauer Heiterblick, die Leuchtenmanufaktur Wurzen und die Firmengruppe des Leipziger Immobilienunternehmers Christoph Gröner.

Zweite Chance genutzt
Nun ist Ziel des Gesetzgebers, den schlingernden Firmen eine zweite Chance zu geben. So sicherten Insolvenzpläne den Fortbestand etwa der Erzgebirgsklinikum gGmbH in Annaberg-Buchholz. Auch die Eisenwerk Erla GmbH in Schwarzenberg schaffte das Überleben. Erfolgreiche Gespräche mit über 50 Kunden zu Vertrags- und Preisanpassungen waren Grundlage für die geglückte Sanierung in Eigenverwaltung. Dass sich die Schwarzenberger wieder berappelt hätten, sei „die Leistung der gesamten Belegschaft“, betont Geschäftsführer Enrico Fischer.
„Nur wenn ein Unternehmen wenigstens perspektivisch wieder profitabel ist, ist das auch volkswirtschaftlich sinnvoll“, meint Böhme. Denn: Ist der Betrieb zahlungsunfähig, tragen die Verluste die Lieferanten, Arbeitnehmer, Dienstleister, Kunden. Sie haften mit dem Ausfall ihrer Forderungen für die betrieblichen Risiken ihres Geschäftspartners. Diese Folgeeffekte „können schwerwiegender sein als die frühzeitige Stilllegung eines Unternehmens“.
Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit könnten im Rahmen eines Restrukturierungsverfahrens neue Investitionsmöglichkeiten gegen frühere Kapitalgeber durchgesetzt werden. „So geschehen beispielsweise beim Batteriehersteller Varta“, berichtet Böhme.

Gefahren rechtzeitig erkennen
Bei all dem handelt es sich nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers um ein Problem, das sich in Sachsen mit seiner kleinteiligen Wirtschaftsstruktur auswirken dürfte. Gerade den Verantwortlichen in kleinen und mittelständischen Firmen seien die Gefahren nicht immer bewusst, die eine Insolvenz des Geschäftspartners für den eigenen Betrieb mit sich bringen könne. Nach einer Phase des Aufschwungs sehen gerade junge Unternehmenschefs derzeit zum ersten Mal, dass Auftraggeber oder Lieferanten ins Straucheln geraten. „Kann dem Automobilzulieferer eine wichtige Maschine für eine neue Produktlinie nicht geliefert werden oder nimmt der Großkunde eines sächsischen Maschinenbauers plötzlich Produkte nicht ab, steht mitunter sogar die eigene Insolvenz im Raum.“ Dies könne auch Konzernunternehmen vor Schwierigkeiten stellen, deren Muttergesellschaft außerhalb von Sachsen ansässig ist.
Aus Sicht von Böhme ist vor allem wichtig, dass die sächsischen Firmenchefs sich der Risiken bewusst sind. Denn wer sie kenne, könne klug entscheiden. „Die konkreten Präventionsmaßnahmen hängen stark vom konkreten Geschäftsbetrieb ab.“ Wer beispielsweise auf einen bestimmten Dienstleister angewiesen ist, sollte die Auftragserfüllung absichern. Dazu seien nicht immer teure Bürgschaften notwendig. Mitunter böten kleinere Prozessveränderungen schon eine gestiegene Insolvenzprophylaxe, empfiehlt der Professor. Er widerspricht der Meinung, viele Geschäftsführer seien dabei überfordert. „Nein, das glaube ich nicht.“ Er rede mit vielen Unternehmerinnen und Unternehmern, die auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf behielten und mit Verantwortung für ihre Beschäftigten, die Kunden und die Region ans Werk gingen.

Das könnte Sie auch interessieren: