In Deutschland regelt seit 2017 das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) den Rahmen, in der Schweiz gilt Sexarbeit bereits seit längerer Zeit als legale Erwerbstätigkeit. Diese unterschiedliche Geschichte prägt bis heute, wie Selbstständige arbeiten, wie Plattformen wie das Schweizer Erotikportal auf and6.com Inserate und Profile abbilden und wie die Sozialversicherungssysteme mit dem Gewerbe umgehen. Ein nüchterner, sachlicher Vergleich lohnt sich für einen Sektor, der oft mehr emotional als ökonomisch diskutiert wird.
Zwei Rechtsordnungen, zwei Grundhaltungen
In der Schweiz ist Sexarbeit eine anerkannte Erwerbstätigkeit. Die Tätigkeit ist legal, sofern sie selbstbestimmt ausgeübt wird, und sie unterliegt kantonalen Regelungen. Wer in Zürich, Bern, Genf oder Basel im Gewerbe tätig sein möchte, muss sich je nach Kanton bei den Behörden anmelden, Auflagen zu Hygiene, Standort und Werbung beachten und sich steuerlich registrieren. Die föderale Struktur führt dazu, dass die Regeln nicht überall identisch sind. Der Kanton Zürich etwa kennt eine ausführliche Regulierung des Prostitutionsgewerbes, andere Kantone setzen den Rahmen schlanker.
Deutschland hat mit dem Prostituiertenschutzgesetz 2017 einen anderen Weg gewählt. Tätige müssen sich persönlich anmelden, an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen und eine Anmeldebescheinigung mit sich führen. Betreiber von Prostitutionsstätten benötigen eine Erlaubnis. Ziel des Gesetzgebers war ein Mehr an Transparenz und Schutz. In der Praxis wird in der fachlichen Diskussion auf hohen bürokratischen Aufwand und auf die Frage hingewiesen, ob sich ein Teil der Tätigen der Anmeldepflicht entzieht.
Der Status als Beruf: Anerkennung mit Lücken
Beide Länder behandeln Sexarbeit rechtlich als zulässige Erwerbstätigkeit, die berufliche Einordnung bleibt jedoch in beiden Systemen ambivalent. In der Schweiz wird die Tätigkeit häufig als Dienstleistungstätigkeit eingeordnet, was sich auch in der Sprache vieler Behörden zeigt. Häufig ist von „Sexarbeit“ und „Sexarbeitenden“ die Rede. Eine eigene Berufslehre oder ein anerkannter Bildungsabschluss existieren nicht, wohl aber Beratungsstellen, Branchenorganisationen und kantonale Anlaufstellen, die Selbstständige in administrativen Fragen unterstützen. In Deutschland ist die rechtliche Anerkennung als zulässige Erwerbstätigkeit seit dem Prostitutionsgesetz von 2002 gegeben, doch der Berufsstatus bleibt im Alltag schwierig. Im Alltag stossen Tätige auf praktische Hürden, etwa bei der Eröffnung von Geschäftskonten oder bei der Anmietung von Räumlichkeiten, und die Anmeldepflicht nach ProstSchG wird verbreitet als zusätzliche Belastung wahrgenommen. Wer das Gewerbe angemeldet und mit ordentlicher Buchführung betreibt, kann selbstständig arbeiten, muss aber mit deutlich mehr Reibung rechnen als in vergleichbaren Dienstleistungsbranchen.
Krankenkasse und Sozialversicherung als zentraler Unterschied
Beim Thema Sozialversicherung treten die Unterschiede besonders deutlich hervor. In der Schweiz gilt eine obligatorische Krankenversicherung für alle Personen mit Wohnsitz im Land, unabhängig vom Beruf. Wer im Gewerbe selbstständig tätig ist, zahlt die Krankenkassenprämie eigenständig und meldet sich bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) als selbstständig erwerbend an. Damit sind die Grundpfeiler der sozialen Absicherung wie Krankenversicherung und Altersvorsorge (erste Säule) im Prinzip systematisch erreichbar. Die berufliche Vorsorge (zweite Säule) ist für Selbstständige freiwillig, ebenso Taggeldversicherungen für Krankheit. Die Unfallversicherung ist für Selbstständige in der Regel ebenfalls freiwillig.
In Deutschland ist die Lage komplexer. Selbstständige im Gewerbe sind in der Regel weder pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung noch automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Absicherung kann gesetzlich freiwillig oder privat erfolgen. In der Praxis ist die Klärung des Versicherungsstatus häufig komplex, etwa bei der Beitragsbemessung, was bei Krankheit, Mutterschaft oder Renteneintritt Folgen haben kann. Eine geregelte Anmeldung als Gewerbetreibende oder Selbstständige ist Voraussetzung, um Beiträge nachvollziehbar zu zahlen und Leistungen abzurufen.

Digitale Plattformen als Marktinfrastruktur
Wirtschaftlich betrachtet hat sich der Sektor in beiden Ländern stark digitalisiert. Verzeichnis- und Inseratsplattformen übernehmen heute die Funktion, die früher Kleinanzeigen in Tageszeitungen oder lokale Aushänge hatten. Sie bringen Anbietende und Nachfragende zusammen, strukturieren Angebote nach Region, Kategorie und Verfügbarkeit und ermöglichen Bewertungen sowie Statusmeldungen. Schweizer Portale wie and6.com bilden mit regionalen Suchfiltern und Kategorien für Girls, Boys, Trans-Angebote sowie Clubs und Studios eine differenzierte Marktinfrastruktur ab. Auch ein klassisch tabuisiertes Gewerbe folgt damit den Mustern moderner Plattformökonomie, von standardisierten Profilen über regionale Filter und mehrsprachige Oberflächen bis zu Community-Funktionen wie Kommentaren und Videos.

Für Betreiber solcher Plattformen gelten dieselben digitalwirtschaftlichen Anforderungen wie für andere Marktplätze. Dazu zählen Datenschutz nach revDSG in der Schweiz beziehungsweise DSGVO in Deutschland, Jugendschutz, eine klare Trennung redaktioneller und werblicher Inhalte sowie Sorgfaltspflichten bei der Verifikation der Inserenten.
Was sich aus dem Vergleich ableiten lässt
Der Vergleich zwischen Schweiz und Deutschland zeigt, dass rechtliche Rahmen das wirtschaftliche Verhalten eines Sektors prägen. Das Schweizer Modell, das auf föderale Regulierung, Anerkennung als Erwerbstätigkeit und ein universelles Sozialversicherungssystem setzt, wirkt im Alltag pragmatischer. Das deutsche Modell, das stärker schützen will, erzeugt zugleich mehr administrative Hürden. Wer den Sektor seriös einordnen will, sollte ihn nüchtern als Dienstleistungsbranche behandeln, mit Steuerpflicht, Sozialversicherungsfragen, Plattformökonomie und kantonalen beziehungsweise landesrechtlichen Besonderheiten.
Die Schweiz und Deutschland zeigen zwei legitime, aber unterschiedlich ausgestaltete Wege, ein sensibles Gewerbe zu regulieren. Die Schweiz setzt auf kantonale Vielfalt und ein universelles Versicherungssystem, Deutschland versucht mit dem ProstSchG einen stärker schützenden, aber bürokratisch aufwendigeren Rahmen. Plattformen wie das Schweizer Branchenverzeichnis and6.com verdeutlichen, dass auch in einem traditionell tabubehafteten Sektor die Logik digitaler Marktplätze längst angekommen ist. Wer den Sektor wirtschaftlich versteht, statt ihn moralisch zu bewerten, erkennt schnell, worum es geht. Um Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Plattformökonomie und Rechtssicherheit, also um genau die Themen, die jede andere Dienstleistungsbranche auch beschäftigen.


