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Insolvenzverwalter Flöther: „Insolvenzverschleppung kann schmerzhaft werden“

Die Zahl der Firmenpleiten steigt. Im Interview nennt Insolvenzverwalter Lucas Flöther die Gründe und erklärt die Vorteile eines Schutzschirmverfahrens. Und sagt, warum die Insolvenz-Anmeldepflicht von drei Wochen nicht zu kurz ist.

Lesedauer: 8 Minuten

Man sieht Insolvenzverwalter Lucas Flöther
Der in Leipzig geborene Insolvenzverwalter Lucas Flöther in seiner Kanzlei in Halle Quelle: Möller pr

Andreas Dunte

Leipzig. Er rät jedem Unternehmer rechtzeitig Insolvenz anzumelden. „Kümmert euch rechtzeitig, geht nicht erst zum Zahnarzt, wenn der Zahn schwarz ist, sonst ist er nicht mehr zu retten“, sagt Insolvenzverwalter Lucas Flöther im LVZ-Interview:

Frage: Die Zahl der Insolvenzen steigt. Hat auch Ihre Kanzlei mehr zu tun als in früheren Zeiten?

Lucas Flöther: Ja, wir haben mehr zu tun. Deutschlandweit werden in diesem Jahr über 22.000 Unternehmensinsolvenzen erwartet – das wären über 20 Prozent Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr.

Welche Firmen sind besonders betroffen?

Das ist differenziert zu betrachten. Es gibt das normale Insolvenzgeschäft, das kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 30 oder 40 Beschäftigten betrifft. Da bemerken wir einen deutlichen Anstieg in den letzten Monaten. Unsere Kanzlei hat aber auch wesentlich größere und komplexere Insolvenzverfahren auf dem Tisch. Da verzeichnen wir keine Ausschläge – solche Verfahren hat es auch in der Vergangenheit in ähnlichem Umfang gegeben.

Rechnen Sie mit einer Insolvenzwelle in den nächsten Wochen und Monaten?

Es wird einen weiteren Anstieg geben. Der wird sich aber nicht zu einem Tsunami und auch nicht zu einer Insolvenzwelle aufbauen. Seit zwei Jahren steigen die Insolvenz-Zahlen prozentual gesehen zweistellig. Was nicht verwundert, denn wir hatten in Corona-Zeiten fast deutlich weniger Insolvenz-Fälle, weil die Regierung die Insolvenzanmeldepflicht teilweise ausgesetzt hatte. Übrigens viel zu lange, und in einer so komplexen Art und Weise, dass zum Ende kaum noch ein Geschäftsführer wusste, welche Pflichten ihn eigentlich betrafen.

Was war an der Idee falsch, dass der Staat Firmen mit Bürgschaften oder günstigen Krediten über die Corona-Krise geholfen hat?

Die Idee war zunächst gut, nur die Aussetzung wurde an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft und immer wieder verlängert. Zu oft und zu lange. Die Insolvenzanmeldepflicht hat einen wichtigen Grund: Unternehmen ohne ein funktionierende Geschäftsmodell werden dadurch vom Markt genommen. Insolvente Unternehmen mit einem grundsätzlich gesunden Geschäftsmodell können sich hingegen über ein Insolvenzverfahren neu aufstellen, um wieder wettbewerbsfähig zu werden. Wenn wir jedoch Zombies ohne ein überlebensfähiges Geschäftsmodell durch staatliche Kredite künstlich am Leben halten, ist das für den Wettbewerb ungesund und schadet den Gläubigern.

Weil Firmen, die später in Insolvenz gehen, mehr Geld verbrannt haben?

Genau. Die Aussetzung der Anmeldepflicht hat bei Unternehmen zu der irrigen Auffassung geführt, sie müssten sich nicht mehr frühzeitig über eine Sanierung Gedanken machen. Irgendeiner wird schon helfen. Damit hat man zerstört, was sich vor Corona zunehmend durchsetzte und was wir gebetsmühlenartig gepredigt hatten: Kümmert euch rechtzeitig, geht nicht erst zum Zahnarzt, wenn der Zahn schwarz ist, sonst ist er nicht mehr zu retten. Der derzeitige rasante Anstieg der Insolvenzen ist aber auch die Folge der Krisen, die wir derzeit erleben wie Ukraine-Krieg, Inflation, Preiserhöhungen in allen Bereichen, hohe Energiekosten, Zinsanstieg, Fachkräftemangel. All das kommt jetzt zusammen mit der Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Einzelhandel, Automobilzulieferer, die Gesundheitsbranche, auch Industrie-Unternehmen, der Dienstleistungsbereich und nicht zuletzt die Baubranche.

Es heißt, viele Unternehmen fühlen sich nicht mehr wohl in Deutschland, manche denken sogar über einen Weggang nach – wie sind Ihre Erfahrungen?

Ein Unternehmen ins Ausland zu verlagern, das können nur wenige. Eher werden kleine und mittlere Unternehmen einfach nicht weitergeführt. Das ist in der jüngsten Vergangenheit verstärkt zu beobachten und wird von der Insolvenzstatistik gar nicht erfasst. Vielen fällt es immer schwerer, ihr einst erfolgreiches Geschäftsmodell am Leben zu erhalten. Hinzu kommt, dass viele Unternehmer keinen Nachfolger finden und deshalb einfach dicht machen.

Die, die nach der Wende ein Geschäft aufgebaut haben, kommen ins Rentenalter.

Ja, und viele arbeiten weit über das Rentenalter hinaus. Das erleben wir besonders in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Und sie finden keinen, an den sie ihr Unternehmen verkaufen oder übertragen können.

Auch nicht an ihre Kinder?

Wenn wir ein insolventes Unternehmen retten, ist die Übertragung an die Kinder oft auch eine Option. Die Erfahrung zeigt aber, dass die meist kein Interesse daran haben, sich wie ihre Eltern aufzuopfern und zehn oder zwölf Stunden am Tag zu arbeiten. Oft hören wir, man wolle sich das nicht antun, man habe andere Vorstellungen vom Arbeitsleben. Hinzu kommt oft fehlende Risikobereitschaft.

Was raten Sie in solchen Fällen den Firmeninhabern?

Sie sollten ihre Situation frühzeitig überdenken und die nötigen Entscheidungen treffen. Auf keinen Fall sollten sie erst zum Insolvenzgericht gehen, wenn sämtliche Reserven aufgebraucht sind und ihnen Insolvenzverschleppung vorgeworfen wird. Das kann dann schmerzlich werden, und vor allem gibt es dann in der Regel auch keine Fortführungschancen mehr.

Einzelunternehmer haften mit ihrem privaten Vermögen. Wie ist es beim Inhaber einer GmbH?

Bei einer GmbH haftet der Gesellschafter zunächst nur mit seiner Stammeinlage. Allerdings: Hat er Bürgschaften für das Unternehmen übernommen oder Fehler gemacht und ihm ist eine Pflichtverletzung nachzuweisen, kann er ebenfalls mit seinem Privatvermögen haften. Das gilt vor allem dann, wenn der Inhaber zugleich Geschäftsführer ist.

Wann tritt ein solcher Fall ein?

Wenn zum Beispiel der Geschäftsführer zu spät Insolvenzantrag gestellt hat, dann haftet er für den Schaden, der den Gläubigern dadurch entstanden ist. Deshalb kann ich nur jedem Unternehmer raten, die Fristen genau einzuhalten und lieber frühzeitig in ein geordnetes Insolvenzverfahren zu gehen.

Als zahlungsunfähig gilt, wer innerhalb von drei Wochen 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten nicht bezahlen kann – ist das Zeitfenster nicht zu klein?

Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Rechnungen zu bezahlen, dann sollte er sich professionelle Hilfe holen und rechtzeitig der Gang zum Insolvenzgericht antreten. Solche Unternehmer sollten nicht mehr alleine wirtschaften. Sie schädigen damit auch andere. Die drei Wochen sind deshalb gerechtfertigt. Viele vergessen übrigens, dass Überschuldung ein weiterer Insolvenzgrund ist. Der ist gefährlicher, weil man eine Überschuldung unter Umständen nicht bemerkt. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt – verkürzt gesprochen – vor, wenn ein Unternehmen nicht für zwölf Monate durchfinanziert ist. Deshalb muss ich als Unternehmen stets eine aktuelle Planung aufstellen, wie sich meine Umsätze, Einnahmen und Kosten entwickeln. Der Gesetzgeber – jetzt wird es juristisch – spricht hier von einer positiven Fortbestehungsprognose. Liegt diese nicht vor, muss ich in der Regel Insolvenzantrag stellen.

Wer kontrolliert das?

Das kontrolliert extern niemand, sondern wird in aller Regel erst sichtbar, wenn ich insolvent bin. Und dann kommt der Vorwurf eines Insolvenzverwalters oder eines Staatsanwalts: Du warst doch schon überschuldet. Wer trotz Überschuldung sein Unternehmen weiterführt, haftet dafür persönlich – und nicht nur für den entstandenen Schaden. Der Geschäftsführer haftet dann grundsätzlich für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Und das können bereits bei einem mittleren Unternehmen hunderttausende Euro sein.

Bei dem sich ständig ändernden Konsumverhalten dürften solche Planungen nicht leicht sein?

Stimmt, die Planung in der heute sehr volatilen Welt ist schwierig. Kosten verdoppeln sich plötzlich, Umsätze brechen ein, Lieferketten reißen ab. Das ist sicher nicht einfach. Deshalb sollte man die Fortbestehungsprognose ständig aktualisieren. Aber der Unternehmer braucht diese Planung, weil es das Insolvenzrecht vorschreibt und den Unternehmer dadurch anhält, frühzeitig die Reißleine zu ziehen.

Nimmt es zu, dass Unternehmen zu spät die Insolvenz beantragen?

Vor Corona waren wir auf einem guten Weg. Jetzt ist es in der Tat so, dass Geschäftsführer oft zu spät Insolvenz anmelden. Mit gravierenden Folgen: Der beste Sanierer der Welt kann nicht mehr helfen, wenn die Mitarbeiter seit vier Monaten kein Geld mehr erhalten haben. Wenn viele von ihnen in der Folge schon weggelaufen sind, und wenn das Vertrauen bei Kunden und Lieferanten zerstört ist. Vor Corona hatte sich das in den Köpfen der Geschäftsführer und Unternehmer zunehmend festgesetzt. Dann hat der Staat eingegriffen mit dem Aussetzen der Anmeldepflicht. Das hat uns um viele Jahre zurückgeworfen.

Sie haben einmal gesagt, dass Sie auch Fälle bekommen, die spannend sind und persönlich und fachlich herausfordernd sind. Können Sie das erklären?

Es gibt Insolvenzverfahren, die eine reine Ordnungs- und Hygiene-Funktion erfüllen. Unternehmen, die kein gesundes Geschäftsmodell mehr haben, werden vom Markt genommen. Dies gehört auch zu unserem Geschäft. Ferner gibt es Unternehmen, deren Insolvenzen überwiegen externe Gründe haben. Das sind meist größere Unternehmen. Da kann ein kreativer Insolvenzverwalter ansetzen, kann versuchen, aus einem angeknacksten Geschäftsmodell wieder ein zukunftsfähiges zu machen. Zu helfen, statt abzuwickeln ist für mich die schönere Aufgabe. In Mitteldeutschland war dies beispielsweise die Sanierung des Online-Reiseunternehmens Unister mit bekannten Plattformen wie ab-in.den-urlaub.de oder fluege.de.

Wie war das in diesem Fall?

Das Unternehmen war völlig auf den Gründer zugeschnitten und bereits zahlungsunfähig. Als dann der Gründer bei einem tragischen Flugzeugabsturz starb, war Unister praktisch führungslos. Das Unternehmen stand vor dem Aus. Trotzdem gelang es uns, gemeinsam mit dem Management den Konzern mit den verschiedenen Betrieben in vollem Umfang fortzuführen und schließlich über den Verkauf an verschiedene Investoren überwiegend zu erhalten.

Welche Vorteile sehen Sie im Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren ist ein sogenanntes Eigenverwaltungsverfahren, bei dem die Geschäftsleitung die Sanierung selbst gestaltet und dafür die Insolvenz als vorübergehendes Mittel nutzt, um sich neu aufzustellen – in Anlehnung an das amerikanische Insolvenzrecht übrigens. Es motiviert den Unternehmer, frühzeitig tätig zu werden. Dieser Schritt soll Kunden und Lieferanten signalisieren: Es handelt sich nur um eine kurze Phase der Neuaufstellung, es geht aber weiter. Außerdem werden auch beim Schutzschirmverfahren die Löhne drei Monate lang von der Agentur für Arbeit bezahlt. Die Unternehmen können sich grundlegend – und weitestgehend in Eigenregie –sanieren und anschließend neu durchstarten.

Kommt das bei jedem Unternehmen zum Tragen?

Nein. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Betreffenden rechtzeitig tätig werden. Ferner ist eine gewisse Unternehmensgröße ausschlaggebend. Man darf nicht vergessen: Beim Schutzschirmverfahren gibt es zwei insolvenzrechtliche Positionen, einmal den sogenannten Eigenverwalter, der die Geschäftsführung unterstützt, und einmal den Sachwalter, der im Auftrag des Gerichts die Interessen der Gläubiger überwacht. Das verursacht Kosten. Bei Unternehmen, die weniger als 20 bis 30 Beschäftigte haben, ist Eigenverwaltung eher selten anzutreffen.

Nicht jedem Unternehmen in Eigenverwaltung kann geholfen werden – siehe Air Berlin?

Mit 1,3 Millionen Gläubigern gilt das Verfahren als eines der größten und kompliziertesten in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Dass die Fluggesellschaft als solche nicht gerettet werden konnte, hat mehrere Gründe. Auch, dass der Schadensersatzprozess gegen den ehemaligen Großaktionär Etihad Airways den deutschen Gerichten entzogen wurde, war ein Rückschlag. Als positiv werte ich aber, dass die Airline auch in der Insolvenz weitergeflogen ist. Das gelang uns auch bei Condor. Vor 2017 wäre das undenkbar gewesen.

Zur Person

Lucas Flöther wurde 1974 in Leipzig geboren, studierte in Halle Jura und übernahm mit 25 Jahren, frisch promoviert, seinen ersten Fall als Insolvenzverwalter. Inzwischen gibt er als Professor selbst Vorlesungen zum Insolvenzrecht in Halle, wo auch der Sitz seiner Kanzlei ist. Zu den prominenten Fällen gehören die Insolvenzen von Unister, Mifa, Air Berlin und Condor.

Warum?

In jedem Lehrbuch stand bis dahin, dass eine insolvente Airline wirtschaftlich unzuverlässig ist. Und wenn eine Airline wirtschaftlich unzuverlässig ist, muss das Luftfahrtbundesamt die Betriebserlaubnis widerrufen. Dass es uns gelungen ist, in den ersten Wochen den Flugbetrieb trotz des laufenden Insolvenzverfahrens mit Hilfe eines staatlich verfügten Darlehens aufrechtzuerhalten, gilt als Novum in Deutschland. Das war nur dank Eigenverwaltung möglich. Übrigens auch ein Krankenhaus verliert seine Zulassung, wenn es wirtschaftlich unzuverlässig ist. Welcher Patient will sich in einem Haus operieren lassen, wo Medikamente und Personal vielleicht schon Mangelware sind?

Bei der Eigenverwaltung ist das anders?

Die Eigenverwaltung ist das einzige Mittel, solche Unternehmen in der Insolvenz fortzuführen. Als Jurist kann ich nicht einschätzen, welche Operationen notwendig sind. Bleiben Vorstand und die Geschäftsführung an Bord, sind sie weiterhin für einen ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Sie haften auch. Sie sichern im Krankenhaus ab, dass OPs in gewohnter Weise erfolgen. Bei der Airline sorgen sie salopp gesagt für genügend Kerosin im Flieger und dass alle Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden. Der Sachwalter unterstützt sie dabei nur.

Die Möglichkeit der Eigenverwaltung gibt es aber nicht erst seit 2017, oder?

Sie wurde 1999 gesetzlich eingeführt. Aber die ersten Jahrzehnte führte sie eine Art Dornröschenschlaf. Erst in den 2000er Jahren hat der Gesetzgeber einiges nachgeschärft, plötzlich war die Prinzessin erwacht. Richtig Fahrt aufgenommen hat das Schutzschirmverfahren mit solch prominenten Verfahren wie dem von Air Berlin und dem von Condor. Heute ist die Eigenverwaltung selbst bei mittleren Unternehmen Gang und Gäbe, bei größeren Insolvenzen sogar die Regel.

Wer entscheidet, ob eine Insolvenz in Eigenverantwortung möglich ist?

Letztlich das Gericht. Es prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ordnet dann die Eigenverwaltung an. Die Gerichte schauen schon sehr genau hin und fragen die Gläubiger um ihre Einschätzung. Letztlich geht es ja um deren Geld.

Machen sie mit der Eigenverwaltung nicht den Bock zum Gärtner – schließlich hat beispielsweise beim Krankenhaus die Geschäftsführung die aktuelle Situation zu verantworten?

Deshalb wägen die Gläubiger sehr genau ab, ob sie der Geschäftsführung erneut das Vertrauen schenken, den Laden ohne Insolvenzverwalter zu sanieren. Zumeist entscheiden sie sich aber für eine Eigenverwaltung, überwacht durch einen Sachwalter.

Was würde passieren, wenn sie nicht einverstanden sind?

Das Gericht ordnet dann ein sogenanntes Regelinsolvenzverfahren an und setzt zunächst einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, der die Sanierungsaussichten prüft und das Vermögen im Sinne der Gläubiger sichert. Ein Insolvenzverwalter hat in der Regel nicht Medizin studiert und holt sich dann fachliche Unterstützung, damit sie Sanierung doch noch gelingen kann. Wenn ein erfahrener Interimsmanager mit im Boot ist, signalisiert das dem medizinischen Personal, den Lieferanten, eigentlich allen Ansprechpartner: Der Betrieb geht weiter.

Die Zahl der Klinik-Insolvenzen häuft sich – werden wir weitere Pleiten sehen?

Die Gründe für die zunehmende Zahl von Klinik-Insolvenzen sind vielfältig. Da sind der Fachkräftemangel, die schlechte finanzielle Ausstattung durch die Kassen und ein Überangebot an stationären Kapazitäten. Auch die Sonderregelungen für Krankenhäuser während Corona spielen gelegentlich noch eine Rolle. Einige Klinken sind bereits seit Längerem in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Ich rechne aber auch in diesem Bereich nicht mit einer Insolvenzwelle.

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