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Oberlandesgericht verhandelt erstmals zu Herrnhuter Sternemanufaktur

Vor dem Oberlandesgericht ist das Zivilverfahren zum Streit um den Bau des Manufakturgebäudes in die nächste Instanz gegangen - mit einer ersten Entscheidung.

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Man sieht die Manufaktur mit Schauwerkstatt der Herrnhuter Sterne.
Sie ist vor allem vor Weihnachten ein Hingucker: Die Manufaktur mit Schauwerkstatt der Herrnhuter Sterne. © Archivbild: Matthias Weber

Von Anja Beutler

Im Gerichtsverfahren der Herrnhuter Sterne um Baumängel am Manufakturgebäude hat es vor dem 6. Zivilgericht des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) einen ersten Verhandlungstermin gegeben. Wie Richter Torsten Umbach auf SZ-Nachfrage mitteilte, habe der Senat „die Rechtslage mit den Parteien erörtert“. Der Versuch, mit beiden Seiten einen Vergleich zu erzielen, schlug fehl. Grund dafür war laut Umbach, dass „die Vorstellungen der Parteien zu weit auseinander lagen“. In der Tat war dies schon vor dem Landgericht Görlitz ein Problem: Dort war der Herrnhuter Sterne GmbH Schadenersatz in Höhe von rund 36.500 Euro zugesprochen worden. Die Manufaktur hatte den Streitwert zu Beginn des Verfahrens zudem deutlich höher, mit knapp 1,2 Millionen Euro taxiert. Dieser deutliche Unterschied war auch einer der Gründe für den Gang in die nächste Instanz.

Der 6. Zivilsenat des OLG bestimmte nach dem Scheitern der Vergleichsbemühungen den 14. August als Verkündungstermin in dieser Angelegenheit. Laut Richter Umbach spreche einiges dafür, dass dort „ein Beweisbeschluss ergehen könnte“. Mit einem solchen Beschluss legt das Gericht unter anderem die Beweismittel fest, die zur Klärung der Beweisfragen herangezogen werden sollen. In diesem Fall werde es aller Voraussicht nach um einen Gutachter gehen, der zur Klärung vor allem zu zwei strittigen, größeren Positionen beitragen soll. „Ob etwaige Fragen durch den bisherigen Sachverständigen beantwortet werden können oder ob eine ergänzende Beweisaufnahme geboten sein wird, muss der Senat noch abschließend prüfen und bewerten“, erklärt OLG-Richter Umbach. Genau das werde dann August festgelegt.

Der Streit zwischen der Herrnhuter Sterne GmbH und einem Dresdner Planungsbüro zum Neubau eines Manufakturgebäudes läuft seit einem Zerwürfnis Ende 2008, der Rechtsstreit seit 2013. Das Landgericht Görlitz hatte am 22. August 2023 nach jahrelangen Verhandlungen sein Urteil gefällt und Fehler des Dresdner Architekturbüros bei der Planung von Heizungsanlagen, Toiletten und der Elektroinstallation erkannt. Der ebenfalls verklagten Gebäudetechnik-Firma waren vom Gericht keine Baumängel nachgewiesen worden.

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