Görlitz. Am Dienstagmorgen sind im Gerichtssaal 200 des Görlitzer Amtsgerichtes die Zuschauerplätze gut gefüllt. Privatunternehmer sind da, die mit dem Fahrgastschiffbetreiber Stefan Menzel seit Jahren in Streit liegen, ebenso Vertreter der Stadt Görlitz, der Menzel hohe Steuersummen schulden soll. Sie alle warten auf Stefan Menzel. Vergebens, er erscheint nicht.
Fünf Anklagen der Staatsanwaltschaft liegen gegen Stefan Menzel vor. Doch er lebt inzwischen in den USA, in Miami.In Görlitz war er für verschiedene Freizeit- und Tourismusangebote bekannt, etwa das Fahrgastschiff auf dem Berzdorfer See, die Pacht auf der Landeskrone, fünf Casinos. Mitte Juni vorigen Jahres gab es eine Großrazzia wegen des Verdachts auf mehrere Wirtschaftsdelikte. Menzel musste für einen Monat in U-Haft, die Casinos wurden geschlossen.

Quelle: Danilo Dittrich
Vorangegangen war ein Ereignis, das Staatsanwalt Bruno Preuß am Dienstag als eine Zäsur im Handeln Menzels bezeichnete: Im Januar 2025 verkaufte er drei seiner Firmen, die M-Boat GmbH, die M-Store GmbH und die M-Creative GmbH, an einen polnischen Bürger. Der polnische Käufer benannte die Firmen direkt um, verlegte ihren Sitz an eine Adresse in München, die für Briefkastenfirmen bekannt ist.
Gegenüber Geschäftspartnern und Behörden habe sich Menzel ahnungslos gegeben, sie an den neuen Eigentümer verwiesen. Doch der starb Mitte März 2025, also rund sechs Wochen nach den Firmenkäufen. Wie später bekannt wurde, war der Pole schwer krank. „So begannen die Ermittlungen der Behörden”, schilderte Preuß.

Quelle: privat
Um diese Vorwürfe geht es
Sie endeten mit den fünf Anklagen. Bereits bekannt ist der Tatvorwurf des illegalen Glücksspiels. Mutmaßlich nach den Firmenverkäufen lief der Casinobetrieb über eine andere Gesellschaft. Anders als früher verfügte diese nicht über die nötige glücksspielrechtliche Lizenz. Die Geschäftsführung für diese Gesellschaft, die M-Media GmbH, übergab Menzel im April vorigen Jahres an eine Frau aus dem polnischen Osiek. Teils ist auch sie von den Vorwürfen betroffen, ihr Verfahren wurde abgetrennt.
Ein weiterer Tatvorwurf lautet Abgabenhinterziehung. Von Januar bis Juni 2025 sollen Einnahmen nicht korrekt angegeben und zu niedrige Kommunalabgaben gezahlt worden sein. Soweit bislang bekannt, geht es um die Spielgerätesteuer und einen Betrag in niedriger sechsstelliger Höhe. Ein weiterer Vorwurf lautet versuchter Betrug: Bei der Razzia wurde ein Fahrzeug der Mercedes G-Klasse sichergestellt, das Menzel versucht haben soll, unter falschen Angaben zurückzuholen.
Es kommen weitere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hinzu, die bislang nicht bekannt waren, zum Beispiel: Wegen Betrugs ist Menzel angeklagt, weil er einen Techniker, der im Februar 2025 einen Tresor in seinem Touristbüro öffnete, nicht habe bezahlen wollen. Der Vorwurf der Urkundenfälschung steht im Raum: An zahlreichen Spielautomaten in den Casinos sollen Aufkleber angebracht worden sein, die auf einen anderen Eigentümer verwiesen hätten.
Wie weiter ohne den Angeklagten?
Was es damit auf sich haben könnte, ist offen. Am Dienstag spielten die Anklagen nur am Rande eine Rolle. Vor allem ging es darum, wie es mit dem Verfahren – ohne Angeklagten – weitergehen soll.
Nachdem der heute 37-Jährige im Juli vorigen Jahres aus der U-Haft entlassen worden war, wurde Anfang Oktober der Haftbefehl aufgehoben. Damals teilte die Staatsanwaltschaft mit: „Wegen der im Strafrecht geltenden Unschuldsvermutung war die Aufrechterhaltung freiheitsbeschränkender Maßnahmen, mehrere Monate nach Erlass des Haftbefehls, nicht mehr gerechtfertigt.“ Die Zustimmung der Staatsanwaltschaft sei auch ein Vertrauensbonus gewesen, so Bruno Preuß am Dienstag.
Damit galten keine Auflagen mehr für Menzel. Zunächst sei er nach Zgorzelec gezogen, an die Adresse, an der seine polnische Firma Epic Arts ihren Sitz hat. Jedoch sollen Gerichte und andere Behörden Probleme gehabt haben, an diese Adresse Post zuzustellen, so schilderte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Steffen Oehlschlägel.
Von Zgorzelec nach Wrocław nach Miami
Mitte Februar erging deshalb ein neuer Haftbefehl. Kurz darauf, Anfang März, gab Menzel gegenüber dem Gericht eine Adresse in Wrocław an und ließ mitteilen: Er entziehe sich nicht dem Strafverfahren, er halte den Kontakt durch Anrufe und E-Mails. Zweimal habe es auch geklappt, Post an die Wrocławer Adresse zuzustellen, dann nicht mehr. Immerhin: Tatsächlich habe Menzel regelmäßig, zeitweise fast täglich, angerufen, um mitzuteilen, dass er erreichbar sei und sich stelle. Einmal sei er sogar in Görlitz gewesen, um Unterlagen abzuholen.
Am 28. April dann teilte er dem Gericht mit, dass er nun in den USA lebe, schilderte Richter Oehlschlägel. Er gehe davon aus, dass Ladungen ihn in sieben Tagen erreichen würden. „Wir wissen alle, dass ein förmliches Ladungsverfahren über das Auswärtige Amt in die USA mehrere Monate in Anspruch nimmt.“
Daraufhin habe man versucht, ihn über E-Mail über das Gerichtsverfahren in Kenntnis zu setzen. Doch eine Antwort Menzels sei entgegen seines Versprechens ausgeblieben. Tatsächlich sei Menzel durch den USA-Umzug nicht ordnungsgemäß geladen worden. Dennoch sei davon auszugehen, dass Menzel die Gerichtstermine kannte.
Staatsanwalt wertet Verhalten als Flucht
Die Staatsanwaltschaft beantragte am Dienstag, den Haftbefehl vom Februar in Vollzug zu setzen. Sie sieht in zahlreichen Schritten Menzels in den vergangenen Monaten den Versuch der Verschleierung und geht davon aus, dass er „darauf aus ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen“, so Bruno Preuß.

Quelle: Paul Glaser/glaserfotografie.de
Neben den Wohnortwechseln ins Ausland gibt es aus Sicht der Staatsanwaltschaft weitere Hinweise auf eine Flucht. Zum Beispiel: Stefan Menzel scheint auch beruflich nicht mehr allzu stark mit der Region verbunden.
Gegenüber der SZ teilt er mit, es gebe einen neuen Betreiber für das Fahrgastschiff auf dem Berzdorfer See. Doch noch ruht es in dieser Saison im Hafen. Für mehrere der nach der Razzia geschlossenen Casinos hat die Landesdirektion Sachsen neue glücksspielrechtliche Lizenzen vergeben, „wie man hört aber ohne seine Beteiligung“, so der Staatsanwalt.
Verteidiger: Ladung ist erforderlich
Noch klarer werde das Bild, blicke man auf Menzels bisherige Stellungnahmen. Noch im Oktober habe er zum Beispiel mitteilen lassen, er habe nicht die Absicht, sich in die USA abzusetzen. „Die laufenden Ermittlungsverfahren würden ohnehin die Erteilung von Visa verhindern. Was wohl stimmt, wenn man sie denn angibt“, so Preuß.
Trotz aller Beteuerungen „verlegt er kurzerhand seinen Wohnsitz in die USA und fügt auch noch den netten Hinweis bei, bitte die längeren Postlaufzeiten zu beachten“, so Preuß. Er sprach von einem planvollen Handeln Menzels.
Dessen Pflichtverteidiger Uwe Renger beantragte die Ablehnung des Haftbefehl-Antrags. „Eine ordnungsgemäße Ladung ist erforderlich”, schilderte er. „Wenn nicht ordnungsgemäß geladen ist, kann man nicht schlussfolgern, dass mein Mandant sich dem Verfahren entzieht.“
Das Gericht entschied am Dienstagmittag für den Haftbefehl. Nach der Vorgeschichte und nachdem er am Dienstag nicht in Görlitz erschien, hätten sich die Hinweise auf eine Flucht verdichtet, so das Gericht. Was dies nun konkret bedeutet, ist noch offen. Möglich sei, schildert ein Gerichtssprecher, über Rechtshilfe eine Auslieferung Menzels nach Deutschland zu beantragen. Doch das wäre für die Justiz ein langwieriger Weg.
Stefan Menzel selbst meldete sich am Dienstagnachmittag auf Facebook zu Wort und wirkte eher unbeschwert. Er rief auf, ihm dort Fragen zu stellen.
SZ


