Suche
Suche

Rente, Krankenkasse, DB-Winterfahrplan: Das ändert sich in Sachsen im Dezember

2025 ist so gut wie vorüber – doch auch im letzten Monat des Jahres gibt es noch eine Reihe an Änderungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachsen betreffen, oder Termine, die es lohnt, im Blick zu behalten. Eine Übersicht.

Lesedauer: 3 Minuten

Patrick Fam und Franziska Anders

Im Dezember 2025 treten mehrere gesetzliche Änderungen und Fristen in den Bereichen Rente, Krankenkasse, Energie, Online-Handel und Verkehr in Kraft. Viele davon betreffen Abläufe, Kosten oder Rechte von Verbrauchern und Verbraucherinnen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen:

Änderungen im Dezember 2025

Rente: Neuer Zuschlag und Ende der Barzahlung

Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner und -rentnerinnen neu berechnet und direkt in die reguläre Rente integriert. Rund drei Millionen Betroffene – vor allem Personen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben – sind einbezogen.

  • Die Berechnung erfolgt künftig auf Basis der Entgeltpunkte, die zum 30. November 2025 vorliegen.
  • Die Umstellung läuft automatisch; ein Antrag ist nicht erforderlich. Es kann zu geringen Nachzahlungen kommen.
  • Da der Zuschlag künftig als regulärer Rentenbestandteil gilt, wird er als Einkommen berücksichtigt. Das kann Auswirkungen auf Bürgergeld oder Grundsicherung haben.
  • Auch bei Hinterbliebenenrenten kann der integrierte Zuschlag künftig angerechnet werden.

Zum Jahresende 2025 entfällt die Möglichkeit, Renten bar bei der Post abzuholen. Betroffene müssen ein Giro- oder Basiskonto einrichten und der Rentenversicherung melden, um unterbrechungsfreie Zahlungen sicherzustellen.

Krankenkasse: Zusatzbeiträge und Freibeträge

Die gesetzlichen Krankenkassen legen im Dezember ihre Zusatzbeiträge für 2026 fest. Erwartet wird ein Durchschnitt von etwa 2,5 Prozent.

  • Erhöhter Freibetrag für Betriebsrenten: Der monatliche Freibetrag steigt auf 187 Euro. Auf diesen Betrag werden keine Krankenkassenbeiträge fällig.
  • Sonderkündigungsrecht: Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können ohne Nachteile wechseln.

Deutsche Bahn: Fahrplanwechsel und Preisänderungen

Am 14. Dezember 2025 tritt der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft – und mit ihm zahlreiche Neuerungen für Sachsen. Im Fokus stehen dabei besonders neue internationale Fernverbindungen. So gibt es eine neue Eurocity-Linie der Deutschen Bahn und der polnischen Bahn PKP, die zweimal täglich Leipzig mit Breslau und Krakau verbindet. Ein Zug fährt sogar weiter bis an die ukrainische Grenze nach Przemysl.

Für folgende Produkte gibt es Preisanpassungen:

  • Flexpreise: +5,9 %
  • BahnCard 100: +6,6 %
  • Stabil bleiben: BahnCard 25, BahnCard 50, Super Sparpreis und Sparpreis

Online-Handel: Pflicht zum Widerrufsbutton

Ab dem 19. Dezember 2025 müssen Online-Händler einen gut erkennbaren Widerrufsbutton anbieten. An diesem Tag endet die Frist für die Implementierung.

Die Maßnahme soll dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge einfacher widerrufen können.

Händler, die den Button nicht korrekt umsetzen, riskieren Abmahnungen sowie verlängerte Widerrufsfristen.

Energie: Mehr Transparenz bei Preisänderungen

Ab Dezember 2025 müssen Energieversorger Preiserhöhungen klar und nachvollziehbar begründen. Kundinnen und Kunden erhalten dafür detaillierte Informationen und werden auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen, sodass ein Anbieterwechsel einfacher möglich ist.

Auch die Regelungen für Grund- und Ersatzversorgung wurden angepasst, um Unterbrechungen bei Zahlungsrückständen zu vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher ihre Strom- und Gasverträge prüfen und bei Bedarf vergleichen.

Umwelt und Lieferketten: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EU-Entwaldungsverordnung tritt am 30. Dezember 2025 vollständig in Kraft. Unternehmen müssen dann nachweisen, dass bestimmte Produkte – etwa Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Palmöl, Soja oder Holz – nicht aus entwaldeten Gebieten stammen.

Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten Übergangsfristen bis Ende Juni 2026. Die neuen Vorgaben sollen die Transparenz entlang der Lieferketten erhöhen. Kritiker warnen jedoch, dass die Regelungen vor allem für kleinere Betriebe einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten könnten.

Rundfunk-Reform kann in Kraft treten

Der Vertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat alle Landtage passiert und kann ab Dezember in Kraft treten. Der Landtag in Brandenburg stimmte als letzter am Mittwoch mehrheitlich für die Neuregelungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Auch der Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz wurde vom Landesparlament gebilligt und kann nun Anfang Dezember in Kraft treten.

Der Reformstaatsvertrag sieht unter anderem eine Reduzierung der Hörfunkprogramme sowie der Digital- und Spartensender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten im März dieses Jahres den Reformstaatsvertrag unterzeichnet. Voraussetzung für das Inkrafttreten der beiden Medienstaatsverträge war die Zustimmung aller 16 Bundesländer.

SZ

Das könnte Sie auch interessieren: