Von Thilo Alexe
Zwischen Sachsen und der Bundesregierung gibt es weitere Differenzen um den Ausbau der Windkraft. Auslöser ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die „sofortige Verbesserung“ der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien als Ziel hat. Im Zuge des Vorhabens, das am Freitag im Bundesrat debattiert wird, soll die neue Nutzung von alten oder noch aktiven Tagebauflächen geregelt werden.
Dort, so sieht es der Gesetzgeber vor, können beschleunigt Windenergie- oder Photovoltaik-Anlagen entstehen. Dieses Ansinnen ist unstrittig, kompliziert wird es in den Details. Denn im Entwurf ist der Passus enthalten, wonach nur die Hälfte der dort entstehenden reinen Windkraftflächen auf die jeweiligen Ausbauziele eines Landes angerechnet werden können. Werden die Flächen doppelt genutzt, also für Windkraft und Photovoltaik, wird gar nichts angerechnet.
Sächsisches Ziel ist es, dass auf zwei Prozent der Landesfläche Windenergie gewonnen wird. Der Bevollmächtigte des Freistaates beim Bund, Staatssekretär Conrad Clemens, verteilt Lob und Kritik für den Gesetzentwurf. „Es ist gut für Sachsen, dass die Energieerzeugung auf Tagebauflächen mit erneuerbaren Energien weitergeht“, sagte der CDU-Politiker der Sächsischen Zeitung. Allerdings fügte er hinzu: „Diese Flächen schlechter zu stellen, ist ein Foul der Bundesregierung.“
Der Freistaat setzt sich Clemens zufolge bei der kommenden Bundesratssitzung dafür ein, dass die Flächen wie andere für Windenergie gedachte Vorrangflächen behandelt werden.
Priorisierung von Tagebauflächen ist wichtig für die Leag
Komplex sind die Berechnungsverfahren. Der Bund argumentiert, Tagebauflächen werden nicht in gleichem Maße wie durch planerische Ausweisung eines Vorranggebietes für die Windenergie gesichert – deshalb die niedrigere Anrechnung. Sachsen schlägt dagegen die vollständige Anrechnung der reinen Windflächen vor, so steht es in den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse an das Plenum.
Nach der Debatte ist der Bundestag am Zug, dann wieder der Bundesrat. Es kann sich also einiges ändern, ohnehin enthält das Gesetz Evaluierungspläne. Am Dienstag befasst sich das Landeskabinett mit der Causa, zu Gast ist Bundesminister Robert Habeck (Grüne). In jedem Fall ist die Priorisierung von Tagebauflächen wichtig für die Leag. Der Versorger kündigte unlängst an, bis 2030 Wind- und Solaranlagen mit einer Leistung von sieben Gigawatt ans Netz zu bringen. Das entspreche der Leistung der Leag-Braunkohlekraftwerke.