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Sächsische Unternehmen müssen Corona-Hilfen zurückzahlen

Viele Unternehmen müssen Teile der Corona-Soforthilfe des Bundes zurückzahlen. In Sachsen kommt noch eine weitere Belastung hinzu.

Lesedauer: 2 Minuten

Man sieht das Logo der SAB.
Die Sächsische Aufbaubank überprüft die Verwendung der Corona-Soforthilfen und veranlasst etwaige Rückzahlungen. © Jürgen Lösel

Von Niels Heudtlaß

Dresden. Sächsische Unternehmen haben bereits 108 Millionen Euro der im Jahr 2020 erhaltenen Corona-Soforthilfen des Bundes zurückgezahlt. Die Summe errechnet sich aus den Rückzahlungen von 15.000 Firmen aus dem Freistaat. Insgesamt erhielten sächsische Firmen, die während der Pandemie in Not gerieten, rund 562 Millionen Euro Soforthilfe aus Bundesgeldern.

Doch warum muss das Geld aus dem „Soforthilfeprogramm Corona“ überhaupt zurückgezahlt werden? Bei vielen Betroffenen habe sich herausgestellt, dass die Umsätze während der Pandemie nicht so stark eingebrochen waren, wie erwartet, berichtet Volker Stößel, Sprecher der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die im Freistaat für Überprüfung und Rückzahlung der Soforthilfen zuständig ist.

Das sei jedoch nicht der einzige Grund, sagt Lars Fiehler, Sprecher der Industrie- und Handelskammer Dresden (IHK). „Viele, die die Corona-Hilfen des Bundes beantragt hatten, sind davon ausgegangen, das Geld auch nutzen zu dürfen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.“ Darunter waren zum Beispiel Selbstständige aus der Gastronomie, die sich mithilfe der Zuschüsse selbst ein Gehalt ausgezahlt haben. Erst später hätten die Länder auf Druck der damaligen Bundesregierung klargestellt, dass der Zuschuss nur für Betriebsausgaben gedacht war, so der IHK-Sprecher. Auch diese nicht regelkonform eingesetzten Mittel würden nun zurückverlangt.

Die SAB prüft nun alle an Unternehmen ausgezahlten Corona-Soforthilfen. Wer zu viel erhalten hat, wird benachrichtigt. Dieser Prozess habe in Sachsen erst angefangen, sagt Stößel. Somit sei nicht abzusehen, welche Forderungen noch auf die sächsischen Unternehmen zukommen, die noch nichts zurückgezahlt haben. Unternehmen und Soloselbständige, die möglicherweise mehr Hilfen als benötigt erhielten, hätten aber die Möglichkeit, selbst eine Rückzahlung zu veranlassen, so Stößel. Dafür gebe es auf der Homepage der SAB eine Berechnungshilfe.

Sachsens Sonderweg

Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe des Bundes ist nicht die einzige Forderung, die an die sächsischen Unternehmen gestellt wird. Fast alle anderen Bundesländer haben während der Pandemie eigene Zuschussprogramme angeboten. In Sachsen dahingegen konnten Unternehmen ein zinsloses Darlehen von bis zu 100.000 Euro beantragen. Ein von sächsischen Kammern und Verbänden damals kritisierter Sonderweg.

Für Anträge, die aus dem September oder Oktober 2020 stammen, was laut IHK-Sprecher Fiehler die meisten Unternehmen betrifft, läuft nun die dreijährige rückzahlungsfreie Frist ab. Unternehmen, die ihre Darlehen pünktlich und komplett zurückzahlen, erhalten nach einer Prüfung einen Rabatt von zehn Prozent. Mit Stand vom Donnerstag seien insgesamt bereits „Rückzahlungen aus Tilgung und Sondertilgungen für das Corona-Darlehen in Höhe von gut 153,7 Millionen Euro zu verzeichnen“, wie die SAB auf Anfrage von Sächsische.de mitteilt. Der Freistaat Sachsen verlieh im Rahmen des Darlehens rund 752 Millionen Euro an in Not geratene Unternehmen.

So stehen einige sächsische Unternehmen nun vor einer Doppelbelastung. „Im Einzelfall kritische Konstellationen sind sicher nicht ausgeschlossen“, bewertet Fiehler die Situation. Derzeit haben die Darlehensnehmer die Möglichkeit, eine Stundung für sechs Monate zu beantragen. Wie mit Unternehmen verfahren wird, die nicht in der Lage sind ihre Darlehen zurückzubezahlen, werde gerade gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium besprochen, teilt die SAB mit. Eine endgültige Entscheidung sei noch nicht getroffen.

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