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So werden Landwirte unterstützt

Wenn das Futter für die Tiere ausgeht, können ausnahmsweise Naturschutzflächen genutzt werden. Auch die Finanzämter signalisieren Unterstützung.

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Die Landwirte trifft es in diesem Jahr besonders hart. Erst haben sie im Frühjahr teilweise mit extremen Niederschlägen zu kämpfen, die tonnenweise Erde wegspülen. Nun herrscht seit Wochen extreme Trockenheit, die bei Getreide- und Futtermittelernte große Einbußen bringen. Auch die Milcherträge und die Preise für Rindfleisch sinken. Große Verluste drohen.

Besonders kritisch ist die Lage für Milchbauern, denen die Futtervorräte für die Tiere auszugehen drohen. „In solchen Fällen werden Futterzukäufe oder Reduzierung der Tierbestände eine Option sein, die die Betriebe im Einzelfall prüfen müssen“, stellt das sächsische Landwirtschaftsministerium fest. Um diese letzte Möglichkeit noch verhindern zu können und den Landwirten bei der Futterbereitstellung zu helfen, wurden in Sachsen die sogenannten Greening-Flächen freigegeben. „Das sind Flächen, die die Landwirte im Normalfall zugunsten von Naturschutz nicht bewirtschaften. In diesem Jahr können sie diese Flächen aber zur Futtergewinnung oder zur Beweidung mit Tieren nutzen“, erläutert Frank Meyer, Pressesprecher im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium. 

Sollten Landwirte infolge der Wettersituation in Notlagen geraten, kann der Freistaat über die Förderrichtlinie „Krisen und Notstände“ helfen, soweit die Betroffenen das beim Landesamt beantragen. Voraussetzung ist, dass die Naturalerträge 30 Prozent unter dem Durchschnitt der drei Vorjahre liegen müssen. „Sollte es unter dieser Voraussetzung zu einem so schlechten Betriebsergebnis kommen, dass die Existenz des Betriebes bedroht ist, dann kann der Landwirt bis zu 80 Prozent des Schadens als Zuschuss erhalten, den er nicht zurückzahlen muss“, erläutert Frank Meyer.

Darüber hinaus hat auch das Sächsische Finanzministerium angekündigt, in Not geratene Landwirte zu unterstützen. „Die Finanzämter werden die Belange der betroffenen Landwirte angemessen berücksichtigen“, heißt es aus dem Ministerium. Mit Einzelfallentscheidungen werde über Anträge auf Stundungen oder auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, die in den Folgen der Trockenheit begründet sind, entschieden. Den Landwirten wird daher empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem jeweils zuständigen Finanzamt aufzunehmen. (DA/vt)

 

Bildquelle: pixabay

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