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Streit um Herrnhuter Sternemanufaktur geht in nächste Instanz

Das Landgericht hat den Fall ans Oberlandesgericht weitergeleitet. Offenbar wollen die Herrnhuter das Urteil nicht anerkennen, das für sie zweischneidig ausgefallen war.

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Man sieht Menschen, die vor dem Herrnhuter Sternemanufaktur stehen
So schön - und doch so umstritten: Beim Neubau des Manufakturgebäudes lief der Herrnhuter Sterne lief nicht alles glatt. © Archiv: Matthias Weber

Von Anja Beutler

Der juristische Streit um erhebliche Baumängel am Manufakturgebäude der Herrnhuter Sterne GmbH geht offenbar in die nächste Runde. Wie der Sprecher des Görlitzer Landgerichts, Richter Jörg Küsgen, auf SZ-Nachfrage erklärte, seien die Unterlagen zu dem seit mehr als zehn Jahren währenden Rechtsstreit in der vergangenen Woche nach Dresden ans Oberlandesgericht geschickt worden.

Das Landgericht Görlitz hatte 22. August sein Urteil gefällt und der Herrnhuter Sterne GmbH Schadenersatz in Höhe von rund 36.500 Euro zugesprochen. Gleichzeitig muss die Sternemanufaktur allerdings faktisch alle Kosten des Rechtsstreites tragen. Die zugesprochenen 36.500 Euro dürften dafür nicht ausreichen. Die Sternemanufaktur hatte den Streitwert zu Beginn des Verfahrens zudem deutlich höher, mit knapp 1,2 Millionen Euro taxiert.

Dass mit der Übersendung der Akten der Fall nun auch automatisch komplett neu aufgerollt werde, sei nicht zwingend zu erwarten, erklärt Küsgen. Es könne passieren, dass die Richter am Oberlandesgericht mit den vorhandenen Unterlagen ihr Urteil fällen. Möglich sei aber auch, dass das Beweisverfahren neu gestartet wird. Dass der Gang vor das Oberlandesgericht von der Herrnhuter Sterne GmbH ausgeht, ist angesichts des Urteils zu vermuten.

Oskar Scholz, Geschäftsführer der Herrnhuter Sterne GmbH, teilte auf SZ-Anfrage mit, dass er sich zu dem Thema nicht öffentlich äußern werde – auch, um eine Lösung der Angelegenheit nicht zu gefährden. Die Herrnhuter Sterne GmbH hatte 2007 mit einem Dresdner Planungsbüro einen Vertrag zum Neubau eines Manufakturgebäudes geschlossen. Bereits Ende 2008 kam es zum Zerwürfnis, seit 2013 läuft der Rechtsstreit. Das Landgericht Görlitz hatte schließlich nach jahrelangen Verhandlungen Fehler des Dresdner Architekturbüros bei der Planung von Heizungsanlagen, Toiletten und der Elektroinstallation erkannt. Der ebenfalls verklagten Gebäudetechnik-Firma waren vom Gericht keine Baumängel nachgewiesen worden.

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