Nachdem vor gut zwei Jahren erstmals verbotene Pflanzenschutzmittel in sächsischen Weinen für Aufregung sorgten, sind Prüfer nun erneut auf Unregelmäßigkeiten gestoßen. Das bestätigte Sachsens Sozialministerium auf Anfrage.
Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden nach mehreren Stichproben in insgesamt drei sächsischen Weinbaubetrieben unzulässige Pflanzenschutzmittel nachgewiesen. Welche Wirkstoffe konkret festgestellt wurden, ist vorerst noch offen. „Es handelt sich um geringe Gehalte von Rückständen für die Anwendung im Weinbau in Deutschland nicht zulässiger Pflanzenschutzmittel“, teilte das Ministerium dazu lediglich mit. Betroffen seien zwei Proben Federweißer sowie eine Probe mit Landwein.
In allen Fällen sei die zuständige Kontrollbehörde für die Pflanzenschutzmittelanwendung über die Befunde informiert worden. Damit wäre sichergestellt, dass keine weiteren der beanstandeten Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden. Allerdings räumte man ein, dass speziell der Federweiße zum Zeitpunkt der Befunde bereits nicht mehr vorhanden war.
Laut dem Sozialministerium prüft die beim Landesamt für Umwelt und Geologie angesiedelte Kontrollbehörde zurzeit, wie die verbotenen Substanzen in den Wein gelangt sind. Gleichzeitig verwies man darauf, dass die erneuten Befunde nur dank der verbesserten Überprüfungen durch die zuständigen Weinüberwachungsbehörden und des Weinkontrolleurs festgestellt werden konnten.
So habe Sachsen seit April 2016 ein neues Verfahren zur Kontrolle von Qualitäts- und Prädikatsweinen eingeführt. Dabei würden alle Weine, für die eine amtliche Prüfnummer beantragt wird, zentral und ausschließlich an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen analysiert. „Damit wird sichergestellt, dass alle sächsischen Qualitäts- und Prädikatsweine aufs Strengste auch auf Pflanzenschutzmittel untersucht werden.“ Die Kontrollen sollen nun konsequent fortgesetzt werden – beginnend im neuen Weinwirtschaftsjahr mit Stichproben an Keltertrauben, sich fortsetzend mit Stichproben an Federweißem und schließlich mit ganzjährigen Weinproben, die jeweils an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen untersucht werden.
Bereits 2016 waren bei sächsischen Weinbaubetrieben Rückstände des unzulässigen Pflanzenschutzmittels Dimethoat in mindestens 340 000 Litern Wein festgestellt worden. Der wirtschaftliche Schaden betrug mehrere Millionen Euro. Das Sozialministerium kündigte daraufhin an, die Kontrollen sowohl bei Qualitäts- als auch bei Landweinen zu verschärfen.
Von Gunnar Saft
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