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Wege der Rechtsmittel im Vergleich: Berufung, Revision und die Wiederaufnahme

Wenn ein Urteil in Deutschland gefällt wird, bedeutet dies oft nicht das Ende eines Gerichtsverfahrens.

Lesedauer: 2 Minuten

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Bild: Adobe Stock Bild Von Kanin; DATEI NR.: 916992450

Im deutschen Rechtssystem gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine gerichtliche Entscheidung anzufechten und so einen Fall erneut zu verhandeln oder überprüfen zu lassen. Die drei bekanntesten Rechtsmittel sind das Revisionsverfahren, das Wiederaufnahmeverfahren und das Berufungsverfahren.

Die Berufung: die zweite Instanz für Tatsachen und Rechtsfragen

Die Berufung stellt den ersten Schritt dar, um ein erstinstanzliches Urteil anzufechten. Sie bietet die Möglichkeit, das gesamte Verfahren erneut zu prüfen – sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Das bedeutet, dass im Berufungsverfahren nicht nur geprüft wird, ob das Gericht das Recht korrekt angewendet hat, sondern auch, ob die Tatsachenfeststellung fehlerfrei war.

In der Berufung können daher neue Beweise oder Zeugen eingebracht werden, um die Tatsachenlage zu beeinflussen. Anders als bei der Revision, die sich auf Rechtsfehler beschränkt, kann hier der gesamte Sachverhalt erneut aufgerollt werden. Berufungsverfahren kommen typischerweise vor das Landgericht oder das Oberlandesgericht, abhängig von der Instanz, die das ursprüngliche Urteil gefällt hat.

Ein prominentes Beispiel eines Berufungsverfahrens ist der Fall des ehemaligen Managers Klaus Zumwinkel, der wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Nach dem Urteil in erster Instanz ging der Fall in Berufung, wobei das Berufungsgericht sowohl die Beweislage als auch die rechtlichen Aspekte erneut bewertete.

Die Revision: Kontrolle der rechtlichen Bewertung

Das Revision-Strafrecht unterscheidet sich grundlegend von der Berufung, da es nicht darauf abzielt, das Urteil inhaltlich oder auf Basis neuer Tatsachen zu prüfen; stattdessen konzentriert sich das Revisionsverfahren ausschließlich auf Rechtsfehler. Es wird geprüft, ob das Gericht die Gesetze richtig angewendet hat und ob das Verfahren ordnungsgemäß ablief. Neue Beweise oder Zeugenaussagen spielen im Revisionsverfahren keine Rolle.

Die Revision wird vor höheren Instanzen wie dem Bundesgerichtshof (BGH) oder dem Oberlandesgericht verhandelt. Dabei wird das ursprüngliche Urteil nur auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft. Ein häufig genutzter Revisionsgrund ist ein Verfahrensfehler, beispielsweise die Missachtung von Prozessregeln oder die fehlerhafte Auslegung von Gesetzen.

Ein bekannter Fall, der bis vor den Bundesgerichtshof ging, war der Fall von Jörg Kachelmann. Nach einem Freispruch wegen Vergewaltigung legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, um das Urteil auf Rechtsfehler zu überprüfen. Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch den Freispruch, indem er die Entscheidung der Vorinstanz als rechtskonform beurteilte.

Die Wiederaufnahme: Neue Beweise, neues Verfahren

Das Wiederaufnahmeverfahren ist eine besondere Form der gerichtlichen Überprüfung, die nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Es dient der Korrektur von Urteilen, wenn nachträglich neue Tatsachen oder Beweise bekannt werden, die das ursprüngliche Urteil beeinflusst hätten. Die Wiederaufnahme kommt also nicht in Frage, wenn nur die Rechtsauslegung oder die Tatsachenbewertung angezweifelt werden. Es muss sich um gravierende neue Erkenntnisse handeln, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Prozesses nicht vorlagen.

Ein Beispiel für einen solchen Wiederaufnahmefall ist der Prozess um Gustl Mollath. Mollath wurde für mehrere Jahre in die Psychiatrie eingewiesen, bis nach neuen Beweisen und Ermittlungsergebnissen ein Wiederaufnahmeverfahren erzwungen wurde, das schließlich zu seiner Freilassung führte.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Obwohl Berufung, Revision und Wiederaufnahme das Ziel haben, Gerichtsverfahren auf Fehler zu überprüfen, unterscheiden sie sich deutlich in ihren Voraussetzungen und ihrem Anwendungsbereich.

  • Berufung: Hier geht es um die erneute Überprüfung sowohl der Tatsachen als auch der Rechtsanwendung. Neue Beweise können eingebracht werden, und das gesamte Verfahren wird erneut verhandelt.
  • Revision: Die Revision konzentriert sich ausschließlich auf Rechtsfehler. Es geht darum, ob das Gericht das Gesetz korrekt angewendet hat und ob Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Neue Tatsachen spielen keine Rolle.
  • Wiederaufnahme: Dieses Verfahren wird genutzt, wenn nachträglich neue Beweise auftauchen, die das Urteil signifikant beeinflussen könnten. Es handelt sich um eine Ausnahme, die nur bei schwerwiegenden neuen Erkenntnissen Anwendung findet.

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