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Friseurin aus Dresden im Streit ums Corona-Hilfsgeld: Wird jetzt alles einfacher?

Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter will Unternehmer entlasten, die ihre Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen. Warum eine Dresdner Friseurin trotzdem wieder ihren Steuerberater fragen muss.

Lesedauer: 3 Minuten

Georg Moeritz

Dresden. Sie hatte gerade ihren zweiten Salon eröffnet, als es ernst wurde mit der Corona-Pandemie. Die Dresdner Friseurmeisterin Sehrish Arif Khan musste beide Geschäfte zeitweilig schließen – den Salon an der Hans-Fromm-Straße in Pieschen und den neuen Barbershop an der Hauptstraße in Radebeul. „Ich hatte Existenzangst“, sagt Khan über die Corona-Zeit.

Die Chefin von acht Angestellten ist voll des Lobes über die Staatshilfen, die es damals in Deutschland für Unternehmer gab. „Schnell und unbürokratisch“ sei Geld geflossen, Khan bekam insgesamt 15.000 Euro Corona-Soforthilfen. Das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur habe sie „so wenig wie möglich genutzt“, weil es Lohnkürzungen bedeutete.

Friseurmeisterin findet Prüfung der Corona-Hilfen grundsätzlich richtig

Inzwischen hat die Sächsische Aufbaubank (SAB) von der Unternehmerin gefordert, die 15.000 Euro Hilfsgeld zurückzuzahlen. „Das kam als harter Schlag.“ Mithilfe ihres Steuerberaters hat sie Widerspruch dagegen eingelegt. Die Corona-Schließung führte dazu, dass sie gerade in der umsatzstärksten Zeit, im Weihnachtsgeschäft, die finanziellen Puffer nicht auffüllen konnte.

Khan ist durchaus „einverstanden, dass alles überprüft wird“. Der Staat solle nachschauen, wer das Hilfsgeld gut genutzt habe. Vielleicht hätten manche Inhaber ihre Läden damit „neu eingerichtet“. Sie dagegen habe ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden und Angestellten erfüllt. „Ich habe mich nicht bereichert.“

Sonntags noch die Buchhaltung erledigt

Als die Friseursalons wieder öffnen durften, sei sie monatelang von 6 bis 23 Uhr im Salon gewesen. „Wir machen ohnehin täglich Desinfektion, damals war es das Doppelte.“ Sonntags habe sie sich um die Buchhaltung gekümmert. Dank treuer Stammkunden habe ihr Betrieb überlebt. Private Rücklagen seien aber aufgebraucht worden.

Niemand habe damals gewusst, ob erneut ein Lockdown angeordnet würde. Es sei schwierig gewesen, den Umsatz wieder zu steigern: „Ein Friseurkunde kommt ja nicht nach zwei Wochen wieder.“ Im Gegenteil: Manche Frauen hätten wieder begonnen, ihren Männern zu Hause die Haare zu schneiden – und seien dabei geblieben.

Friseurmeisterin Sehrish Arif Khan hatte gerade ihren zweiten Salon eröffnet, als sie wegen Corona vorübergehend keine Kunden mehr empfangen durfte.
Friseurmeisterin Sehrish Arif Khan hatte gerade ihren zweiten Salon eröffnet, als sie wegen Corona vorübergehend keine Kunden mehr empfangen durfte.
Quelle: privat

Der Friseursalon verlor Mitarbeiter, die sich wegen der beruflichen Unsicherheit neu orientierten. Auch das war ein Rückschlag für Khan, die 2017 ihren ersten Salon eröffnete.

Ende Juni hat Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) veranlasst, dass die SAB die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes „vorläufig aussetzt“. Das bedeutete für Khan „erst mal Erleichterung“. Allerdings war damit keine neue Entscheidung verbunden: „Man weiß nicht, was kommt.“

Inzwischen hat Minister Panter nach eigenen Angaben die Regeln für die Rückzahlung vereinfacht. Bei einem Pressegespräch sagte Panter vorige Woche, niemand solle finanziell überfordert werden und Existenzängste haben.

Es war schwer, den Umsatz zu steigern. Ein Friseurkunde kommt ja nicht nach zwei Wochen wieder. – Sehrish Arif Khan, Friseurmeisterin

Der Minister erfüllt aber nicht die Forderungen aus der Wirtschaft, den Firmenchefs nachträglich einen „Unternehmerlohn“ für die Zeit der Verdienstausfälle zu zahlen. Die Rückforderungen bleiben bestehen. Nur bei Menschen mit sehr wenig Einkommen soll die SAB „im Einzelfall“ auf die Forderung verzichten.

Das ist neu: Selbstständige mit weniger als 35.000 Euro Einkünften im Jahr können einen Antrag stellen, von der Rückforderung ausgenommen zu werden. Voraussichtlich ab September steht das Formular auf den SAB-Internetseiten bereit. Vorher kann man dort über ein Kontaktformular unter „Corona Rückmeldeverfahren“ ankündigen, dass man den Antrag stellen möchte.

Wer schon gezahlt hat, gilt nicht als Not leidend

Die neue Ausnahme gilt, wenn laut Steuerbescheid für das Jahr 2023 die Gesamteinkünfte abzüglich der Steuerlast unter 35.000 Euro lagen. Zusätzlich werden 7.000 Euro für jedes Kind mit Kindergeldbezug berücksichtigt. Unterhalb dieser Einkommensgrenzen geht die SAB davon aus, dass die Rückzahlung „aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht möglich ist“. Wenn jemand schon zurückgezahlt hat, bleibt es dabei.

Die SAB möchte auch wissen, ob Vermögen vorhanden ist. Auf der Internetseite steht, Vermögenswerte unter 40.000 Euro würden nicht berücksichtigt, pro Kind 15.000 Euro mehr. Immobilienvermögen werde „in der Regel nicht“ berücksichtigt – und auf Antrag nicht „das zur Alterssicherung erforderliche Vermögen“ und bei Selbstständigen das zur Fortsetzung der Tätigkeit erforderlichen Geld.

Widerspruchsverfahren bei SAB läuft noch

Den meisten Unternehmern bietet der Staat nur an, die Rückzahlung zu verzögern. Sechs Monate lang geht das zinsfrei, danach gelten je nach Laufzeit gestaffelte Zinsen von 0,5 bis 1,5 Prozent.

Friseurin Khan muss sich diese Bedingungen erst mal in Ruhe ansehen. Die Erläuterungen auf der SAB-Internetseite umfassen dreieinhalb Seiten. „Dazu muss ich meinen Steuerberater fragen“, sagt die Unternehmerin. Schließlich laufe ihr Widerspruchsverfahren noch. Dazu habe sie inhaltlich noch nichts gehört.

Die Handwerkskammer Dresden hatte sich weitergehende Erleichterungen gewünscht, begrüßt aber die Entlastung für existenzgefährdete Unternehmen. Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Manuela Salewski sagte, es bleibe abzuwarten, ob damit alle Härtefälle abgedeckt werden könnten.

SZ

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