Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2020 eine Mindestausbildungsvergütung einführen. Im ersten Ausbildungsjahr müssen dann mindestens 515, im zweiten 615 und im dritte Lehrjahr 715 Euro gezahlt werden. Auf diese Summen haben sich Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann nach Informationen des Tagesspiegel verständigt. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte die Sozialpartner um einen entsprechenden Vorschlag gebeten, nachdem sie sich mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht auf eine Mindestvergütung einigen konnte. Die Ausbildungsbetriebe dürfen künftig nur dann unter der neuen Untergrenze bleiben, wenn eine geringere Ausbildungsvergütung in einem Tarifvertrag geregelt ist.
Die Bundesregierung setzt mit dem Ausbildungsentgelt eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um. „Wir werden eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern“, heißt es da. „Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.“ Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung sind bundesweit mindestens elf Prozent der Ausbildungsbetriebe von der Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr betroffen. Vor allem kleinere Betriebe im Handwerk und ostdeutsche Firmen müssen mehr Geld für die Ausbildung ausgeben: Während im Westen knapp zehn Prozent der Firmen mehr zahlen müssen, sind es im Osten rund ein Drittel der Ausbildungsbetriebe. (Wis)
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