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Betriebsprüfungen weiter optimieren

Mit einem gemeinsamen Strategiepapier machen sich Kammern, Verbände und das Landesamt für Steuern und Finanzen für weniger Bürokratie stark.

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Ein Mann zeigt ein Schild, auf dem das Wort Betriebsprüfung steht.
Einfacher und effizienter sollten Betriebsprüfungen in Sachsen künftig ablaufen. Foto: Adobestock

Dresden. Mehr Effizienz, weniger Bürokratie – das wünschen sich vor allem Unternehmen, wenn es um Betriebsprüfungen und den Vollzug von Steuern geht. Nun haben Vertreter der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, des Steuerberaterverbandes Sachsen, der Wirtschaftsprüferkammer und des Landesamtes für Steuern und Finanzen ein entsprechendes Strategiepapier unterzeichnet.
Die vier Partner erklären darin, dass „eine moderne Betriebsprüfung mit den Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft Schritt halten“ müsse. Betriebsprüfungen und damit der Steuervollzug sollen demnach „einfacher, effizienter und fairer“ werden.

„Mit der Unterzeichnung des Strategiepapiers setzen wir den im Jahr 2023 mit den sächsischen Industrie- und Handelskammern eingeschlagenen Weg zur Optimierung des Steuervollzugs fort. Die Steuerverwaltung sorgt dafür, dass die Steuern entsprechend der Gesetze festgesetzt und erhoben werden. Die damit verbundenen Verwaltungsabläufe müssen sich am Grundsatz eines wirtschaftlichen Verwaltungshandelns orientieren und dürfen das erforderliche Maß nicht übersteigen. Insoweit freue ich mich, den Weg gemeinsam mit den Berufsständen der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung weiterzugehen, um den Steuervollzug künftig für alle Beteiligten noch wirtschaftlicher und noch schlanker zu gestalten“, sagt Karl Köll, Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Es gelte, „die Balance zwischen sachlichen Notwendigkeiten und ressourcenschonenden Strukturen zu halten“, ergänzt Dirk Rose, Präsident der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

Die „zeitnahe Abgabe der Steuererklärungen, verbindliche Absprachen zum zeitlichen Ablauf, die termingerechte Beantwortung von Prüferfragen sowie ein verbesserter Datenaustausch“ sollen dazu beitragen, die Ziele umzusetzen. So werde die Betriebsprüfung der sächsischen Steuerverwaltung künftig interne Steuerkontrollsysteme von Unternehmen, die die Einhaltung steuerlicher Pflichten im Unternehmen sicherstellen sollen, in ihre Prüfungen einbeziehen. (WiS)

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