Es hat in den vergangenen Jahren einen Schrumpfkurs hingelegt. Von einstmals 350 Ferienhäusern, die das Ferienresort in Tiefenau zählen sollte, sind noch an die 90 übrig. Ein gigantisches Vorhaben bleibt die Anlage dennoch. Denn der Bau der Ferienhäuser, der Wiederaufbau des Rittergutes inklusive des Schlosses als Hotelkomplex, die Errichtung des 18-Loch-Golfplatzes mit Klubhaus – dafür müssen im Falle der Umsetzung viele Millionen Euro in das 90 Hektar große Areal investiert werden. Für den Komplex, der laut aktueller Prognose einmal mehr als 30 000 Besucher im Jahr begrüßen soll, braucht der niederländische Projektentwickler Henry de Jong die nötigen Flächen und das Geld von Investoren. Beides nützt aber solange wenig, wie es kein Baurecht für die geplante Ferienanlage gibt. Bisher fehlt es.
Auf dem Weg zum Baurecht sollen jetzt entscheidende Schritte gemacht werden. Henry de Jong will Anfang 2019 die nötigen Pläne vorlegen, damit das Bebauungsplan-Verfahren für das Resort weitergehen und perspektivisch zu einem erfolgreichen Ende kommen kann. Denn nur wenn dieses aufwendige öffentliche Verfahren erfolgreich beendet ist, dürfen Golfhindernisse, Gebäude oder Parkplätze entstehen, wo heute noch Felder und Wiesen sind.
Einen Anlauf, Baurecht zu bekommen, hatte Henry de Jong schon einmal vor fast sieben Jahren genommen. Verschiedene Ämter hatten seinerzeit aber ihr Veto gegen die Resort-Entwürfe eingelegt. Sie stuften das Projekt in seiner damaligen Form unter anderem wegen der mehreren Hundert Ferienhäuser als „räumlich unverträglich“ ein. Ende 2013 kam es dann zunächst zum Stopp der Planungen. Drei Jahre später ging es weiter.
Seither haben Henry de Jong und seine Planer das Projekt mit Rücksicht auf viele Kritikpunkte verändert. Dazu habe es vor allem in den vergangenen zwei Jahren etliche Abstimmungen mit Fachbehörden gegeben, erklärten die Planer im Wülknitzer Gemeinderat am Montag.
Mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr zum Beispiel sei sich auf die Zuwegung für das Resort verständigt worden. Vorgesehen ist unter anderem ein neuer B-169-Abbieger am Heidehäuser Weg. Mit dem Denkmalschutz habe man sich zudem auf ein Konzept geeinigt, wie die historische Substanz im Ritterguts- beziehungsweise Schlossgelände erhalten werden kann. Sowohl die alten Gebäude als auch die Gartenanlagen gelten als schützenswertes barockes Kleinod. Auch mit Naturschützern und Umweltverbänden habe man den Kontakt gesucht, um strittige Punkte möglichst vorab auszuräumen. So soll künftig nur noch eine vergleichsweise kleine Fläche aus einem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet zugunsten des Resorts ausgegliedert werden. Eine große Ferienhaus-Siedlung im Schutzgebiet, wie sie einmal vorgesehen war, soll es nicht mehr geben. Der große Golfplatz soll möglichst naturnah sein und verschiedenen Tierarten ein Zuhause bieten.
Nun bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Behörden, Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit die Pläne bewerten, wenn es ernst wird – nämlich, wenn das Bebauungsplan-Verfahren wieder läuft. Dazu muss die Gemeinde Wülknitz das Verfahren aber zunächst in Gang setzen.
Die Zeichen dafür stehen gut. Denn obwohl es formal gesehen nicht nötig war: Nach der ausführlichen Vorstellung der aktuellen Resort-Pläne stimmten die Wülknitzer Gemeinderäte am Montag schon mal ab – und sprachen sich mit großer Mehrheit für die überarbeiteten Entwürfe aus. Lediglich eine Gegenstimme und eine Enthaltung gab es. Im Februar 2019 soll dann der eigentliche Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans folgen. Henry de Jong sagte, er habe lange herbeigesehnt, dass die Entwürfe in die Öffentlichkeit kommen. „Für mich ist das ein Lebensziel, das ich jetzt erreichen kann“, sagte de Jong mit Blick auf das Resort und dankte den Räten für die Unterstützung.
Von Eric Weser
Foto: © Bierbaum Aichele Landschaftsarchitekten