Gasanmeldung möglichst im Vorfeld klären
Bei einem Wohnortwechsel, beispielsweise nach Dresden oder auch innerhalb der Stadt, rücken viele damit zusammenhängende Pflichtaufgaben, wie Mietvertrag, Ummeldung, Möbeltransport, Renovierung und 1000 Kleinigkeiten zeitgleich auf die Agenda. Doch ganz ehrlich, an die Versorgung mit Gas und Strom denkt man doch nicht gleich als erstes, denn das Licht scheint zu funktionieren und der Durchlauferhitzer fängt an zu fauchen, wenn man das warme Wasser andreht, dann ist doch alles gut! Tatsächlich entscheidet aber ein möglichst schon vor Einzug abgeschlossener Strom- und Gasabnahmevertrag mit darüber, welche Energiekosten ab dem Einzug in die neue Wohnung entstehen und welcher Tarif für die Abrechnung zu Grunde gelegt wird. Man sollte hierbei wissen, wer in eine Wohnung oder ein Haus mit Gasanschluss zieht und ohne aktivierten Abnahmevertrag, die Energie ab Einzug einfach so nutzt, so läuft diese Belieferung in der Regel über die sogenannte Grundversorgung, was man durchaus als die preisintensivste Möglichkeit betrachten kann, seine zum Wohnen notwendige Energie einzukaufen. Als Mieter behält man die volle Kostenkontrolle, wenn man einen Energieabnahmevertrag noch vor der Schlüsselübergabe abschließt, jedoch nicht mehr als 2 Wochen vorher, damit man auch noch, im absoluten Ernstfall, hierbei von seinem 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen könnte. Auch in Sachsen wechseln viele Haushalte, zum Beispiel wegen eines Jobwechsel, der Ausbildung, Studium, Familienzuwachs oder dem Schritt ins Eigentum, die Wohnadresse. Bei einem Umzug hilft in erster Linie ein geordneter Ablauf. Der Gasvertrag sollte deshalb geklärt sein, bevor die neue Wohnung bereits bezogen ist.
Welche Daten benötigt man für eine Anmeldung
Für die Anmeldung genügen einige wenige Angaben, sie sollten nur unbedingt darauf achten, dass diese korrekt und vollständig abgegeben werden. Entscheidend sind der Tag des tatsächlichen Einzugs, die eindeutige Zuordnung des Strom- und des Gaszählers und eine realistische Verbrauchsschätzung. Auch bei einem Umzug innerhalb Sachsens gilt jede Adresse als eigene Verbrauchsstelle. Daten aus dem bisherigen Vertrag sollten daher nicht ungeprüft übernommen werden.

Welche Daten benötigt man für eine Anmeldung
Für die Anmeldung genügen einige wenige Angaben, sie sollten nur unbedingt darauf achten, dass diese korrekt und vollständig abgegeben werden. Entscheidend sind der Tag des tatsächlichen Einzugs, die eindeutige Zuordnung des Strom- und des Gaszählers und eine realistische Verbrauchsschätzung. Auch bei einem Umzug innerhalb Sachsens gilt jede Adresse als eigene Verbrauchsstelle. Daten aus dem bisherigen Vertrag sollten daher nicht ungeprüft übernommen werden.
Wer Gas anmelden möchte, sollte seine Unterlagen aus der Wohnungsübergabe bereithalten. Der Zählerstand zeigt, ab wann der eigene Verbrauch beginnt. So lassen sich spätere Abgrenzungen zwischen Vormieter, Eigentümer und neuem Haushalt klar nachvollziehen. Zur Sicherheit immer ein Foto vom Zähler mit dem Smartphone machen, so kann es kaum zu Verwechslungen oder falsch abgelesenen Zählerständen kommen. Für die Anmeldung wird benötigt:
- Die neue Privatanschrift
- Zählernummer
- Zählerstand am Übergabetag
- bisherige Vertragsdaten
- geschätzter Jahresverbrauch
- geschätzter Jahresverbrauch
- Kontaktdaten, Bankverbindung und Einzugsdatum hinterlegen
Die Daten lassen sich üblicherweise online einreichen. E.ON beispielsweise führt Verbraucher über Adresse, Verbrauch und Tarifauswahl durch den Anmeldeprozess. Hat man alles überprüft, einfach absenden.
Zählerstand festhalten
Der Zählerstand sollte am Tag der Übergabe, am besten, von einem selbst abgelesen werden. Ein Foto des Zählers hilft bei späteren Unklarheiten. Die Zählernummer steht direkt auf dem Gerät und ordnet den Verbrauch eindeutig der entsprechenden Wohnung oder dem jeweiligen Haus zu. In Mehrfamilienhäusern sitzen Gaszähler meist im Keller, im Hausanschlussraum oder in einem separaten Zählerschrank. Der Stand des Zählers, sollte möglichst auch gleich mit ins Übergabeprotokoll aufgenommen werden. So bleibt es später besser nachvollziehbar, ab welchem Zeitpunkt der neue Haushalt Strom und Gas genutzt hat.
Den alten Vertrag nicht vergessen!
Der Energienutzungsvertrag am bisherigen Wohnort endet nicht in jedem Fall automatisch. Als Mieter sollte man prüfen, welche Kündigungsfristen gelten und ob der alte Vertrag vielleicht sogar zur neuen Adresse mitgenommen werden kann. Ist eine Belieferung dort nicht oder nur zu anderen Bedingungen möglich, kommt nur eine Kündigung und ein Neuvertragsabschluss infrage. Eine saubere Trennung hilft, beispielsweise Doppelbelastungen zu vermeiden. Der bisherige Anbieter benötigt ebenfalls das Auszugsdatum, den Zählerstand und die neue Postadresse. Erst auf dieser Basis lässt sich die Schlussrechnung von ihm korrekt erstellen.
Sobald die neue Adresse feststeht, sollte vor Ort die Strom- und auch die Gasversorgung überprüft werden. Gut wenn man mehrere Wochen Vorlauf dabei hat, dies hilft bei einer entspannten Tarifwahl, Kündigung und Datenbeschaffung. Auch bei einer digitalen Anmeldung ist das Übergabeprotokoll zur Wohnung, eine grobe Verbrauchsschätzung und letztendlich eine Vertragsprüfung der normale Regelfall. Wer erst nach der ersten Rechnung reagiert, kann zwar noch schnell den Anbieter wechseln, beginnt den Bezug seiner neuen Wohnung allerdings gleich zu Beginn mit unnötig erhöhter Grundversorgungs-Energieabrechnung.
Grundversorgung nur Übergangslösung
Die Grundversorgung verhindert eine Versorgungslücke, wenn am neuen Wohnort Gas genutzt wird und noch kein eigener Liefervertrag besteht. Sie schützt Verbraucher beim Start in der neuen Wohnung, ist aber vor allem als Auffanglösung gedacht. Ein neuer Tarif kann attraktiver sein, weil Verbraucher die Konditionen bewusst auswählen. Dazu zählen Preisgarantie, Laufzeit, Abschlagshöhe sowie Arbeits- und Grundpreis. Wer früh vergleicht, kann den Vertrag besser auf Verbrauch und Budget abstimmen, statt zunächst im Standardtarif zu bleiben.
Tarife und Kosten für neue Wohnung prüfen
Mit dem Wohnungswechsel verändert sich häufig auch der Verbrauch. Größe, Heizungsart und Dämmstandard der neuen Wohnung können deutlich vom bisherigen Zuhause abweichen. Deshalb sollte der frühere Gasverbrauch nur als Orientierung dienen. Die Energiepreise beeinflussen die monatliche Haushaltsplanung direkt. Neben dem Arbeitspreis zählen Grundpreis, Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist. Auch die Abschläge sollten realistisch angesetzt werden. Zu niedrige Abschläge können später zu Nachzahlungen führen. Zu hohe Abschläge belasten das Budget gerade während der Umzugsphase. Eine plausible Verbrauchsschätzung senkt beide Risiken. E.ON berücksichtigt bei der Online-Anmeldung unter anderem Wohnort und Verbrauch, damit ein passender Tarif ermittelt werden kann.
Mieter sollten zuerst prüfen, ob sie überhaupt einen eigenen Gasvertrag brauchen. Bei einer Zentralheizung laufen die Kosten meist über die Nebenkostenabrechnung. Bei einer Gasetagenheizung schließt der Bewohner dagegen in der Regel selbst einen Liefervertrag ab. Mietvertrag und Übergabeprotokoll liefern dafür die wichtigsten Hinweise. Eigentümer klären beim Hauskauf in der Regel selbst, welcher Tarif zum Gebäude passt und ab wann die Belieferung starten soll. Entscheidend ist dabei auch, ob ein bestehender Vertrag übernommen, beendet oder durch einen neuen Vertrag ersetzt wird. So bleibt die Versorgung eindeutig geregelt.
Fehler bei der Gasanmeldung
Meist entstehen die Probleme nicht durch die Anmeldung selbst, sondern durch fehlende Abstimmung rund um den Umzug. Besonders diese Punkte sollten vermieden werden:
- der bisherige Vertrag wird nicht rechtzeitig geprüft
- der Zählerstand wird nicht am Übergabetag dokumentiert
- die neue Verbrauchsstelle wird zu spät angemeldet
- die Verbrauchsschätzung fällt zu niedrig oder zu hoch aus
- Rechnungsadresse und Auszugsdatum werden nicht sauber übermittelt
- Vertragsdaten und Name an der neuen Adresse weichen voneinander ab
Eine kurze Prüfung, vor dem Einzug, reduziert Nachträge, Rückfragen, unpassende Abschläge und sonstigen nachträglichen Organisations- und Administrationsaufwand.


