Suche
Suche

Ungerechtfertigte Negativ-Bewertung löschen lassen ist gar nicht so einfach – Ein Leitfaden zur Problemlösung

Eine rechtswidrige Online-Bewertungen sind ein großes Ärgernis, was beispielsweise in den Sommermonaten Hotels, Zimmerermieter, Gastronomen oder der Fahrradverleih betrifft.

Lesedauer: 5 Minuten

Bildquelle: Jose Franko via pexels

Der Gast hat vielleicht etwas gedankenlos geparkt und musste 07.00 Uhr aus dem Bett geholt werden, weil das Müllauto nicht an seinem PKW vorbeikam. Das Ärgernis will der Gast nicht ungesühnt lassen und hinterlässt seine negative-Bedwertung. Diese kann man durchaus als nicht gerechtfertigt betrachten und sie lässt sich auch wieder entfernen, nur dauert solch ein Prozess in der Praxis trotzdem zwischen einer und vier Wochen. Weil so eine Prüfung und Beantragung einer Löschung zu den Rechtsdienstleistungen gehört, sollte man sie in die Hände, einer auf IT-Recht spezialisierten, Anwaltskanzlei geben. 

Kosten für das Löschen einer Bewertung

Für Unternehmen ist die Kostenfrage meist der erste Punkt, der über die Wahl des Anbieters entscheidet. Am Markt haben sich zwei Modelle etabliert: erfolgsabhängige Honorare, die erst bei tatsächlicher Löschung fällig werden und feste Pauschalpreise, die unabhängig vom Ausgang der Prüfung transparent kommuniziert werden. Für Entscheider ist vor allem die Transparenz wichtig. Wer vorab weiß, was eine Prüfung und eine Beauftragung kosten, kann das Risiko realistisch einschätzen. Auf IT-Recht spezialisierte Kanzleien bieten hierfür ein Festpreismodell ab 99 € je Bewertung an, verbunden mit einer kostenlosen Erstprüfung. Kosten entstehen dabei erst, wenn nach der Prüfung tatsächlich eine Beauftragung erfolgt, wer keine Erfolgsaussicht sieht, zahlt nichts. Wichtig für die Einordnung, kein seriöser Anbieter kann eine Erfolgsgarantie geben, da jede Bewertung individuell rechtlich geprüft werden muss.

Wie läuft eine Löschung ab?

Der Ablauf einer professionellen Bewertungslöschung folgt in der Regel einem klar strukturierten Prozess mit vier Schritten:

  • Kostenlose Erstprüfung: Die Bewertung wird auf rechtliche Angriffspunkte geprüft etwa auf falsche Tatsachenbehauptungen, Fake-Bewertungen ohne echten Geschäftskontakt oder Schmähkritik.
  • Beauftragung zum Festpreis: Fällt die Prüfung positiv aus, entscheidet das Unternehmen über die Beauftragung zu einem vorab bekannten Festpreis.
  • Anwaltlicher Antrag an die Plattform: Die Kanzlei stellt gegenüber Google, Jameda, Kununu, Trustpilot, Yelp oder 11880 den formellen Löschantrag beziehungsweise fordert den Bewertenden zur Stellungnahme auf.
  • Bearbeitung und Tracking: Die Bearbeitungszeit liegt meist zwischen einer und vier Wochen, abhängig von Plattform und Einzelfall. Über einen Tracking-Link kann der Status der Bearbeitung laufend nachvollzogen werden.

Wer diesen Weg, über eine spezialisierte Kanzlei geht, kann rechtswidrige Bewertungen anwaltlich entfernen lassen, ohne selbst in juristische Auseinandersetzungen mit der Plattform oder dem Bewertenden treten zu müssen. Die anwaltliche Vertretung übernimmt die komplette Kommunikation, während das Unternehmen über den Bearbeitungsstand informiert bleibt.

Bildquelle: John via unsplash

Kanzlei, Agentur oder selbst anfechten – ein Vergleich

Wer eine rechtswidrige Bewertung entfernen lassen will, hat grundsätzlich drei Wege.  Die spezialisierte IT-Recht-Kanzlei, eine Reputations- oder SEO-Agentur oder den Versuch, die Bewertung selbst über das Meldeformular der Plattform anzufechten. Die folgende Übersicht zeigt, worin sich diese Wege in den für Unternehmen entscheidenden Punkten unterscheiden.

Bildquelle: Pavel Danilyuk via Pexels

Anwalt oder Agentur

Die Frage, wer eine Bewertungslöschung überhaupt übernehmen darf, ist keine Geschmackssache, sondern gesetzlich geregelt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bestimmt, dass die rechtliche Prüfung eines Einzelfalls sowie die Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen eine Rechtsdienstleistung ist. Genau darum handelt es sich, wenn geprüft wird, ob eine Bewertung eine unzulässige Tatsachenbehauptung, eine Schmähkritik oder eine Fake-Bewertung ist und wenn gegenüber der Plattform oder dem Verfasser die Entfernung gefordert wird. Solche Leistungen dürfen nur Anwältinnen und Anwälte erbringen.

Reputations- und SEO-Agenturen können durchaus einen Beitrag leisten, etwa indem sie das Bewertungsmanagement begleiten, positive Rückmeldungen fördern oder negative Einträge im Ranking weniger sichtbar machen. Sobald es jedoch um die rechtliche Bewertung eines konkreten Eintrags und dessen Durchsetzung geht, verlassen sie ihren zulässigen Rahmen. Für Unternehmen ist das ein doppeltes Risiko, wird eine Rechtsdienstleistung von einem nicht befugten Anbieter erbracht, kann das Vorgehen angreifbar sein, und im Zweifel bleibt die Bewertung stehen. Ein verlässlicher Orientierungspunkt ist deshalb die anwaltliche Vertretung durch eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei. Kanzleien kombinieren diese rechtliche Befugnis mit einem transparenten Festpreismodell und einer kostenlosen Erstprüfung, so bleibt der Weg über die Kanzlei nicht nur rechtssicher, sondern auch für Unternehmen kalkulierbar.

Gibt es hier auch unseriöse Angebote?

Der Markt für Bewertungslöschungen ist unübersichtlich. Gerade unter Druck, etwa bei einer geschäftsschädigenden Bewertung, treffen Unternehmen schnell eine übereilte Entscheidung. Einige Merkmale helfen dabei, einen verlässlichen Anbieter von einem unseriösen zu unterscheiden:

Spezialisierung auf IT-Recht: Die Löschung rechtswidriger Bewertungen ist ein eigenes Rechtsgebiet. Eine Kanzlei mit ausgewiesenem Schwerpunkt im IT-Recht kennt die einschlägige Rechtsprechung und die Prozesse der einzelnen Plattformen.

Transparente Kosten: Ein Festpreismodell ab 99 € je Bewertung, macht die Kosten kalkulierbar, bevor eine Verpflichtung entsteht.

Kostenlose und ehrliche Erstprüfung: Wird vorab geprüft, ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen, und werden Sie auch dann informiert, wenn eine Löschung aussichtslos ist, spricht das für seriöse Arbeit.

Nachvollziehbare Erfahrung: Angaben zu bearbeiteten Fällen und zur Dauer der Tätigkeit im Rechtsgebiet lassen sich einordnen.

Klare Kommunikation und Statusverfolgung: Ein Tracking-Link oder ein fester Ansprechpartner, über den sich der Bearbeitungsstand nachvollziehen lässt, zeigt, dass der Anbieter strukturiert arbeitet.

Umgekehrt sollten Sie bei bestimmten Signalen vorsichtig sein. Erfolgsgarantien sind oft schon ein Warnzeichen, denn kein seriöser Dienstleister kann den Ausgang einer rechtlichen Prüfung zusichern. Auch Vorkasse, ohne einer ersten Prüfung, der Erfolgsaussichten, oder unklare Aussagen, zur rechtlichen Befugnis, sollten Sie immer stutzig machen. Wer eine Löschung als reine Marketing- oder SEO-Leistung anbietet, bewegt sich schnell in der bereits beschriebenen RDG-Grauzone.

Bildquelle: Robin Heidrich via Pexels

Wann kann eine Bewertungen gelöscht warden?

Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass sich jede unliebsame Bewertung entfernen lässt. Das ist nicht ganz richtig und ein seriöser Anbieter wird Ihnen das auch offen sagen. Löschbar sind ausschließlich rechtswidrige Bewertungen. Dazu zählen insbesondere:

  1. Fake-Bewertungen: Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren oder in keinem echten Geschäftskontakt zum Unternehmen standen.
  2. Falsche Tatsachenbehauptungen: Aussagen, die nachweislich unwahr sind, im Gegensatz zu Meinungsäußerungen, die grundsätzlich vom Recht auf freie Meinung gedeckt sind.
  3. Schmähkritik: Äußerungen, bei denen nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern die Herabwürdigung des Unternehmens im Vordergrund steht.

Berechtigte, sachlich formulierte Kritik lässt sich dagegen nicht entfernen, auch nicht durch eine Anwaltskanzlei. Eine negative, jedoch zutreffende Meinung, eines echten Kunden, ist rechtlich zulässig und bleibt bestehen. Genau deshalb steht am Anfang jedes seriösen Verfahrens die rechtliche Prüfung. Sie klärt, ob eine Bewertung angreifbar ist oder nicht. Aus demselben Grund kann kein Anbieter eine Erfolgsgarantie geben, der Ausgang hängt vom Einzelfall und der jeweiligen Rechtslage ab.

Hier zahlt die Rechtsschutzversicherung

Für viele Unternehmen ist die Frage relevant, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten der Bewertungslöschung übernimmt. In vielen Fällen greift ein gewerblicher Rechtsschutz, wenn dieser entsprechende Bausteine enthält. Eine pauschale Zusage ist jedoch nicht möglich, da der Versicherungsschutz vom jeweiligen Vertrag und vom Einzelfall abhängt. Sinnvoll ist es, vor der Beauftragung einen Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen zu werfen oder direkt bei der Versicherung nachzufragen. Ein transparenter Anbieter unterstützt Sie bei diesem Schritt. Anbieter die sich auf das löschen von Bewertungen spezialisiert haben, können die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung im Bedarfsfall begleiten, sodass Sie den Aufwand nicht allein tragen. Wichtig bleibt dabei auch bei bestehender Versicherung sollte die Erfolgsaussicht vorab geprüft werden, damit klar ist, welche Schritte überhaupt sinnvoll sind.

Löschbar sind ausschließlich rechtswidrige Bewertungen etwa Fake-Bewertungen, falsche Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik. Sachlich zutreffende, negative Kritik eines echten Kunden bleibt zulässig und lässt sich nicht entfernen. Angreifbar sind solche Bewertungen unter anderem auf Google, Jameda, Kununu, Trustpilot, Yelp und 11880.

Das könnte Sie auch interessieren: