Laußnitz. Die Unsicherheit und Skepsis war bei der Bürgerversammlung in Laußnitz unter den Anwesenden deutlich zu spüren. Das Thema Windkraft und vor allem die Ausweisung neuer Flächen dafür bewegt die Gemüter. Und so war es wenig verwunderlich, dass zahlreiche Bewohner des Ortes an der Laußnitzer Heide und der umliegenden Region der Einladung der Bautzener BSW-Kreistagsfraktion gefolgt waren. Diese wollte mit einem Fachmann vom Regionalen Planungsverband über die geplanten Vorrangflächen für Windkraft informieren.
Hintergrund ist der Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien, in dem genau diese Flächen festgelegt sind. Bis zum 27. April können Bürger ihre Stellungnahmen zu diesem Plan abgeben.
Was ich jetzt hier höre, entsetzt mich. – Bürger bei der Infoveranstaltung
Sachsen muss bis 2027 insgesamt 1,3 Prozent seiner Fläche für Windkraft ausweisen. Dies ist eine Vorgabe des Bundes. Für die gesamte Region Oberlausitz-Niederschlesien, zu der die Landkreise Bautzen und Görlitz gehören, betrifft dies 5860 Hektar.
In der Region um Laußnitz handelt es sich um vier Flächen mit einer Gesamtgröße von knapp 278 Hektar, vorrangig Gebiete an oder in der Laußnitzer Heide bis zur Nachbargemeinde Thiendorf. Sie liegen westlich von Laußnitz und grenzen an die Orte Tauscha, Kleinnaundorf und Würschnitz. Diese Orte gehören zum Landkreis Meißen, für den ein anderer Planungsverband zuständig ist.
Und genau an dieser Stelle setzt ein Kritikpunkt der Bürger wie auch der Bürgermeister an. „Wie wurden die Belange der Nachbargemeinden bei der Planung berücksichtigt?“, fragte zum Beispiel Dirk Mocker, Bürgermeister von Thiendorf.
Die anwesenden Bürger selbst fühlen sich viel zu spät informiert, um das Planungspapier einsehen und bis zur gesetzten Frist eine Stellungnahme abgeben zu können. Ein Bürger formulierte es drastisch: „Was ich jetzt hier höre, entsetzt mich.“
Wir können als Planungsverband an den Vorgaben des Bundes nichts ändern. Da müssen Sie sich überlegen, wo Sie zukünftig ihr Kreuz machen. – Kathleen Liebschner, BSW-Kreistagsabgeordnete
Der Unmut über die Kurzfristigkeit, aber vor allem über die ausgewiesenen Vorrangflächen für Windkraft kam deutlich zum Ausdruck. Bei der Vorstellung der Planungen durch Jörg Weichler, Fachbereichsleiter beim Planungsverband, musste Versammlungsleiterin und BSW-Kreistagsabgeordnete Kathleen Liebschner immer wieder zur Angemessenheit mahnen.
„Es geht hier nicht um persönliche Einstellungen zur Windkraft, es ist eine Informationsveranstaltung“, sagte sie. Und sie ging noch einen Schritt weiter: „Wir können als Planungsverband an den Vorgaben des Bundes nichts ändern. Da müssen Sie sich überlegen, wo Sie zukünftig Ihr Kreuz machen“, so die Kreistagsabgeordnete, die in dieser Funktion auch in der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes vertreten ist.
Die Anwesenden hatten zahlreiche Fragen, aber auch Anmerkungen. Warum ist die Auslegungsfrist so kurz? Was kann man tun, um das Ganze zu verhindern? Warum herrscht so wenig Transparenz? Wie hoch sind die Windräder, die aufgestellt werden können? Warum wurden Waldflächen ausgewiesen? In diesem Zusammenhang betonte Kathleen Liebschner, dass auch das BSW Windkraftanlagen im Wald ablehnt.
Warum stehen so viele Windräder still?
Doch noch andere Aspekte kamen zur Sprache. Gibt es genügend Wind und besteht überhaupt die Möglichkeit, den dann erzeugten Strom einzuspeisen? Eine Bürgerin verwies auf große Windparks im Norden des Landes, wo die Hälfte der Windkraftanlagen stillstehe.

Quelle: Steffen Unger
Auch Fragen des Wald- und Naturschutzes spielten eine Rolle. „Müssen Flächen gerodet werden, was ist mit der Erholungsfunktion des Waldes?“, fragte eine Frau. Schließlich handelt es sich um ein großes Waldgebiet, das zudem noch im Norden an das Wildnisgebiet Königsbrücker Heide und im Süden an ein Landschaftsschutzgebiet grenzt. Durch die ausgewiesenen Flächen würden große Waldflächen komplett zerschnitten. „Das Wild kennt die Grenzen nicht“, lautete ein Argument.
„Die Flächen sind jetzt nur Vorrangflächen, alles bleibt erst einmal, wie es ist“, erklärte Jörg Weichler. Der Wald kann also von den Eigentümern solange genutzt und bewirtschaftet werden, bis tatsächlich eine Windkraftanlage oder mehrere von einem Investor errichtet werden.
Ist das der Fall, werde es auch Baumfällungen geben. „Die Anlage benötigt ja eine bestimmte Fläche“, so Weichler. Bei einem Windrad, das bis zu 250 Meter hoch werden kann, seien es etwa 15 Hektar. Die 15 Hektar sind aber nicht mit den Baumfällungen gleichzusetzen, sondern entsprechen in etwa dem Raumbedarf einer Windenergieanlage in einem Windpark. Damit kann man also bestimmen, welche Fläche bis zu einem nächsten Windrad freigehalten werden muss, damit sich die Anlagen nicht gegenseitig den Wind wegnehmen bzw. Auswirkungen auf die Standsicherheit entstehen. In einem Vorranggebiet mit einer Größe von 100 Hektar könnten somit etwa sechs bis sieben Windräder errichtet werden.
Letztlich war bei dieser Bürgerversammlung deutlich zu spüren, dass die Mehrheit der Anwesenden gegen die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraft ist. Inwieweit sie eine Stellungnahme zum Plan abgeben, ist ungewiss. Und ob die Stellungnahmen dann Berücksichtigung finden, ebenfalls. Geplant ist, dass im vierten Quartal 2027 nach einem Beschluss der Verbandsversammlung das Papier zur Genehmigung beim Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung eingereicht werden soll. Stimmt es zu, würde der Plan in Kraft treten und damit die ausgewiesenen Flächen, die für die Errichtung von Windkraftanlagen möglich sind, gelten.
SZ


