Suche
Suche

Gericht weist Klage von Demnitz-Investor ab

Elbehotel-Investor Thomas Diller geht leer aus.

Lesedauer: < 1 minute

Das Verwaltungsgericht Dresden hat seine Klage auf Fluthilfe für das Hochwasser 2013 abgelehnt. Knapp 215 000 Euro hatte er zuvor von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gefordert. Diese hatte den Antrag des Schwaben allerdings abgelehnt. Begründung: Diller habe für die Flut 2002 unrechtmäßig Fluthilfegelder erhalten. Rund 900 000 Euro musste er daraufhin zurückzahlen. Ihm fehle die persönliche Zuverlässigkeit, so die Argumentation der SAB.

„Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, da der Kläger auf Zuwendungen keinen Rechtsanspruch hat“, so ein Gerichtssprecher. Es stehe im Ermessen der Aufbaubank, wem sie Fluthilfe gewähre. So habe das Gericht geprüft, ob ein Ermessenfehler vorlag. Das war aus Sicht der Richter nicht der Fall. Man sei der Auffassung, dass die SAB aus den Unregelmäßigkeiten von 2002 Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit Dillers ziehen durfte. Der Investor kann bis Mitte November Berufung einlegen.

 

Von Sandro Rahrisch

Foto:  © Rene Meinig

Das könnte Sie auch interessieren: