Von Annett Kschieschan
Dresden. In Sachsen leben rund 150.000 schwerbehinderte Männer und Frauen im erwerbsfähigen Alter. Viele von ihnen stehen tatsächlich in Lohn und Brot, andere suchten bislang vergeblich nach einem passenden Arbeitsplatz. „Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist nicht nur eine Frage der sozialen Verantwortung. In diesen steckt auch – entgegen mitunter vorhandener Vorurteile – ein signifikantes Fachkräftepotenzial, auf welches wir angesichts der demografischen Entwicklung dringend angewiesen sind. Entscheidend ist nicht, was jemand nicht kann, sondern welche Stärken und Talente er oder sie mitbringt. Mit den richtigen Unterstützungsmöglichkeiten, wie finanzierten Arbeitshilfen oder gezielten Förderprogrammen, können Menschen mit Behinderungen ihr volles Leistungspotenzial entfalten und für jedes Team eine echte Bereicherung sein“, so Steffen Leonhardi, Geschäftsführer operativ und Vizechef der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. Wichtig sei das nicht nur am Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.
Betriebe müssen Ausgleichsbeitrag zahlen
Fakt ist aber auch: Rund ein Viertel der Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern in Sachsen beschäftigt keine Menschen mit Behinderungen. Dabei gebe es „zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Hürden abbauen und eine Win-win-Situation schaffen“. Denn verstecken müssen sich behinderte Arbeitssuchende nicht. So haben von den aktuell 9.200 arbeitslosen Schwerbehinderten insgesamt 67 Prozent einen Berufsabschluss oder eine akademische Ausbildung. „Damit waren Menschen mit Beeinträchtigungen besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen. Von allen 138.500 arbeitslos gemeldeten Frauen und Männern haben 59 Prozent eine Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss“, heißt es aus der Arbeitsagentur.
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. In Sachsen ist das der Kommunale Sozialverband. Die Ausgleichsabgabe betrug für das Anzeigejahr 2022 zwischen 140 Euro bis 360 Euro pro Monat. Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde zum 1. Januar 2024 eine erhöhte Ausgleichsabgabe für diejenigen Betriebe eingeführt, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für diese Arbeitgeber kann die Ausgleichsabgabe je nach Betriebsgröße auf bis zu 720 Euro monatlich steigen.