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Kammer warnt vor Abo-Falle

Mit Verweis auf den Datenschutz geht ein dubioser Anbieter bei Betrieben im Kreis per Fax auf Dummenfang.

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Meißen. Viele Handwerksbetriebe erhalten derzeit Faxe einer sogenannten Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ). In den Schreiben werden die Empfänger zur Auskunft von betrieblichen Angaben aufgefordert. Darüber hat jetzt die den Landkreis Meißen umfassende Handwerkskammer Dresden informiert. Unter Hinweis auf eine kurze Frist sollten die Empfänger betriebliche Daten einfügen und „gebührenfrei“ zurücksenden. Dabei werde der Eindruck erweckt, der Betrieb sei aus Gründen des Datenschutzes zur Angabe verpflichtet.

Der Handwerkskammer zufolge besteht jedoch keine Pflicht zur Preisgabe der Daten. Vielmehr habe die Rücksendung des unterschriebenen Formulars zur Folge, dass der Absender damit einen kostenpflichtigen Vertrag eingeht und ein „Leistungspaket“ für jährlich etwa 500 Euro erwirbt. Dieser Vertrag hat meist eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren und soll sich automatisch verlängern.

Wichtig ist laut Handwerkskammer, dass es in solchen Fällen für Handwerksbetriebe kein 14-tägiges gesetzliches oder vertragliches Widerrufsrecht gibt. Empfänger solcher Schreiben sollten sich daher die Zeit nehmen, auch das Kleingedruckte zu lesen und nicht voreilig eine Rückantwort senden. Rechtsberater der Handwerkskammer Dresden stehen Handwerksbetrieben in rechtlichen Fragen zu Seite. Die Rechtsberatung ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei. (SZ/pa)

www.hwk-dresden.de

 

Bildquelle: Andrea Warnecke/dpa

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