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Landgericht Dresden: Deshalb war die Klage von Jörg Drews und Hentschke Bau erfolgreich

Die Firma Hentschke Bau und ihr Chef Jörg Drews aus Bautzen wurden in einem Bericht mit der rechten Szene in Verbindung gebracht. Sie klagten erfolgreich dagegen. Wie das Gericht das Urteil begründet.
Lesedauer: 3 Minuten
Stritten vor Gericht, waren zur Urteilsverkündung am Landgericht Dresden aber nicht erschienen: Silvio Lang (l.) erster Sprecher der VVN-BdA Sachsen, und Jörg Drews, Geschäftsführer der Firma Hentschke Bau. © Archiv: SZ/Uwe Soeder; Jürgen Lösel
Stritten vor Gericht, waren zur Urteilsverkündung am Landgericht Dresden aber nicht erschienen: Silvio Lang (l.) erster Sprecher der VVN-BdA Sachsen, und Jörg Drews, Geschäftsführer der Firma Hentschke Bau. © Archiv: SZ/Uwe Soeder; Jürgen Lösel

Von David Berndt

Dresden/Bautzen. Im Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen Hentschke Bau aus Bautzen und seinem Geschäftsführer Jörg Drews und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten im Freistaat Sachsen (VVN-BdA Sachsen) ist ein Urteil gefallen. Stefan Dreher, der verhandelnde Richter am Landgericht Dresden, hat am frühen Vormittag des 5. April das Urteil verkündet und der Unterlassungsklage von Hentschke Bau und Chef Jörg Drews stattgegeben.

Wie der Pressesprecher des Landgerichts, Andreas Feron, im Anschluss erklärte, habe er das in vollem Umfang getan. Hentschke Bau und Jörg Drews hatten die VVN BdA Sachsen verklagt, nachdem im März 2023 der Text „Vernetzt und etabliert: Unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen“erschienen war.

Er bringt das Unternehmen und seinen Geschäftsführer mit der rechten Szene in Ostsachsen in Verbindung, etwa durch die Finanzierung sogenannter alternativer Medien, die Vertretern der extremen Rechten ein Podium geboten hätten, oder durch die Spende der Firma Hentschke Bau über 19.500 Euro an die AfD im Jahr 2017. Zudem soll es einen Fall gegeben haben, in dem sich ein Mitarbeiter im Beisein von Kollegen rechtsradikal und antisemitisch geäußert habe.

Aussagen über Hentschke Bau und Jörg Drews dürfen nicht wiederholt werden

Der Text wurde durch das Else-Frenkel-Brunswik-Institut (EFBI) der Uni Leipzig in Kooperation mit dem Recherchekollektiv 15 Grad Research erstellt und von beiden veröffentlicht. Das Kollektiv befindet sich in Trägerschaft der VVN-BdA Sachsen. Die Kläger forderten, „einzelne Behauptungen, eine unvollständige Berichterstattung und sachlich nicht gerechtfertigte Meinungsäußerungen zu unterlassen“.

Die betreffenden Textpassagen dürfen laut Andreas Feron nun nicht mehr wiederholt werden. Für elektronische Medien bedeute es, dass diese gelöscht werden müssen. Bei Zuwiderhandlung könne ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro festgesetzt werden. Das wäre der Höchstbetrag nach dem Gesetz.

Das Gericht spricht von einem Beweislasturteil. Richter Stefan Dreher führte dies in der Urteilsverkündung aus. Die VVN-BdA Sachsen habe bestimmte Behauptungen dargelegt. „Dass diese Darlegungen der Wahrheit entsprechen, hätte sie belegen müssen. Dem Gericht hat die Zeugenaussage einer Person vom Hörensagen nicht genügt“, erklärt Sprecher Andreas Feron.

Landgericht Dresden sieht keine Belege für Vorfall bei Hentschke Bau

Dabei geht es um die Text-Passage über vermeintliche rechtsradikale und antisemitische Äußerungen eines Mitarbeiters von Hentschke Bau. Demnach soll ein ehemaliger Mitarbeiter dies so geschildert haben. Doch dieser ehemalige Mitarbeiter sagte nicht als Zeuge vor Gericht aus. Stattdessen sprach EFBI-Direktor Oliver Decker bei der ersten Verhandlung im Januar 2024 über seine Befragung dieses Zeugen.

Doch Oliver Decker habe nur lückenhaft aussagen können und weder das Geschlecht des Zeugen noch andere an der Befragung Beteiligte konkret benannt. In diesem Sinne sei er Zeuge vom Hörensagen, der die Glaubwürdigkeit des eigentlichen Zeugen bestätigen müsse. Dem Gericht sei es so nicht möglich gewesen, sich ein umfassendes Bild zu machen, und die VVN-BdA Sachsen als Beklagte habe nicht nachgewiesen, dass es den Vorfall wirklich gegeben hat.

Das Landgericht Dresden verweist in seinem Urteil auch darauf, dass einzelne Punkte in dem Text aus dem Zusammenhang gerissen seien. „Wenn es darum geht, dass der Geschäftsführer der Klägerin eine bestimmte Organisation unterstützt hat“, dann hätte auch benannt werden müssen, dass es auch andere Unterstützungen gab, so Sprecher Feron.

Sprecher des VVN-BdA Sachsen zieht Berufung in Erwägung

Die VVN-BdA muss nun das Honorar der beteiligten Rechtsanwälte sowie die Gerichtskosten zahlen. „Die Beklagte kann binnen einem Monat Berufung einlegen“, erklärt Andreas Feron.

Dazu könnte es kommen, sagt Silvio Lang als erster Sprecher der VVN-BdA Sachsen nach dem Urteil gegenüber Sächsische.de. Er teile die Sicht des Richters nicht. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden uns mit unserem Rechtsbeistand beraten. Stand jetzt sage ich, dass wir in Berufung gehen.“

Aber das müsse noch innerhalb des Vorstands und mit der Initiative „Frag den Staat“ besprochen werden. Diese setzt sich bundesweit für Informationsfreiheit ein und hat die kompletten Prozesskosten für die VVN-BdA Sachsen übernommen.

Auch Jörg Drews äußerte sich auf Anfrage von Sächsische.de. „Wir haben Gerechtigkeit erfahren und freuen uns über das heutige Urteil.“ Sowohl der Text der Universität Leipzig als auch die Veröffentlichungen der VVN-BdA Sachsen hätten ihn und die Firma Hentschke diskreditieren sollen. „Das ist weder Journalismus noch Wissenschaft, sondern schlicht politischer Aktivismus. Dem hat das Gericht heute Grenzen aufgezeigt“, so Jörg Drews.

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