Dresden/Zwickau. Die Drogeriemarktkette Schlecker ist 2012 pleitegegangen. Tausende „Schlecker-Frauen“ standen auf der Straße. Mit Vorwürfen von Lohndumping und Tarifflucht hatte die Kette damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Mehr als ein Jahrzehnt später beschäftigt sich diesen Mittwoch das Oberlandesgericht Dresden in einem Zivilverfahren erneut mit dem komplizierten Geschäftsmodell der Familie Schlecker. Selbst Tochter Meike und Sohn Lars von Gründer Anton Schlecker sind deshalb im Gericht erschienen. Denn der Insolvenzverwalter einer Zwickauer Leiharbeitsfirma will von der Familie Schlecker 1,3 Millionen Euro zurückgezahlt bekommen.
Zwickauer Firma heuerte Leiharbeiter für Schlecker zum halben Lohn
Hintergrund ist, dass Schlecker vor mehr als einem Jahrzehnt seinen Beschäftigten kündigte und sie für den halben Lohn über die Zwickauer Zeitarbeitsfirma „Menschen in Arbeit“ Meniar Personalservice GmbH einstellte.
Dort verdienten die Beschäftigten laut der Gewerkschaft ver.di statt bisher 12 Euro zwischen 6 und 7 Euro brutto pro Stunde. Der Geschäftsführer der Zwickauer Leiharbeitsfirma, Alois Over, arbeitete gleichzeitig in der Personalabteilung für Schlecker – und bekam dafür laut Gericht auch eine ordentliche Lohnerhöhung.

Quelle: dpa
2011 hatte die Leiharbeitsfirma dem Drogeriemarktgiganten Geld in Höhe von 1,3 Millionen Euro geliehen. Dabei befand sich die Zwickauer Leiharbeitsfirma selbst bereits in der Auflösung und musste offenbar an das Stammkapital von 30.000 Euro ran. Kurz darauf ist Schlecker pleite gegangen. Auch die Leiharbeitsfirma musste Insolvenz ankündigen. Das geliehene Geld an Schlecker ist also offenbar nie in vollem Umfang zurückgeflossen.
Landgericht Zwickau verdonnert Schlecker-Familie zu Millionenzahlung
Der Insolvenzverwalter der Zwickauer Leiharbeitsfirma besteht jedoch auf der Rückzahlung, weshalb er Klage beim Landgericht Zwickau einreichte. Das Gericht hat ihm vor einem Jahr recht gegeben. Es verdonnerte Anton Schleckers Frau Christa und die beiden Kinder Meike und Lars sowie den damaligen Geschäftsführer des insolventen Personaldienstleisters Meniar, Alois Over, Ende Mai 2024 zu einer Zahlung in Höhe von 1,35 Millionen Euro plus Zinsen.
Frau und Kinder wollen das aber nicht zahlen – sie legten Berufung ein, weil ein Teil der 1,3 Millionen Euro bereits zurückgezahlt worden seien und der Darlehensvertrag mit Vater Anton Schlecker, nicht aber mit ihnen abgeschlossen worden sei.
Oberlandesgericht Dresden verlangt Zahlung von 800.000 Euro von Schlecker
Deshalb wurde der Fall am Oberlandesgericht Dresden diesen Mittwoch erneut aufgerollt. Richter Ulf Johannes Dieker schlug den beiden Parteien vor, sich auf eine Zahlung von 800.000 Euro zu einigen. Familie Schlecker ist damit einverstanden und könnte das Geld „innerhalb von 14 Tagen“ zahlen. Der Insolvenzverwalter wünscht sich Bedenkzeit. Bis Juni haben die beiden Parteien nun Zeit, den Vorschlag des Richters zu einem Vergleich anzunehmen. Mehr als neun Jahre dauert der Rechtsstreit mit Europas einst größter Drogeriekette bereits. Der Drogeriekönig Anton Schlecker gehörte zu den reichsten Menschen Deutschlands. Laut Medienberichten schaffte er angesichts der Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens noch Geld in Millionenhöhe beiseite.
SZ