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Neue Riesen-Windräder sollen an den Görlitzer Stadtrand kommen

Die geplanten Anlagen sollen die alten Windräder ersetzen. Der Ludwigsdorfer Ortsvorsteher äußert Unmut über das Vorpreschen des Landkreises.

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Das Bild zeigt ein Feld mit Windrädern.
So sieht der jetzige Windpark aus, aufgenommen vom Badgraben in Ludwigsdorf. © Martin Schneider
Marc Hörcher

Dass der Freistaat beim Ausbau der Windkraft nachholen muss, ist seit diesem Jahr gesetzlich beschlossen. Bis Ende 2027 möchte Sachsen das Bundesziel, zwei Prozent der Landflächen für Windkraft auszuweisen, umsetzen. Der Landkreis Görlitz hat hier ordentlich aufzuholen: Das neunfache an Windkraft-Flächen werde benötigt, rechnete Regionalplaner Jörg Weichler in einem früheren Interview vor. Neben dem Bau neuer Windparks ist der Ersatz alter Anlagen durch neuere, leistungsfähigere ein Mittel für eine höhere Stromausbeute – „Repowering“ genannt. Das soll nun in Ludwigsdorf geschehen.

Normalerweise ist der Bau neuer Windräder ein Thema, das Bürger bewegt. Da wundert es etwas, dass zu der öffentlichen Sondersitzung des Ortschaftsrats Ludwigsdorf/Ober-Neundorf mit diesem Thema zwar die Räte gekommen sind, aber kein einziger Bürger. Wahrscheinlich, sagt Ortsvorsteher Karsten Günther-Töpert, sei das auch der Kurzfristigkeit der Einladung geschuldet. Eigentlich hätte er sich den Start, dieses Thema öffentlich zu machen, anders vorgestellt, mit einer Info-Veranstaltung und einer rechtzeitigen Einladung vorher. Das soll auch noch kommen, möglichst bald nach den Ferien, versichert der Ortsvorsteher.

Doch nun sei vom Landkreis Görlitz quasi zu Ferienbeginn eine Bauvoranfrage an die Stadt Görlitz gestellt worden. Die Anfrage sei ein „erster Schritt, zu dem wir baurechtlich nicht Nein sagen können“, erklärt der Görlitzer Bürgermeister Benedikt Hummel. Enttäuschung über die Kommunikation des Landkreises ist Günther-Töpert anzumerken, er sagt: „Wir waren da schon mal weiter.“

Das konkrete Vorhaben: Eine Tochterfirma des Betreibers NWE Niederschlesische Windenergie GmbH möchte 17 bestehende Windkraftanlagen abbauen und gegen elf neue Anlagen ersetzen. Die geplanten neuen Anlagen vom Hersteller-Typ Siemens Gamesa haben eine Nennleistung von 6.600 kW und einen Rotordurchmesser von 170 Metern. Sie sind also wesentlich leistungsstärker und wesentlich höher als die jetzigen Anlagen des Herstellers Enercon (Nennleistung 1.500 bis 1.800 kW, Durchmesser 66 m).

Zuständig dafür, das Verfahren zu prüfen, ist die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises. Die hat nun die Anfrage an die Stadt geschickt. Nach Prüfung sei vonseiten der Stadt nur die Aussage möglich, dass ein solcher Bau grundsätzlich erlaubt sei, als sogenanntes „privilegiertes Bauvorhaben“. Darunter versteht man den Bau im Außenbereich, also auf Flächen, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht und die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Abgelehnt werden könne es nur dann, wenn „öffentliche Belange“ dem entgegenstehen, so eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung.

Verwaltung spricht sich für Bürgerbeteiligung aus

Ein endgültiger Beschluss sei es aber noch nicht. Noch unklar sei beispielsweise die Frage des Schallschutzes. Die Stadt habe hier ein Gutachten angefragt, sobald sie von dem Bauvorhaben erfuhr. Bereits jetzt klar ist: Die Windräder müssen mindestens 1.000 Meter entfernt von der Siedlung stehen, bislang waren 500 ausreichend. Und die Mehrleistung an Strom muss abtransportiert werden – wie, ist zu klären. Arbeitsrichtung: eher unterirdisch über Kabel als über eine zusätzliche Stromtrasse.

Bereits jetzt gebe es im Ort Bürger, die sich gestört fühlen von den jetzigen Rotationsbewegungen und vom Schattenwurf der bestehenden Windräder, berichten die Ortschaftsräte. In dem Zusammenhang lässt ein Satz aus dem Immissionsschutzgesetz aufhorchen: Eine Bürgerbeteiligung ist in einem solchen Verfahren nicht vorgesehen. Die wäre nur dann verpflichtend, wenn das Verfahren 20 oder mehr Anlagen umfassen würde. Der Vorhabenträger kann aber freiwillig ein Verfahren mit Beteiligung einrichten – und dafür wolle sich die Verwaltung stark machen, sagt Hummel. Es gehe nun darum, dem Landkreis mitzuteilen, dass eine Bürgerbeteiligung erwünscht sei. Nur durch ein öffentliches Verfahren schaffe man Transparenz und können eine sachliche Diskussion führen.

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