Von Tobias Winzer
Bis Jahresende 2023 müssen in allen Schlafräumen und Fluren in Wohnungen in Sachsen Rauchmelder angebracht sein. So steht es in der neuen Bauordnung. Bislang galt die Pflicht nur für Neu- und Umbauten – ab dem Jahreswechsel für jegliche Gebäudearten. Betroffen sind also auch Wohnungen in Altbauten und ältere Einfamilienhäuser. Sächsische.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Rauchmelderpflicht.
Was genau besagt die Rauchmelderpflicht?
Sachsen setzt die allgemeine Rauchmelderpflicht als letztes Bundesland um. Im Freistaat galt seit 2016 eine eingeschränkte Pflicht – nur für Neu- und Umbauten. Das ändert sich mit der neuen Bauordnung, die der Landtag vergangenes Jahr im Juli beschlossen hat.
Laut Gesetz gilt die neue Rauchmelderpflicht für alle Aufenthaltsräume jeglicher Gebäudearten. Aufenthaltsräume sind demzufolge Zimmer, „in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen“. Diese sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, „soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Wer muss die Rauchmelder anbringen?
„Für den Einbau der Rauchwarnmelder sind die Eigentümer von selbst genutztem und vermietetem Wohneigentum verpflichtet, so Claudia Groetschel. Sie ist Sprecherin des Forums Brandrauchprävention, das seit dem Jahr 2000 die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ betreibt.
Bei Bekanntgabe der Frist fürchteten einige Vermieter zunächst, nicht rechtzeitig alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausrüsten zu können. Einerseits gab es anfangs laut dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VDW) Lieferengpässe. Die seien inzwischen größtenteils überwunden, sagte Verbandssprecher Alexander Müller gegenüber dem MDR. „Wir sind zuversichtlich, dass wir die Frist einhalten können.“ Die Leipziger Volkszeitung hatte Ende November berichtet, dass bei den sächsischen Wohnungsgenossenschaften noch in 15.000 Wohnungen Rauchmelder eingebaut werden müssen. Insgesamt mussten fast 300.000 Wohnungen nachgerüstet werden.
Was kann ich tun, wenn mein Vermieter bislang keinen Rauchmelder eingebaut hat?
Hat der Vermieter als Wohnungs- oder Hauseigentümer trotz Rauchmelderpflicht keine oder zu wenig Rauchmelder installiert, sollten Mieter ihn darauf hinweisen, heißt es bei der Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Mieter können den Vermieter entweder persönlich auf sein Versäumnis ansprechen oder ein formloses Schreiben aufsetzen. Sollte der Vermieter eine Hausverwaltung beauftragt haben, sollten Mieter sich zunächst an diese wenden, um eine Installation zu fordern. Reagiert der Vermieter nicht, haben Mieter letztlich verschiedene Optionen: Sie können die Bauaufsichtsbehörde einschalten, die Miete mindern oder auf Kosten des Vermieters selbst einen Rauchmelder einbauen, wie die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ auflistet.
Wer zahlt für die Rauchmelder?
Mit den Kosten für den Einbau der Rauchmeldeanlagen gehen Vermieter ganz unterschiedlich um. „Soweit der Vermieter die Rauchwarnmelder kauft und einbaut, sind die Kosten der erstmaligen Ausstattung der Wohnung als Modernisierungskosten umlegbar“, sagt Sven Winkler vom Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften. Wie Sächsische.de beispielhaft im Landkreis Bautzen erfragt hat, wollen dies nur wenige Vermieter tatsächlich tun. Die Bautzener Wohnungsbaugesellschaft geht von vier Euro aus.
Darf der Vermieter für den Einbau der Rauchmelder in die Wohnung?
Ja. Beim Einbau eines Rauchmelders handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme. Vermieter haben in dem Fall das Recht, die Wohnung zu betreten. Allerdings müssen sie ihren Besuch rechtzeitig in schriftlicher Form bei ihren Mietern ankündigen. Die müssen den Einbau dulden.
Wer ist für die Wartung der Rauchmelder zuständig?
Mietrechtlich ist stets der Vermieter verpflichtet, die von ihm oder über Dritte installierten Melder betriebsbereit zu halten, heißt es bei der Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer zuständig. Aber auch die Mieter haben eine Pflicht: Sie müssen die Betriebsbereitschaft der Detektoren gewährleisten, sprich: Nichts vor oder an das Gerät hängen und Probleme melden. Und vor allem: den Rauchmelder an der vorgesehenen Stelle hängen lassen.
Wer kontrolliert die Rauchmelderpflicht?
Unter Eigenheimbesitzern wird die künftige Rauchmelderpflicht zum Teil sehr emotional diskutiert. Während zum einen davon gesprochen wird, dass dies wieder eine nicht zu Ende durchdachte finanzielle Zusatzbelastung für Hauseigentümer bedeutet, befürchten andere, dass nun wohl künftig immer mal wieder eine „Rauchmelder-Polizei“ vor der Tür stehen könnte. Claudia Groetschel vom Forum Brandrauchprävention kann zumindest ein bisschen beruhigen. „Das wird nicht kontrolliert. Es wird niemand kommen, um nachzuschauen“, sagt sie. Nach ihrer Kenntnis gebe es allerdings in Mecklenburg-Vorpommern einen Verweis im Gesetz, wonach für Zuwiderhandlungen eine Geldstrafe fällig werden kann.
Welche Konsequenzen drohen, wenn die Rauchmelderpflicht ignoriert wird?
Werden entsprechende Rauchwarnmelder nicht angebracht, kann dies im Schadensfall möglicherweise juristische Konsequenzen nach sich ziehen, teilt die Dekra Chemnitz mit. Kommt es zum Brand in der nicht mit Rauchmeldern ausgestatteten Wohnung und durch den Brand werden Personen verletzt, wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten und bei ausreichenden Anhaltspunkten für ein strafbares Verhalten Anklage erheben. Das sei in den letzten Jahren bereits wiederholt geschehen, teilt die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ mit. Der Tatvorwurf könne von fahrlässiger Körperverletzung bis zu Totschlag durch Unterlassen mit bedingtem Vorsatz reichen.
Wer zahlt den Feuerwehreinsatz, wenn mein Rauchmelder einen Fehlalarm auslöst?
Im privaten Bereich stellt die Feuerwehr in der Regel keine Rechnung, es sei denn, der Falschalarm wurde vorsätzlich ausgelöst, teilt die Sparkassen-Versicherung Sachsen mit. Die Feuerwehr wolle demnach vermeiden, dass Eigentümer oder Mieter die Rauchmelder aus Angst vor hohen Kosten für einen Falschalarm außer Betrieb nehmen. Rufen Nachbarn die Feuerwehr, weil sie den Signalton eines Rauchmelders hören, entstehen ihnen ebenfalls keine Kosten. Denn sie können oft nicht überprüfen, ob es tatsächlich brennt. Im Sächsischen Gesetz für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist lediglich geregelt, dass der Betreiber einer automatischen Brandmeldeanlage die Einsatzkosten übernehmen muss, wenn durch die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird. Generell seien Einsätze der Gemeindefeuerwehr zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfe unentgeltlich, heißt es.
Worauf sollte man achten, wenn man Rauchmelder selbst kaufen will?
Man sollte beim Kauf darauf achten, dass die Rauchmelder nach DIN 14604 gefertigt sind und ein CE-Kennzeichen mit Prüfnummer tragen. Zuverlässige Rauchmelder sind im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Hochwertige Rauchmelder besitzen eine zehnjährige Garantie und die Batterien halten ebenfalls etwa zehn Jahre.