Malschwitz. Von Anfang 2017 bis Mai 2025 sind beim Sächsischen Oberbergamt, beim Landratsamt Bautzen und beim Landesamt für Umwelt und Geologie insgesamt 45 Beschwerden über den von der ProStein GmbH betriebenen Steinbruch in Pließkowitz (Gemeinde Malschwitz) eingegangen. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Frank Peschel (AfD) an die Sächsische Staatsregierung hervor.
Allein 22-mal ging es dabei um Erschütterungen infolge von Sprengungen. Staub- und Lärmemissionen waren 16-mal Auslöser von Beschwerden. Weitere Kritikpunkte bildeten abgestorbene und gefällte Bäume sowie Aufschüttungen der Außenhalde.
Bei 36 Kontrollen keine Überschreitungen festgestellt
Laut Auskunft von Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) konnten bei den im gleichen Zeitraum vorgenommenen 36 Kontrollen jedoch keine Überschreitungen von Grenzwerten oder Gebäudeschäden, die auf Sprengerschütterungen zurückzuführen sind, festgestellt werden. In seiner Antwort benennt der Minister die für die Beurteilung maßgebliche DIN-Norm, die entsprechende „Anhaltswerte“ festsetze.
„Bei Einhaltung der Anhaltswerte sind negative Auswirkungen auf vorhandene Gebäude praktisch ausgeschlossen“, so Dirk Panter. Und weiter: „Die durchgeführten Überprüfungen in der Vergangenheit ergaben, dass die Anhaltswerte in keinem Fall auch nur annähernd erreicht wurden. Die Sprengungen waren und sind daher nicht zu beanstanden.“
Die bislang angezeigten Gebäudeschäden wurden demnach nicht durch Sprengerschütterungen verursacht, sondern müssen andere Ursachen haben. Das schließt nicht aus, dass Erschütterungen spürbar sind und beispielsweise zum Klirren von Gläsern im Schrank führen können. – Dirk Panter, Sachsens Wirtschaftsminister
Die Messergebnisse, so der Wirtschaftsminister, würden belegen, „dass die im Steinbruch Pließkowitz angewandte Sprengtechnologie – anders als von den Anwohnern befürchtet – nach menschlichem Ermessen nicht zu Schäden an Gebäuden führen kann“. Dies belege auch ein Gutachten des Sachverständigen Dr. Bernd Müller, das ProStein 2017 selbst in Auftrag gegeben hat. Deshalb bestehe auch keine rechtliche Möglichkeit, dem Bergbauunternehmer die Sprengungen in der gegenwärtig praktizierten Form zu untersagen oder einzuschränken.
Minister Dirk Panter kommt zu folgender Schlussfolgerung: „Die bislang angezeigten Gebäudeschäden wurden demnach nicht durch Sprengerschütterungen verursacht, sondern müssen andere Ursachen haben. Das schließt nicht aus, dass Erschütterungen spürbar sind und beispielsweise zum Klirren von Gläsern im Schrank führen können.“
Bürgerinitiative kritisiert Intensität der Sprengungen
Die Bürgerinitiative „Steinbruch Pließkowitz“, welche die Aktivitäten im und am Steinbruch seit vielen Jahren kritisch begleitet, sieht das anders. Sprecherin Luise Dutschmann erklärt unter anderem: „Bei der Sprengung vom 15. April 2025 kam es zu einer Ausbruchsmasse von 53.040 Tonnen bei einer Gesamtsprengstoffmenge von knapp 15.000 Kilogramm. Zum Zeitpunkt der Sprengung hielten sich italienische Gäste in Kleinbautzen auf. Das Entsetzen stand ihnen ins Gesicht geschrieben, weil sie davon ausgingen, dass es sich bei der Detonation um einen Bombenanschlag handele.“ Am 15. Juli 2025 seien mit 16.680 Kilogramm Sprengstoff knapp 62.000 Tonnen Gestein gelöst worden, verbunden mit einer „ungeheuren Staubwolke“. In früheren Jahren sei gar mit bis zu 30.000 Kilogramm gesprengt worden.
Bergbau als Schadensverursacher muss nachgewiesen werden
Bei einem Vor-Ort-Termin mit der SZ im November 2023 hatte einer der Betroffenen die Schäden an seinem Haus gezeigt und ein von ihm beauftragtes Gutachten vorgelegt, in dem es heißt: „Die vorgefundenen Risse am Gebäude überschreiten normale Setzungsrisse. Erschütterungen sind daher mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ursachen für die Rissbildungen. Die festgestellten Risse können die Tragkonstruktion des Gebäudes schädigen, wenn diese dauerhaft verbleiben.“
Erschütterungen sind daher mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ursachen für die Rissbildungen. – Aus einem Gutachten, das ein Anwohner beauftragt hatte
Der Hauseigentümer zeigte sich damals enttäuscht, „dass es auch nach jahrelangem Kampf nicht gelungen ist, dass die Schäden an unseren Häusern als Bergbauschäden anerkannt werden“.
Die Voraussetzungen dafür beschreibt Wirtschaftsminister Dirk Panter wie folgt: „Schäden an Wohngebäuden, die ursächlich auf durchgeführte Sprengarbeiten zurückzuführen sind, können jederzeit durch den Geschädigten als Bergschaden … gegenüber dem jeweiligen Bergbauunternehmer geltend gemacht werden. Bei Tagebauen hat der Geschädigte nachzuweisen, dass die Schäden durch den Betrieb des Tagebaus verursacht wurden. Eine Mitwirkung des Oberbergamtes oder einer anderen Behörde sieht das Gesetz hierzu nicht vor.“
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