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Bei einem Immobilienverkauf in der Schweiz gilt es einige Besonderheiten zu beachten

Wenn man eine Immobilie in der Schweiz besitzt und diese verkaufen möchten, gibt es einige Dinge, die man wissen sollten. Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen ist grundsätzlich keine leichte Aufgabe doch die Vorgehensweise unterscheidet sich in der Schweiz ein wenig von denen anderer Länder.

Lesedauer: 3 Minuten

Ein Haus in den Bergen liegt an einem See und ist von einem Wald umgeben.
In der Schweiz besitzt weniger als die Hälfte der Bevölkerung ein Eigenheim. In dieser Zahl sind auch Zugewanderte Personen, die aus dem Ausland in die Schweiz gezogen sind, enthalten. Bildquelle: Dino Reichmuth via Unsplash.

Das Verständnis des Prozesses Schritt für Schritt, insbesondere der rechtlichen Anforderungen und der Besonderheiten des Schweizer Systems, ist Voraussetzung für einen reibungslosen und erfolgreichen Verkauf. Zudem ist es im Alpenland durchaus von Vorteil, wenn man beispielsweise eine amtliche Bescheinigung darüber hat, wie energieeffizient das Haus ist.

Allgemeine Vorbereitung des Verkaufes

Die Wohneigentumsquote ist in der Schweiz niedriger als in vielen anderen Ländern. Laut EU-Statistik waren im Jahr 2018 rund 42 % der Schweizer Immobilien Eigentumswohnungen, verglichen mit dem EU-Durchschnitt von 70 %. Gleichzeitig stiegen die Immobilienpreise in der Schweiz stetig und der jährliche Anstieg betrug laut Daten für 2020 4,4 %. Die Immobilienpreise variieren in den verschiedenen Kantonen und Gemeinden. Genf ist die teuerste Gegend der Schweiz, La Chaux-de-Fonds ist am günstigsten.

Wer das Glück hat, eine Wohnung in der Schweiz zu besitzen, für den ist 2024/25 vielleicht ein guter Zeitpunkt, diese zu verkaufen. Dafür muss man jedoch einige Vorbereitungen treffen und vor allem sämtliche Unterlagen für so einen Hausverkauf besorgen. Gemäß schweizerischem Obligationenrecht muss der Verkäufer Mängel melden, die den Wert der Immobilie beeinträchtigen. Andernfalls kann es zu einem hohen Schadensersatzanspruch kommen. Wer also die Wohnung verkaufen möchten, sollte sie von einem Gutachter bewerten lassen, bevor sie auf den Markt kommt.

Lohnenswerte Verbesserungen

Beim Verkauf einer Wohnung in der Schweiz ist der Verkäufer nicht gesetzlich verpflichtet Generalreparaturen oder Umbauten durchzuführen. Es kann jedoch eine gute Idee sein, wenn der Wert der Immobilie gesteigert werden soll. Kleine Schönheitsarbeiten wie das Streichen der Fensterrahmen, wenn diese abgenutzt aussehen, können den entscheidenden Unterschied machen. Oft bringt das Sicherstellen, dass alle an das Grundstück angrenzenden Gärten attraktiv aussehen einen Verkaufsvorteil. Ebenfalls ist das Austauschen von Tür-, Schrank- und Fensterscharnieren ein vergleichsweise geringer Arbeits- und Materialaufwand, welcher aber schnell einen echten Mehrwert bzgl. einer Besichtigung bringt.

GEAK oder Energieausweis

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone ist die offizielle Energieetikette für Gebäude in der Schweiz. Der Ausweis zeigt, wie energieeffizient das Haus ist, und bewertet es auf einer Skala von A (hohe Effizienz) bis G (geringe Effizienz). In einigen Regionen, beispielsweise im Kanton Waadt, ist dies obligatorisch. Auch wenn es in nicht in jedem Kanton gesetzlich vorgeschrieben ist, sorgt GEAK für mehr Transparenz bei der Verkaufsabwicklung.

Bewertung der Immobilie

Bevor Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen können, sollte ein realistischer Preis dafür festgelegt sein. Dies wird in der Regel von Branchenspezialisten erledigt, die eine eingehende Analyse anhand einer der branchenüblichen Bewertungsmethoden durchführen. Zum Beispiel realer Wert von Vermögenswerten, Marktwert oder hedonische Methode. Unter anderem bewertet er fachmännisch den Zustand der Immobilie und erstellt ein Wertgutachten. Dadurch erhält der Verkäufer detaillierte Informationen über den aktuellen Preis der Immobilie. Solch ein Gutachten kostet bei unseren Nachbarn ca. 1.000 bis 2.000 Schweizer Franken.

Der Verkaufsprozess

Checkliste:

  1. Bestimmen des Angebotspreises
  2. Präsentation der Immobilie (professionell und ansprechend)
  3. Organisieren von Besichtigungen
  4. Prüfen der Kaufangebote unter Berücksichtig der Konditionen und des Preises
  5. Verhandeln des Immobilienpreises
  6. Deal zur Zufriedenheit aller

Zum Verkaufsabschluss gehören auch die Übertragung des Eigentums an der Immobilie und die Zahlung der erforderlichen Gebühren und Steuern. Der Notar übernimmt auch in der Schweiz die Abwicklung dieses Prozesses eines Eigentümerwechsels und stellt sicher, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden.

Mit oder doch lieber ohne Makler

Ein Schweizer Immobilienmakler handelt während des Verkaufsprozesses selbstverständlich im Namen des Verkäufers und übernimmt den Großteil der damit verbundenen Aufgaben. Dazu gehört die Erstellung eines aussagefähigen Exposes und weiterer Immobilien-Verkaufsunterlagen, die Bewerbung des Verkaufes über verschiedene Kanäle und die Organisation sämlicher Besichtigungen durch Interessenten.

Immobilienmakler haben in der Regel Zugriff auf eine Vielzahl von Immobilien-Datenbanken, die von Käufern zur Recherche genutzt werden. Der Hauptvorteil einer Beauftragung eines Immobilienmaklers besteht in dessen Verhandlungsgeschick und seiner Expertise. Er verfügt über die richtigen Fachkenntnisse und hat den Überblick über die aktuellen Immobilienpreise. Dies hilft meist, den gesamte Deal effizienter und schneller abgewickelt zu bekommen.

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